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 >  Fundforen > Waffen und Ausrüstung vor WKI > Blankwaffen > Thema:

 Fahnenträger Seitengewehr

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Avatar  Fahnenträger Seitengewehr  (Gelesen 1518 mal) 0
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Online
(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Januar 2019, um 14:33:48 Uhr

:Smiley...Blankwaffen Fachmänner was meint Ihr dazu.

   Bayerisches Fahnenträger Seitengewehr oder Gendarmerie Seitenwaffe.  Leider ohne dazugehörige Scheide.
   Für Fahnenträger spricht die Klingenätzung in Treue Fest (untypisch für Gendarmerie) und die gerade Rückenklinge.


  Grüsse   Winken

Hinzugefügt 16. Januar 2019, um 14:56:07 Uhr:

Smiley...hier noch als Ergänzung ein Foto, bay. Fahnenträger.


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s-l1600-1.jpg

« Letzte Änderung: 16. Januar 2019, um 14:56:07 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#1
16. Januar 2019, um 21:17:12 Uhr

Untypisch ist auch das Gefäß für ein bayrisches. Die ich bis jetzt gesehen habe sahen so aus...
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bayerischewaffen.de/images/sg/sg_fahnentr.jpg

aber die Gravur ist ja eindeutig.
Wird dann nach  1914 sein.

Interessantes Stück Winken

Grüße Winken

Offline
(versteckt)
#2
17. Januar 2019, um 10:04:12 Uhr

Hallo!
Ist auf der Klinge ein Hersteller zu sehen? Nahe dem Griff, unter dem schildförmigen Teil versteckt.
Grüße

Online
(versteckt)Themen Schreiber
#3
17. Januar 2019, um 11:27:19 Uhr

Weise...untypisch für Bayern ist das Gefäß nicht, siehe bay. Artillerie Säbel. (preuss. Muster) Es handelt sich hier
       sicherlich um eine  "Extra Seitenwaffe" also um ein Eigentumsstück, daher auch keine Stempel (Kammerst.)
       die auf die Verwendung in einem Truppenteil hinweisen. Weiterhin auch keine Herstellermarke
       auf der Klinge nur eine Händlermarke von "Georg Kleinheinz in München". Ein weiteres Indiz für ein
       Eigentumsstück wäre die schon erwähnte Klingenätzung und das Neusilbergefäß.
       Der Verwendungszweck bleibt wohl vorerst ungeklärt. Mir ist auch nicht bekannt ob es lt. Dienstvorschrift
       gestattet war, das Fahnenträger dieses Seitengewehr ausser Dienst also zum Ausgehanzug tragen durften.
       Wenn nicht, dann würde ein Eigentumsstück wenig Sinn machen.
       Jetzt rächt sich bitter, das ich nicht nur meine Sammlung veräußert habe, sondern auch meine sehr umfang-
       reiche Bibliothek. 
       Vielleicht hat ja jemand hier im Forum die Bücher von Gerd Mayer und Benedikt Hammer über bay. Blankwaffen.

      Grüsse    Winken

Offline
(versteckt)
#4
17. Januar 2019, um 17:07:57 Uhr

Untypisch im Sinne von bayrischen Blankwaffen vor der Einführung der Einheitsäbelmodelle nach preußischem Vorbild, so war das gemeint.

Grüße Winken

Online
(versteckt)Themen Schreiber
#5
18. Januar 2019, um 10:16:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
so war das gemeint.

Weise ...war mir schon klar wie das gemeint war, auch mit dem Zusatz wohl nach 1914. Ich wollte nur nicht,
        das dass ev. zu Irritationen bei mitlesern führt. 

        Grüsse   Winken

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