
...untypisch für Bayern ist das Gefäß nicht, siehe bay. Artillerie Säbel. (preuss. Muster) Es handelt sich hier
sicherlich um eine "Extra Seitenwaffe" also um ein Eigentumsstück, daher auch keine Stempel (Kammerst.)
die auf die Verwendung in einem Truppenteil hinweisen. Weiterhin auch keine Herstellermarke
auf der Klinge nur eine Händlermarke von "Georg Kleinheinz in München". Ein weiteres Indiz für ein
Eigentumsstück wäre die schon erwähnte Klingenätzung und das Neusilbergefäß.
Der Verwendungszweck bleibt wohl vorerst ungeklärt. Mir ist auch nicht bekannt ob es lt. Dienstvorschrift
gestattet war, das Fahnenträger dieses Seitengewehr ausser Dienst also zum Ausgehanzug tragen durften.
Wenn nicht, dann würde ein Eigentumsstück wenig Sinn machen.
Jetzt rächt sich bitter, das ich nicht nur meine Sammlung veräußert habe, sondern auch meine sehr umfang-
reiche Bibliothek.
Vielleicht hat ja jemand hier im Forum die Bücher von Gerd Mayer und Benedikt Hammer über bay. Blankwaffen.
Grüsse
