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 Colt 1911 + Ka-Bar Messer

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Avatar  Colt 1911 + Ka-Bar Messer  (Gelesen 4469 mal) 0
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#15
05. November 2011, um 13:44:39 Uhr

Deine Waffe brauchst du nicht weggeben. Du musst sie nur von einem Büchsenmacher beglaubigen lassen, dass die nicht mehr gebrauchsfähig ist und nur noch zur Deko zu benutzen ist. Die Kosten belaufen sich auf 20-90 €, je nach Aufwand.

Gruß Fuchs

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
05. November 2011, um 15:54:38 Uhr

 Applaus@ Dagegen Applaus
Das ist sie tatsächlich!
Vielen vielen Dank! Anbeten
Und hat scheinbar auchnoch Seltenheitswert.
Liegt jetzt bei meinem Vater im Waffenschrank.
Muß erstmal sehen ob das lohnt die vom Büchsenmacher als
Deko Waffe zu deklarieren.


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#17
05. November 2011, um 16:15:31 Uhr

Hi,
wäre Deine Pistole eine der ersten Baureihe, dann  würde sie wahrscheinlich schon "Seltenheitswert " haben, da sie wie gesagt eine Auflage von unter 50.000 stk. hatte. Leider ist sie das letzte Model ,ich glaube ab 1944, und von denen (Nachfolgemodellen) sind über 300.000 stk produziert worden.

Gruß Sascha


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#18
05. November 2011, um 19:07:07 Uhr

Cooles Teil  Super

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#19
17. Oktober 2012, um 21:13:37 Uhr

Ich denke auch, das es eine 1911er ist,
ein Bekannter von mir hat mal vor ca 20 Jahren eine im Hürtgenwald gefunden,
sorgsam in Ölpapier verpackt.
Sehr gut erhalten und sogar noch Schußfähig.
Heutzutage ist es allerdings streng verboten, im Hürtgenwald 
zu Sondeln oder graben.
Ist auch nicht zu empfehlen, da dort noch sehr viele Anti-Personen Minen
und andere fiese Sachen lauern.
Habe selber mal eine APN ausgegraben, da wird einem schon mulmig.

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#20
17. Oktober 2012, um 21:28:37 Uhr

ich schließe mich dagegen an, ist eine radom p35 der dritten und letzten produktion ohne zerlegehebel.
ich kenne aber nur bakelite griffschalen, bei der p35. aber man(n) lernt ja nie aus

Grade III (Untervariante 1 : Entfall des Zerlegehebels; Militär-Finish; keine Nut für Anschlagschaft; Entfall der Bezeichnung P.35(p) bei der Schlittenbeschriftung; ca. 84.900 Stk.)

sry für die schwarze dicke schrift, keine ahnung wie ich das wieder gemacht habe... Verlegen


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Radom.jpg

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2012, um 21:38:28 Uhr von (versteckt) »

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#21
17. Oktober 2012, um 21:36:23 Uhr

Hallo,
das Bajonett scheint vom 30M1 Carbine zu sein. Habe selber eins, allerdings im top Zustand.
Der Griff ist mit Lederscheiben belegt.
Zu der Pistole sag ich jetzt mal nix mehr, ob erlaubt oder nicht.
Das Waffengesetz gibt eindeutig Auskunft, also ganz entspannt bleiben.
Die Pistole ist meiner Meinung nach polnisch, wurde von der Wehrmacht in großer Zahl als Beutewaffe benutzt.

Schöne Grüße

Frank

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#22
17. Oktober 2012, um 21:45:00 Uhr

das erklärt die ähnlichkeit zum colt 1911

Mit der Entwicklung wurde Prof. Wilniewczyc beauftragt. Er war bereits an der Prüfung der genannten Modelle beteiligt. Später stieß Jan Skrzypiński dazu, die Pistole erhielt nach den Initialen ihrer Konstrukteure den Namen W i (und) S. Aus WIS wurde letztendlich Vis, in Anspielung auf das lateinische Wort für Stärke. Das Team orientierte sich bei seinen Entwürfen an der bewährten Technik der Waffen Brownings. Die äußerliche Erscheinung erinnert an die Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Colt M1911
, die Verriegelungstechnik ähnelt jedoch eher der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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FN Browning HP
. Statt des Kettengliedes der 1911 verfügte die Vis über eine starre Verriegelungskurve. Die Pistole erwies sich als sehr präzise und verfügte über drei Sicherungssysteme

Quelle:
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http://de.wikipedia.org/wiki/Pistolet_Vis_wz._35


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#23
17. Oktober 2012, um 21:45:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Atila
Du weist schon ,daß die Pistole immer noch unters Kriegswaffen Gesetz fällt.
Auch wenn sie nicht schiesbereit ist.

Gruss Atila

Sachma gehts noch?
Das ist doch keine Kriegswaffe,das ist eine Pistole wie jede andere auch
Schockiert
Ich habe einen xx Dolch und ein xj messer,sind das auch Kriegswaffen
Huch

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#24
17. Oktober 2012, um 21:47:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von atterweiper
Sachma gehts noch?Das ist doch keine Kriegswaffe,das ist eine Pistole wie jede andere auch

allerdings ist das eine kriegswaffe!
und niemand mit einer WBK karte wird die annehmen. dann hatte er mal eine WBK .

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2012, um 21:51:52 Uhr von (versteckt) »

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#25
17. Oktober 2012, um 21:53:17 Uhr

Servus

ich finde es ja auch schön wenn mann was findet

das Problem bei der Geschichte ist solche Funde müßen gemeldet werden

wenn nicht macht man sich strafbar wollen wir den wirklich so etwas sehen (nein)

warum weil es schon ander Foren gegeben hat wo Bodenfunde schon rausgenommen worden sind .

Finde ich es schade das es dann irgendwann einmal soweit ist und das Forum so wie es heute ist

nicht mehr gibt

Bitte wenn ihr Waffen findet behaltet es für euch

Thema bitte schliessen

Danke Gruß Andreas

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#26
17. Oktober 2012, um 23:47:40 Uhr

@ Nebukad: könntest Du uns erklären, warum diese Pistole unter das KWKG fallen sollte? das ist und bleibt eine einfache halbautomatische Pistole. Der einzige Grund warum man sie nicht so in eine WBK eingetragen bekommen würde ist doch das der Nachweis der Herkunft fehlt. Es gibt jedoch Möglichkeiten aus einer illegalen/gefundenen eine legale Waffe zu machen, Stichworte sind z.B. BKA Gutachten, neuer Beschuß etc. Ob sich der finanzielle/zeitliche Aufwand für soetwas lohnt steht auf einem anderen Blatt. Eins ist klar: unter das KWKG fällt diese Waffe nicht. Was meinst Du denn wie die Sammler mit der roten WBK sowas handhaben?!

Ich finde das Threads die älter als sechs Monate sind automatisch zugemacht werden sollten.

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#27
18. Oktober 2012, um 00:24:30 Uhr

mossberg hat recht und ich rudere zurück. ich war falsch informiert. Engel

Kriegsschusswaffe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Kriegsschusswaffe ist ein Begriff aus dem deutschen Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Waffengesetz
.

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    , ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
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    , ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
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    Gewehre
    , ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
  • halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre
  • Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
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    jeder Art
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    Maschinenkanonen
    .
[/ul]

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#28
03. November 2012, um 17:44:08 Uhr

denke auch, dass es sich bei der waffe eher um eine radom als um einen colt handelt. aber die radom gabs doch nur im kaliber 9mm oder?

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#29
03. November 2012, um 18:20:08 Uhr

Jap bin auch der Meinung dass es eine Radom  ist.

bzgl Waffg. kann ich euch nur sagen wie das in Österreich läuft offiziell.

Fundwaffe abgeben und nach 1jähriger Frist geht sie in den Besitz des Finders über - dieser kann die Waffe dann eintragen lassen und nach dem eintragen entweder Dekoumbau und wieder austragen oder so lassen.

lg

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