| | Geschrieben von Zitat von Drusus Ich wollte damit nur sagen das die Forschungsfreiheit im Grundgesetz offensichtlich nicht als Begründung für alles mögliche herangezogen werden kann, was man gerne tun möchte.
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" offensichtlich" ? Wie gesagt, ich habe jetzt viel drüber gelesen und keine Anhaltspunkte entdeckt, dass Sondengänger, wenn sie z.B. mit ihrer Sonde in ihrem Heimatgebiet systematisch forschen, manche auch als Heimatpfleger, nicht von diesem Grundrecht gedeckt wären. Archäologen haben keine iuristische Ausbildung, interpretieren das Gesetz nach ihren Wünschen und Vorstellungen. Eingeschränkt kann dieses Grundrecht nur werden auf eben bekannten Denkmalflächen, in BY die roten Flächen im Bayern-Atlas. Da bin ich auch dafür ! Aber in BY braucht es auch keine NFG. Wieso dann in BaWü ? Der ältere Herr im Film bekommt vor jedem Gericht Recht mit seiner Anschauung, weil er das was er macht, auch darf. Gut, dass er sich nicht von solchen Rechtsverdrehern wie der unangenehme Interviewpartner vom LDA BaWü irritieren lässt.