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 Haushaltsauflösung

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Avatar  Haushaltsauflösung  (Gelesen 2829 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Mai 2011, um 13:11:34 Uhr


Hallo Kollegen,

die im Bildanhang gezeigten Teile hab ich erst letztens auf einer Haushaltsauflösung ganz billig erstanden.
Kann mir vielleicht jemand von euch etwas dazu sagen?
Ich hab nicht die rechte Ahnung von solchen Dingen, aber liegen lassen wollte ich sie auch nicht.
Kurz zur Beschreibung:

Die Kurze: Marke RÖHM RG 3, Länge ohne Aufsatz: ca. 10,5 cm, Höhe: ca. 7 cm, Magazin: hinten im nicht beweglichen Schlitten.

Die Langen:
dunkelbrauner Griff: Marke: RECORD Cal. 4,5 Luftdruck, Länge ca. 18 cm.
hellbrauner Griff: Marke DIANA Mod. 2, von hinten zu laden, Luftdruck, Länge ca. 24 cm.

Für ein paar Infos wäre ich sehr dankbar.

Gruß und erfolgreiches WE, Canopus


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100_1574.jpg
100_1577.jpg
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(versteckt)
#1
21. Mai 2011, um 13:44:49 Uhr

Hallo,

also die kleine: (Schreckschusspistole) Röhm RG3 Kaliber 6mm Flobert Knall. 6-schüssig, dazu nen Abschussbecher für Leucht oder Signaleffekte und ne Bürste zum reinigen

und die langen: die obere is ne Luftpistole 4,5mm Diabolo, funktioniert wie eine Knicker (Luftgewehr) also den Lauf vorne runter klappen und somit die feder spannen, dann Diabolo rein und los gehts.....

und die untere Unentschlossen vielleicht ein Seitenspannmechanismus oder so...

hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Gruß

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(versteckt)
#2
21. Mai 2011, um 14:41:50 Uhr

Hallo Canopus
 Weise
Zur Dritten mit Holzgriff , kann ich eventuel ,
etwas sagen !

Wenn der Lauf eindrückbar ist und Hinten im Lauf eine,
Schraube mit Riffel ist , hatte ich die selbe !

Ist dann eine Drucklauf Luftpistole !

Vorne den Lauf eindrücken , bis einrastet und dann ,
die Schraube rausdrehen , in das Loch Spitz oder Pferil-
Disbolos , Jeweils Einen einlegen , Schraube drauf und
Schuss !
Hatt eine schöne Durchschlagskraft ! Engel
Hatt schonmal meine Zimmertür Durchschlagen ! Engel

Lg LOKI

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
21. Mai 2011, um 14:54:14 Uhr


 Hallo Untertage84 und LOKI,

vielen Dank euch Beiden für die Antworten. Jetzt weiß ich wenigstens, was ich da habe.

@ LOKI

hab´s ausprobiert - genau so funktioniert sie, danke noch mal.

Aber ne kurze Frage hab ich noch:
Ist die Schreckschusspistole genehmigungspflichtigoder kann jeder mit so einem Ding herumspielen?

Schönes WE, Canopus

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#4
21. Mai 2011, um 15:11:47 Uhr

Hallo,

für die Schreckschusspistole braucht man seit ein paar Jahren einen sog. "kleinen" Waffenschein.

Der ist auch nicht schwer zu bekommen, musst nur auf dein Zuständiges Landratsamt und einen beantragen.

Dann bekommst du im Normalfall einen ausgestellt.

Kostet so um die 50 €

Hoffe ich konnte helfen.


Grüße Daniel

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#5
21. Mai 2011, um 15:58:58 Uhr

Hat die kleine Röhm 6mm Signalpistole ein PTB Zeichen?

Falls nicht, ist der Besitz in Deutschland illegal und somit verboten.

Im Falle dass sie kein PTB Zeichen aufweist, ist sie seit 1976 Waffenscheinpflichtig bzw. muss auf einer Waffensammler-WBK (rote Waffenbesitzkarte) eingetragen sein. Oder sie muss zur Deko-Waffe umgebaut werden, sprich: Schussunfähig gemacht werden.

Gruß,

Gani

PS: Vor der Gesetzesänderung im Jahre 1969 mussten Schreckschusswaffen kein Symbol der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) aufweisen. Nicht registrierter Altbesitz ist allerdings trotzdem illegal und somit ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.muzzle.de/Zubehor/PTB-Liste/ptb-liste.html





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DSC00011.JPG

« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, um 16:14:35 Uhr von (versteckt) »

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#6
21. Mai 2011, um 16:17:01 Uhr

Wieder was dazu gelernt. Smiley

Aber mit PTB isses der "kleine Waffenschein" richtig?

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#7
21. Mai 2011, um 16:23:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von DerDaniel
Wieder was dazu gelernt. Smiley

Aber mit PTB isses der "kleine Waffenschein" richtig?

Richtig! Wenn deine Schreckschusswaffe ein PTB Zeichen aufweist und Du zudem im Besitz eines "Kleinen Waffenscheins" bist, dann darf man sie mit sich führen und sich im Falle einer Notwehrsituation auch damit verteidigen.

Aber auch hier gibt es ausnahmen von der Regel. Auf öffentlichen Veranstaltungen (Jahrmarkt, Konzerte, Kino, etc.) ist es auch mit Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) untersagt, eine Schreckschusswaffe mit sich zu führen.

Gruß,

Gani

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#8
21. Mai 2011, um 16:25:41 Uhr

Hallo nochmal,

für zuhause brauchst du keinen kleinen Waffenschein, da kannst du sie jederzeit mit dir rumführen.
Ausser du möchtest Sie auch ausserhalb mitführen, dann brauchst du ihn.

 [belehren]Aber auf Nummer sicher gehst du indem du dir das Waffengesetz durchliest...

Gruß

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#9
21. Mai 2011, um 16:46:44 Uhr

Eine Waffe "führen" bedeutet sie außerhalb der eigenen vier Wände (befriedetes Besitztum) dabei zu haben.

Klar dass man, wenn man eine Schreckschusswaffe nur Daheim liegen hat, keinen "Kleinen Waffenschein" benötigt. Genau so wenig benötigt man einen "Kleinen Waffenschein", wenn man die Waffe gerade gekauft hat und sie vom Laden bis in die Wohnung transportiert.

Aber das sollte ja wohl jedem klar sein, oder?

Gruß,

Gani

PS: das gilt aber auch nur für Schreckschusswaffen und nicht für scharfe Waffen. Diese darf man ohne WBK (Waffenbesitzkarte) auch nicht "nur" Zuhause herumliegen haben. Übrigens gelten auch Bodenfundwaffen vor dem Gesetz immer noch als scharfe Waffen, auch wenn sie nur noch ein Rostklumpen sind. Solange Lauf und Verschluss nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeändert sind, gelten sie vor dem Gesetz als scharf. Sie müssen dann zu einem Büchsenmacher verbracht werden, welcher sie entschrechend abändert. (Je nach Art der Waffe 3-6 kalibergroße Bohrungen in den Lauf oder schlitzen des Laufes, Patronenlager verschweißen, Verschluss um 45° abschleifen, usw.). Wer das nicht tut, der besitzt illegal, scharfe Waffen und verstößt gegen das Waffengesetzt.

PPS: Nur einschüssige, scharfe Vorderladerwaffen, (welche allerdings ein historisches Vorbild besitzen müssen), dürfen in Deutschland frei ab 18 Jahren erworben werden. Das Schwarzpulver welches zum schießen nötig ist, kann aber nur erworben werden, wenn man einen Munitionserwerbschein oder Sprengstoffschein besitzt.

« Letzte Änderung: 21. Mai 2011, um 16:53:37 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
21. Mai 2011, um 18:34:20 Uhr


@ all

Vielen Dank für die allumfassenden Auskünfte. Werde mich jetzt erst mal in die Materie einlesen
und dann die nötigen Schritte unternehmen.

Wobei ich wirklich noch nicht weiß, ob ich die "Schreckschuss" auch behalten möchte. Mal sehen.

Jedenfalls noch mal danke an alle, die mir mit Ihrer Kompetenz beigestanden haben.

Noch ein schönes und erfolgreiches WE, Grüsse, Canopus

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(versteckt)
#11
21. Mai 2011, um 19:50:12 Uhr

Des teil mit den Hellbraunen griff hat mein Opa auch.
Ich hab damit ein paar mal geschossen bis mir das Laden aufm geist ging.  Grinsend

Gruß
Hannibal

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#12
21. Mai 2011, um 20:31:17 Uhr

Nicht daß du dir noch schwierigkeiten einhandelst ,wollte ich auch noch meinen Senf
zum Thema geben .
Bei der oberen Luftpistole kann ich ein F im Sechseck sehen ,das bedeutet die Waffe ist ab 18 zu besitzen .
Eine freie Waffe also.
Bei der unteren Waffe (Luftpistole) sieht man auf dem Bild kein F im Sechseck .
Falls die Waffe dieses Zeichen nicht aufweist fällt sie unter das Waffengesetz und du hättest
unerlaubt eine Waffe .
Unerlaubter Waffenbesitz ist kein Spass   Polizei  auch wenn es sich "nur" um eine Druckluftwaffe handelt .
Das hat ein Bekannter erst dieses Jahr erfahren müssen , mit einem Knicklaufgewehr das sein Vater
im OTTO oder Quelle Katalog vor vielen Jahren gekauft hat und ihm Geschenkt hat .
Damals gabs sogar noch Kleinkaliber Waffen ab 18 im Katalog .
Hoffe ich habe ein paar Leute Ärger erspart .
Gruss Klaus

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#13
21. Mai 2011, um 20:38:49 Uhr

Nur ein Tipp von mir: Aus der alten Röhm Schreckschusswaffe ohne PTB Zeichen, würde ich ein Sägemodell machen und sie dann bei egun ganz legal versteigern.

Sägemodelle sind erlaubt und jeder darf sie Besitzen. Sie dienen nur dem Zweck, die Funktionsweise der jeweiligen Waffe aufzuzeigen. Dazu wird sie so aufgesägt, dass der Mechanismus und die Funktionsweise von außen ersichtlich werden. (siehe Bild)

Oft bekommt man für ein solches Sägemodell mehr Geld, als für eine noch intakte Schreckschusswaffe.  Zwinkernd






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R0213868.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
22. Mai 2011, um 11:49:33 Uhr


Hallo zusammen,

@ geoklaus

Danke für den Rat, werde ihn beherzigen.

@ Ganimed

Danke für den Tip - Sägemodell - gute Idee!

Grüsse, Canopus

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