Das Dritte Reich war ja wohl doch ein zentralistischer, formal agierender Staat mit den entsprechenden Konsequenzen für die Abwicklung bestimmter Dinge.
Hier soll es einmal darum gehen, wie der Prozess der Verlagerung von Kulturgut im Dritten Reich gelaufen ist.
Um also mögliche Einlagerungen aufzuspüren muss man also erstmal Wissen, unter welchen Umständen sie eingelagert worden sind.
Im Zusammenhang mit Einlagerungen sind mir beim Studium der vielen Quellen immer wieder folgende Reichsämter, bzw. Reichsstellen über den Weg gelaufen.
1) Reichsamt für Luftschutz
2) Reichsstelle für Raumordnung
3) Reichsstelle, ab 1941 Reichsamt, für Bodenforschung
Zu 1 ist mir bekannt, dass wohl aus dieser Behörde Kriterien für die Eignung von Bauteilen im Rahmen des Bunkerbaus, etc. erarbeitet worden sind. Quasi eine Art TÜV für Bunker. Inwieweit dieses Amt auch in den Verlagerungsbereich, beispielsweise durch Vorgaben und Normen, eingegriffen hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Zu 2 möchte ich auf Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogen verweisen. Die haben sich dort offensichtlich mit der Verteilung von Flächen und Räumen beschäftigt. Inwieweit hier Verlagerungsdinge in welcher Form auch immer tangiert wurden, vermag ich nicht zu beurteilen.
Zu 3 ist mir im wesentlichen die Nachfolgeorganisation in der Bundesrepublik bekannt. Bodenforschung war, und ist es auch heute, zum grossen Teil Geologie. Mit anderen Worten, diese Institution dürfte sich mich Höhlen, Bergwerken, etc. beschäftigt haben. Diesbezüglich wurden bestimmt Evaluierungen der vorab aufgeführten Örtlichkeiten stattgefunden haben.
Kurz gefasst hat der Luftschutz Vorgaben erarbeiter, und die Bodenforschung mögliche, den Vorgaben entsprechende, Örtlichkeiten untersucht und erfasst.
Interessant wäre nun das Arbeitsergebniss der Geologietruppe.
Wer weiss mehr zu diesem Thema ?