[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Fundforen > Sonstige Objekte > Buntmetall (Moderator: Raymond) > Thema:

 Hundesteuermarke 1896

Gehe zu:  
Avatar  Hundesteuermarke 1896  (Gelesen 1497 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. Mai 2011, um 22:10:46 Uhr

schöne hundesteuermarke von 1896 im wert von 9 mark




Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

100_1685.jpg
Offline
(versteckt)
#1
29. Mai 2011, um 22:16:52 Uhr

Ich seh heut nur noch gelb Schockiert Irre

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
29. Mai 2011, um 22:20:38 Uhr

sei froh das ich nicht alle teile fotografiert hab, war mir jetzt zu spät stell morgen denn rest rein, dann als großer fundkomplex meiner geilen neuen schatzwiese  Zunge da liegt zeug rum  Nono

Offline
(versteckt)
#3
30. Mai 2011, um 12:02:44 Uhr

Schönes Teil aber das es da schon Hundesteuer gab nenene  Lächelnd

Offline
(versteckt)
#4
30. Mai 2011, um 18:03:36 Uhr

Hallo Burrow ,
 Ja,ja,ja die Hundesteuer gabs zu dieser Zeit schon;
Geschichte [Bearbeiten]

Bereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehnsrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung 'Hundekorn' bezahlen und ihre 'Hundegestellungspflicht', wie das Bundesfinanzministerium über die Vorgeschichte der Hundesteuer aufklärt, im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen.

Im damals noch dänischen Herzogtum Holstein wurde bereits am 20. März 1807 die Hundesteuer durch den König Christian VII. eingeführt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Armenkassen aufzubessern.

In Deutschland wurde die Hundesteuer erstmals als seuchenpolizeiliche Maßnahme zur Verringerung der Hundezahl und damit der Tollwutgefahr mit der Verordnung vom 19. Mai 1809 und Abgabe ab 1. Juli 1809 in Sachsen-Coburg eingeführt. Bei Hündinnen war die jährlich zu entrichtende Abgabe geringer als bei Rüden; halb befreit waren Wachhunde für Hausbesitzer in nicht im Wald liegenden Dörfern; ganz befreit waren 2 Hunde für Jäger, einer für jede Herde von Schäfern, Wachhunde für Lotto-Boten, Amts- und Gerichts-Frohnen, Nachtwächter, Hausbesitzer in Walddörfern und abgelegener einzelner Wohnungen, Scherenschleifer und andere Gewerbetreibende die ihn zu ihrer Sicherheit brauchen, sowie die vom Scharfrichter gehaltenen herrschaftlichen Jagdhunde. Für die abgabefreien Sicherheitshunde bestand Maulkorbpflicht. Es wurden für alle Hunde Blechmarken mit Nummern ausgegeben, die am Halsband anzubringen waren. Für halb oder ganz steuerbefreite Hunde waren sie etwas teuerer. Der Nachrichter hatte nicht markierte Hunde einzufangen. Fremde hatten ihre Hunde nicht auf die Straße laufen zu lassen und das sollte in Poststationen und Gasthäusern angeschlagen werden. Gleichzeitig wurde verfügt, dass jeder erste Wurf einer Hündin zu ertränken ist.[8][9]

Am 6. Juli 1809 wurde eine vierteljährliche Hundesteuer im Königreich Württemberg erlassen, wobei herrschaftliche Hunde, Hunde von Mitgliedern des Königshauses und Jagdhunde von Jägern und Jagdherrn ausgenommen waren.[9] In den Jahren 1839-1841 wurden die Steuersätze herabgesetzt, was eine starke Vermehrung der Hunde bewirkte, so dass man 1842-1844 wieder die höheren Sätze einhob und ein zweiter „Luxushund“ mehr als der erste kostete. Die Hälfte ging an die Ortskasse.[10]

Friedrich Wilhelm III. erließ mit 28. Oktober 1810 das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steuern“, welches neben Steuern für etwa Diener und Pferde auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte. Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen waren Hunde die für ein Gewerbe notwendig waren und Wachhunde der Bauern.[11] Es war eine Staats-Steuer. Die Ansichten änderten sich aber. Mit der Kabinettsorder vom 29. April 1829 wurde den Stadtgemeinden die Berechtigung erteilt eine Hundesteuer einzuheben.[12] Dies war in Deutschland somit die erste allgemeine stattliche Berechtigung für eine Hundesteuer von Kommunen. Mit der Kabinettsorder vom 18. Oktober 1834 erhielten auch Kommunen, die keine Städte waren, das Recht eine Hundesteuer einzuführen.[13] 1840 reihte der preußische Staatswirtschaftler Johann Gottfried Hoffmann die Hundesteuer unter die „Steuern, wodurch Aufmerksamkeit für ihren Gegenstand erweckt werden soll“ sowie unter jene Steuern ein, deren hauptsächlicher Zweck nicht ist, Einkommen zu verschaffen.[14]

Unglücksfälle durch tollwütige Hunde bei Mensch und Tier bewogen das Großherzogtum Baden mit Erlass vom 13. Februar 1811 eine jährliche Hundesteuer einzuführen (in Amts-Städten halbjährlich eingehoben) um die übermäßige Anzahl der Hunde und damit die Gefahr zu minimieren. Denn man nahm an, dass, wer die Taxe entrichten kann, auch für die ordentliche Verpflegung sorgen könne. Man bekam einen Erlaubnisschein. Befreit waren Metzger, Fuhrleute, Wächter, Hirten, Schäfer, Feldhüter und Bannwarte. Ebenso befreit waren Wachhunde von Gebäudebesitzern, die bei offenem Tor anzuketten waren sowie die Hunde jagdberechtigter Stellen, die außerhalb der Zeit des Gebrauchs eingesperrt zu halten waren.[9]

LG wildsau

Offline
(versteckt)
#5
30. Mai 2011, um 19:38:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von wildsau717171
Bereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehnsrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung 'Hundekorn' bezahlen und ihre 'Hundegestellungspflicht', wie das Bundesfinanzministerium über die Vorgeschichte der Hundesteuer aufklärt, im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen.

Interessant, wieder was gelernt!


Offline
(versteckt)
#6
30. Mai 2011, um 19:57:18 Uhr

Ja immer diese Wegelagerer wollen nur unser bestes! Die wussten schon damals wie man den Leuten das Geld aus der Tasche zieht!

Aber ich wage zu bezweifeln, das der Adel für die Hundemeuten zwischen 20 - 40 Stück auch Steuern zahlen mussten!

Offline
(versteckt)
#7
30. Mai 2011, um 20:08:56 Uhr

Burrow,zuerst lesen,dann schreiben.
Am besten in dieser Reihenfolge.
LG wildsau

-----------------------------------------------------------------------------------
Am 6. Juli 1809 wurde eine vierteljährliche Hundesteuer im Königreich Württemberg erlassen, wobei herrschaftliche Hunde, Hunde von Mitgliedern des Königshauses und Jagdhunde von Jägern und Jagdherrn ausgenommen waren!!!!!!!!!!!!!!!

Offline
(versteckt)
#8
30. Mai 2011, um 21:19:47 Uhr

@ wildsau muss nicht gleich so böse!

Offline
(versteckt)
#9
30. Mai 2011, um 21:30:30 Uhr

Das bin ich auch nicht Zwinkernd
Lg wildsau

Offline
(versteckt)
#10
28. Oktober 2012, um 12:31:49 Uhr

Niemand muß gelb sehen.

Es ist eine bayer. Hundesteuermarke
aus einem Ort mit 1501 - 15.000 Einw.
In der Gebührenklasse wurden in ganz BY
28.554 Hunde versteuert.
 3 Mark: 207.268
 6 Mark:  56.551
15 Mark: 29.880

Dienlicher zur Wertbestimmung als eine Preisangabe.

MfG thomas  Weise

Hinzugefügt 28. Oktober 2012, um 12:47:49 Uhr:

Jagdhunde waren / sind von der Steuer befreit. Zudem waren es ja die Eigentümer die Steuereintreiber.
Ich habe div. HundeSteuerquittungen, die von einem Armenhaus ausgestellt wurden. Und in Berlin-Kudamm wurde mit der HundeSteuer !!!! die gepflasterten Gehsteige finanziert !!!

MfG thomas  Weise


Es sind 2 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

bayHStM 011.jpg
bayHStM 013.jpg

« Letzte Änderung: 28. Oktober 2012, um 12:47:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor