[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Allgemeines Forum > Dies & Das (Moderator: Raymond) > Thema:

 Rechtsprechung lässt grüssen !

Gehe zu:  
Avatar  Rechtsprechung lässt grüssen !  (Gelesen 2457 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2    Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
04. August 2021, um 20:01:04 Uhr

Beim deutschen Polizisten besteht in jedem Fall die Pensionsverlust- und Anklage-Gefahr!

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#16
05. August 2021, um 12:17:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Wenn ein Sondelgänger nicht mal einen ausgebuddelten, verrosteten und verbogenen Karabiner ohne Schloss behalten darf, sehe ich keinen Grund, warum so ein Opa ein ganzes Waffenarsenal besitzen dürfen sollte. 


...darf er, weil es legal ist wenn die Kriterien des KWKG erfüllt sind.

   Der ausgebuddelte verrostete und verbogene Karabiner ohne Schloss ist ein wesentlicher Bestandteil einer

   Waffe zu deren Erwerb / Besitz oder auch  durch Auffinden eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

   Soweit ist das per Gesetz richtig geregelt. Aber das der "Opa" als Waffennarr oder als Spinner in den Medien

   betitelt wird, erfüllt schon den Tatbestand der Diskreminierung einer Minderheitengruppe. Auch die Urteilsfindung

   ist nichts anderes als eine "Enteignung" einer legalen Sammlung. Warum müssen diese jetzt enteigneten

   Sammlungsgegenstände per Gerichtsurteil an andere Sammler oder auch Museen veräussert werden.

   Wäre ich der "Opa", dann erstmal Revision einlegen und den Anwalt wechseln.

   Grüsse  Winken

Offline
(versteckt)
#17
05. August 2021, um 12:21:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von berni
Der ausgebuddelte verrostete und verbogene Karabiner ohne Schloss ist ein wesentlicher Bestandteil einer   Waffe zu deren Erwerb / Besitz oder auch  durch Auffinden eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Also ganz ehrlich. Da würde ich mich nicht darauf verlassen. Seit 16 Jahren, die ich nun schon in Sondlerforen bin - und seitdem wurde das Waffengesetz mehrfach verschärft - habe ich hierzu schon die unterschiedlichsten Meinungen gelesen. Und keine davon wurde durch einen konkreten Fall untermauert. 

Gruß, 
Günter

Offline
(versteckt)
#18
05. August 2021, um 12:36:17 Uhr

Richtig! Wenn man sich mit dem Fall mal intensivier beschäftigt, stellt man fest, dass es grundsätzlich nur am Anfang um Panzer und Flak ging. Der Aufhänger war eigentlich etwas ganz anderes. Klar wird das in den ganzen Schmutzblätter als Schlagzeile genutzt - verkauft sich für den degenerierten, oberflächlichen Mob halt besser.
Offiziell hat man die Hosen ja schon vor der Verhandlung runter gelassen und dem alten Mann nun letztendlich wegen einem ollen MG-Rohr eins auf den Deckel gegeben - irgendwas musste man ja machen, um nicht zu dumm da zu stehen.
Die Einigung ,dass er Großgerät das jetzt abgibt, ist aus seiner Sichtweise ja gütlich. Was will er mit 85 mit einem Panzer im Keller Nullahnung
Ich mache auch eine Wette, das alles nicht in Deutschland bleibt - da redet dann keiner über den Verlust historisch Wertvollen Materials.
"Wir" freuen uns ja lieber über paar abgeratze Volksgasmasken und Papierkram vom NSV und anderem Kleinscheiß, wie man ja gerade aktuell der Presse entnehmen kann Platt

Ich finde da auch langsam keine vernünftigen Worte mehr dafür Kotzen
Aber was will man erwarten nach 70 Jahren verklärter Geschichtsdarstellung.

Grüße Winken

Offline
(versteckt)
#19
05. August 2021, um 14:19:49 Uhr

Ich finde das alles sehr kurios, jeder sollte das Recht auf einen eigenen Panzer oder eine Flugabwehrkanone im Keller haben Grinsend 

Viele Grüße
Jacza

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#20
05. August 2021, um 15:02:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jacza
jeder sollte das Recht auf einen eigenen Panzer oder eine Flugabwehrkanone im Keller haben
Geschrieben von Zitat von Jacza
jeder sollte das Recht auf einen eigenen Panzer oder eine Flugabwehrkanone im Keller haben  


Pro ...Pro ...Pro

Offline
(versteckt)
#21
05. August 2021, um 15:21:09 Uhr

Was ich kurios finde, in Deutschland gibt es 10 Panzerfahrschulen wo man sich auf dem Gelände austoben kann
einfach so  zum Spaß, die Panzer sind entmilitarisiert aber Fahrtüchtig.
Und hier bei dem alten Mann wird so ein Zinnober gemacht und der Staat lässt sich noch die Bergung und die
Lagerung bezahlen, das ist eine Frechheit.
Ich glaube wenn der Mann mit dem richtigen Anwalt in Revision gehen würde, dann wäre das Ende wie beim 
Barbarenschatz und von der Entschädigung könnte er sich das passende U-Boot für seinen Torpedo kaufen.

Seiten:  Prev 1 2 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor