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 >  Geschichte > Geschichte des Altertums > Früh-, Hoch- und Spätmittelalter (Moderator: Volwo) > Thema:

 Defintion des Begriffes "Freiheit" als Kennzeichnung einer Burg/Stadtform ?

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Avatar  Defintion des Begriffes "Freiheit" als Kennzeichnung einer Burg/Stadtform ?  (Gelesen 1544 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. März 2012, um 12:32:41 Uhr

Hallo Forum,
schreibe grade malwieder an meiner Facharbeit und hänge etwas in den Formulierungen,
da ich mir nicht vollständig im klaren bin, wie so eine "Stadtform" als Freiheit überhaupt zu betrachten ist.
Mir ist soweit geläufig, dass beispielsweise eine Siedlung, die ihr Territorium durch eine Mauer oder ähnlichem
begrenzt, Privilegien erhält, die den Bewohnern inerhalb der Begrenzung Vorteile verschaffen.
Beispielsweise die Regelung, dass ein Leibeigener der sich "Tag und Jahr" in diesem begrenzten Raum
aufhält, seine zugehörigkeit verliert.
Was ich gern wissen möchte, ist:
- von wem werden die Privilegien verliehen?
- wer darf sie beanspruchen?
- Gibt es mehr architektonische Vorraussetzungen als eine Mauer?
- wie genau muss ich mir den Vorgang vorstellen?

Habe im Internet leider nicht mehr finden können.
Ich hoffe ihr könnt mir mit ein paar kurzen, informativen Angaben helfen!

Schönen Gruß
Grabemeister

(versteckt)
#1
17. März 2012, um 13:33:54 Uhr

dammich,weiß nicht ob man die Fragen so allgemein beantworten kann - Stadtrecht ist ja nicht gleich Stadtrecht .
kann mal bei unserem schauen ,welches sich am Schleswiger orientiert ......glaub ich Lächelnd

schätze wer Einwohner ist und wer nicht entschieden bei uns wohl die Quartiersmänner .....weiß aber nicht ob das noch von den Ratsleuten abgesegnet werden musste .
zumindest in älterer Zeit (schon Neuzeit) war hier auch GrundEIGENTUM Voraussetzung zur Erlangung der städtischen Freiheiten .
später brauchtest zumindest nen Bürgen .
ne Mauer gabs hier schon als wir noch Weichbild waren......vielleicht sogar in der Zeit des Fleckens - mal schauen .
wie genau du dir den Vorgang vorstellen musst ? meinst jetzt im "bürokratischen" Sinn ?


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
17. März 2012, um 14:01:48 Uhr

Ja ob, jetzt eine Siedlung ihren Ausbau ankündigt und dann der zustände Fürst oder ähnliches am Ende des Ausbaus, die Aufwertung zur "Freiheit" anerkennen muss und daraufhin die Privilegien gültig werden.
Ich glaub ich bin in diesem Gebiet etwas eingeschränkt Lächelnd, ich kanns mir nicht so ganz vorstellen.
Allerdings habe ich das Ganze mal etwas geschickt umschrieben, ich denke mal ich komme auch so klar!

(versteckt)
#3
17. März 2012, um 14:04:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Grabemeister
der zustände Fürst oder ähnliches am Ende des Ausbaus, die Aufwertung zur "Freiheit" anerkennen muss und daraufhin die Privilegien gültig werden.

so ungefähär lief das oftmals ab  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#4
17. März 2012, um 15:40:00 Uhr

Hier ein paar Antworten auf Deine Fragen.
 von wem werden die Privilegien verliehen?
(Von dem jeweiligen Landesherren, soweit es sich nicht um eine Freie Reichsstadt gehandelt hat.)
- wer darf sie beanspruchen?
(Jeder der das Bürgerrecht besaß, das heißt wer Haus oder Grundbesitz hatte.)

- Gibt es mehr architektonische Vorraussetzungen als eine Mauer?
(Eine Mauer bedeutete nicht dass eine Stadt/ Dorf Freiheiten hatte. Es gab auch unfreie
Städte mit Stadtmauer.)


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
17. März 2012, um 16:17:21 Uhr

Ich war der Annahme, dass die Mauer ein festes Kriterium dafür ist.

"Im Mittelalter wird gerade die prinzipielle Trennung von Stadt und Land zu einem
Kennzeichen der Stadt.: Die Mauer gilt nicht nur als militärische Sicherung, sondern
vorallem als deutlich sichtbare Grenze der Stadt oder, wie zunächst in unserem Falle,
des Freiheitsrechts."  v. Michael Knieriem

Jetz wo ich es nochmal lese..
Die Mauer ist also vielmehr die geographische Begrenzung des Rechtsraumes, als die
Ursache der Rechte selbst?

Was ist denn dann der Grund, dass eine Siedlung oder ähnliches diese Rechte erhalten durfte?

« Letzte Änderung: 17. März 2012, um 16:19:08 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#6
17. März 2012, um 16:53:42 Uhr

Freiheit bezeichnet oft einen eigenständigen Rechtsbezirk innerhalb der Stadt, z. B. eine Stiftsfreiheit= hier galt Kirchenrecht innerhalb der Mauern.

Mauer war noch nicht immer gleich Stadt, der Grund gehörte immer noch dem Landesherren.
Die aufstrebende neue Schicht, das Bürgertum, hat aber durch seine Wirtschaftskraft (sprich Geld) dem Landesherren ein Privileg nach dem anderen abgekauft.

Zuerst war meist noch ein landesherrlicher Vogt, in einem von Mauern umschlossenen Ort, der die Rechte/Kontrolle des Landesherren wahrte, ob der Ort schon Stadtrechte hatte oder nicht.
Doch auch der Vogt verschwand bald fast überall, weil die consules auch dieses Recht irgendwann für die (spätere) Stadt dem Landesherren abhandelten.

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