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 >  Fundforen > Fundkomplexe (Moderatoren: Drusus, MichaelP) > Thema:

 Hülsen über Hülsen

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Avatar  Hülsen über Hülsen  (Gelesen 1749 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Juni 2011, um 14:08:02 Uhr

Hallo liebe Sondler,

Ich habe heute sehr viele hülsen gefunden. Hierbei handelt es sich um Platzpatronen. Leider habe ich auch  noch 5 intakte Platzpatronen gefunden. Wie Verfahre ich mit diesen? Polizei? KMRD währe zu übertrieben denke ich... auch wenn jede patrone eine Treibladung enthält...

Gruß Hottes [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]

Hinzugefügt 07. Juni 2011, um 14:09:06 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Hottes92
Hallo liebe Sondler,

Ich habe heute sehr viele hülsen gefunden. Hierbei handelt es sich um Platzpatronen. Leider habe ich auch  noch 5 intakte Platzpatronen gefunden. Wie Verfahre ich mit diesen? Polizei? KMRD währe zu übertrieben denke ich... auch wenn jede Patrone eine Treibladung enthält...

Gruß Hottes [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]



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PICT3989.JPG

« Letzte Änderung: 07. Juni 2011, um 14:10:07 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
07. Juni 2011, um 14:11:34 Uhr

grab ein tiefes Loch und werf die Dinger da rein  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
07. Juni 2011, um 14:16:49 Uhr

Einfach in ein Loch und nicht abgeben?


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(versteckt)
#3
07. Juni 2011, um 14:32:54 Uhr

so wie es auf dem Bild aussieht hast Du die Dinger ja schon mit nachhause genommen - das könnte, auch bei den Platzpatronen schon strafbar sein  Belehren


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(versteckt)Themen Schreiber
#4
07. Juni 2011, um 14:34:13 Uhr

Alles klärchen wird sofort gemacht !

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(versteckt)
#5
07. Juni 2011, um 20:41:31 Uhr

Platzpatronen??? Strafbar??? Kringeln  Grinsend  Idiot  Narr  Lächelnd  Kringeln  Grinsend

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(versteckt)
#6
07. Juni 2011, um 20:46:19 Uhr

diese schon  Belehren

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(versteckt)
#7
07. Juni 2011, um 21:18:15 Uhr

Warum? Was kann da passieren?

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(versteckt)
#8
07. Juni 2011, um 22:15:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Waldmann
Warum? Was kann da passieren?

Erst machst Dich lustig drüber und nun fragst nach,wenn man keine Ahnung über Muni bzw. das dazugehörige Gesetz hat, soll man eher ruhig bleiben. Was steckt wohl in der Hülse drin, Vergleich Kal.50 zu ner 9mm Knall, wenn de den Unterschied weist, brauchst auch net weiter fragen. Und, was kann man mit dem Inhalt alles machen (bei noch intakter Versieglung), Wiederlader brauchen nen sog. Sprengstoffschein. Die Erlaubnis nach §27 SprengG beinhaltet autom. auch die waffenrechtliche Genehmigung zum Erwerb und Besitz der selbstgebastelten Muni.
Man unterscheidet u.a.:
Patronenmunition:  Hülse mit Treibladung mit Geschoss
Kartuschenmunition: Hülse mit Treibladung ohne Geschoss
außerdem isses Militär Munition, egal Übung oder scharf.

Gruß Nikon

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#9
08. Juni 2011, um 01:12:02 Uhr

Richtig!

Es sind zwar Platzpatronen, allerdings sind diese, welche Du da hast, Erlaubnispflichtig.....weil es Patronen für scharfe Waffen sind. Du benötigst also eine Waffenbesitzkarte (WBK), bzw. einen Munitionserwerbschein (MES) um solche Platzpatronen besitzen zu dürfen. Ohne diesen ist es verboten solcherlei Platzpatronen in diesen Kalibern, zu besitzen. Ich kenne jemanden der wegen genau solch einer Platzpatrone eine Anzeige wegen "Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz" bekommen hat. Er hatte sie beim Bund mitgenommen. Ist schon ne Weile her und das Strafverfahren wurde auch später eingestellt, aber es ist ja nicht unbedingt nötig wegen sowas Ärger mit dem Gesetz zu provozieren, oder?

Ich würde die Kunststoffhülsen einfach vorne aufschneiden, das Schießpulver in den Gulli kippen und dann die Hülse wegwerfen. Fertig!

Oder wirf sie alle zusammen in den nächsten TIEFEN Teich.

Gruß,

Gani

« Letzte Änderung: 08. Juni 2011, um 01:18:47 Uhr von (versteckt) »

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#10
08. Juni 2011, um 08:13:53 Uhr

Ich würde es melden sofern du ein großes Vorkommen an Patronen gefunden hast! Waffendepot aus dem 2 WK sind nicht so ungefährlich vor allem wenn Kinder in der nähe angesiedelt sind...

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#11
08. Juni 2011, um 10:13:39 Uhr

Mit Munition muss man immer vorsichtig sein! Allerdings sieht die grüne Platzp. aus wie die PlatzMun die ich beim Bund benutzt habe. Daher tippe ich auf einen Fund nach 1945. Da Du Dich schon beim Transport strafbar machen kannst, würde ich mir überlegen sie selbst zu transportieren und wenn Du sagst dass Du etwas gefunden hast beim sondeln, kannst Du vielleicht noch Ärger bekommen wenn Du dort nicht hättest suchen dürfen. Ich hoffe dass ich Dir etwas helfen konnte    Smiley

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#12
08. Juni 2011, um 20:17:59 Uhr

Nun, mein lieber NIKON 71, bleib mal schön auf den Boden. Mir gleich vorzuwerfen ich hätte keine Ahnung von solchen Dinge ist nicht die Erklärung wieso Platzpatronen sooo gefährlich sind. Ich lasse mich gerne des besseren belehren, also erklärst du, was da böses passieren könnte.
Ich gebe zu das, das Wirrwarr von Paragraphen, Abschnitten und so weiter, nicht mein Ding ist, aber deine Behauptung das hier §27 SprengG greift, ist nicht nachvollziehbar. Was haben Platzpatronen mit, zitat aus dem §27 SprengG:  1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder  2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, zu tun? Lese es, du wirst erfahren das dieses Gesetz ausdrücklich für, das Laden und/oder Widerladen von Patronen gedacht ist.
Wenn ich es richtig verstehe, und wenn man das SprengG genau nehmen will, könnte Benzin, Diesel, Kerosin etc. Ebenfalls Genehmigungspflichtig sein, denn diese Stoffe werden auch in diesem Gesetz aufgelistet, unter: Anlage III Explosivstoffliste nach § 3 Abs. 1 Nr. 1;  Stoff und Gegenstand, Treibstoff (flüssig), UN-Nr 0495. Und nochmals unter UN-Nr. 0497.
Ich will auch klarstellen, falls es so schien; mein  Grinsend galt NICHT Feldbegeher, sondern die Lächerlichkeit solche Gesetze, falls es stimmt, das Platzpatronen verboten sind.
Und ich bleibe bei meiner Angabe, das Platzpatronen harmlos sind, außer eine geringe Chance der Verletzung, wenn diese Dinger, z.b. in ein Feuer geworfen werden. Und wenn ich schon dabei bin; Scharfe Munition (Gewehr, Pistolen, u.s.w.) sind auch harmlos, sofern diese nicht aus eine Schusswaffe abgefeuert werden.
Ach ja – noch was, ich beabsichtige nicht, irgend jemanden ermutigen etwas illegales zu tun. Ich nehme an das die allermeisten in diesem Forum mündige erwachsene sind, und wissen was sie tun. Ich weiß auch, das, wenn jemand in meiner nähe eine Hand voll scharfe Munition misshandelt, besitze ich genügend Wissen über dieser Materie um mir deswegen nicht gleich in die Hose zu machen.


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#13
08. Juni 2011, um 20:31:28 Uhr

Ich muß auch mal was dazu sagen!
Diese Übungspatronen finde ich fast täglich, und das außerhalb eines Übungsplatzes!
Wenn diese lumpigen Übungspatronen schon außerhalb des Übungsbereich rummliegen, finde ich es vom Staat schon Verantwortungslos  Belehren
Jedes Kind würde sowas mit nach Hause nehmen, spreche aus eigener Erfahrung wie ich noch klein war!
Wenn der Bund schon einen Übungsplatz hat, sollen die doch bitte dort Ihren Schrott verpulvern und nicht auserhalb der Grenze!

 Winken

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#14
08. Juni 2011, um 20:53:01 Uhr

Dass diese Art von Platzpatronen in der BRD nur mit Erlaubnis besessen werden darf, ist richtig.

Diese Art von Platzpatronen ist zum verschießen aus scharfen Waffen gedacht, z.B. bei Manövern der Bundeswehr.

Nur Platzpatronen für freie Waffen sind frei, alle anderen nicht.

BW-Patronen sind nicht CIP geprüft. Diese dürfen nur Sammler mit MES für Kaliber aller Art besitzen. Auch ein 308 Win bzw. 7,62x51 Eintrag in eine WBK berechtigt nicht zum Erwerb und Besitz einer solchen Patrone, egal ob scharf oder Platz.

Gruß,

Gani

PS: Ich denke man will damit auch verhindern dass Leute das Schießpulver aus den Platzpatronen entnehmen und dann damit ihre einschüssigen Vorderladerwaffen befüllen, um eine Treibladung für die Rundkugel zu haben. Scharfe, einschüssige Vorderladerpistolen sind in der BRD frei ab 18 Jahren und ohne Waffenbesitzkarte zu erwerben und zu besitzen. (wenn sie ein historisches Vorbild haben, welches vor dem 01.01.1871 patentiert wurde). Der Besitz der Waffe ist zwar frei, aber nicht der Erwerb von Schießpulver bzw. Schwarzpulver. Dazu braucht es wiederum einen Munitionserwerbschein oder Sprengstoffschein. Ich bin Sportschütze seit gut 10 Jahren und weiß das daher sehr genau.

« Letzte Änderung: 08. Juni 2011, um 20:56:41 Uhr von (versteckt) »

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