Hast du ja schon, es sein denn jemand der dazu offiziell bestellt wurde, hat den Verlust der Schusswaffeneigenschaft festgestellt und dir eine Schriftstück darüber ausgestellt.
Dann wäre das aber auch mit Verschluss kein Problem
Nun ja, du bist ja alt genug zu entscheiden was du, wie hier über den Äther lässt, also in schriftform der Welt zugänglich machst und die geänderten, aktuellen Bestimmungen zum Thema Dekowaffen hast du ja schon gelesen, denk ich.
will jetz nicht den
spielen, soll nur ein dezenter Hinweis sein, eh hier wieder die never ending story beginnt.
Grüße