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 Pistole gefunden

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Avatar  Pistole gefunden  (Gelesen 1750 mal) 0
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#15
08. März 2014, um 21:00:21 Uhr

Es reicht mWn schon, wenn wichtige Teile, wie z.B. der Lauf, noch die "Waffeneigenschaft" erfüllen - also wieder funktionstüchtig eingebaut werden könnten.

Viele Grüße,
Günter

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#16
08. März 2014, um 21:57:04 Uhr

Das Ding ist und bleibt eine scharfe Schusswaffe bis ein berechtigter (z.B. ein Büchsenmacher) das Teil unbrauchbar (z.B. zur Deko Waffe) umgebaut hat und ein Zertifikat einer amtlichen Stelle vorhanden ist. Du hast zu 100% richtig gehandelt diese Waffe abzugeben.

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
09. März 2014, um 13:16:40 Uhr

jup...alles richtig gemacht

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#18
09. März 2014, um 16:13:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von John Dooe
Mit viel Geduld bingt man die vielleicht noch so weit, daß du jemand damit um die Ecke bringen kannst....

Entweder jemand zu Tode damit erschrecken oder jemand auf die Rübe hauen

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#19
09. März 2014, um 21:31:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Niete
Entweder jemand zu Tode damit erschrecken oder jemand auf die Rübe hauen

So verrostet, daß letzteres nicht klappt, kann das Teil gar nicht sein ;-)

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#20
09. März 2014, um 23:26:35 Uhr

Nur das Anfassen ( Inbesitznahme)
kann schon richtig Ärger bringen!
Sowas lässt man am Fundort.

  Gruss Klaus

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#21
09. März 2014, um 23:30:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von klaushi
Nur das Anfassen ( Inbesitznahme)
kann schon richtig Ärger bringen!
Sowas lässt man am Fundort.

  Gruss Klaus

Damit dann ein paar spielende Kinder Cowboy und Indianer damit spielen.
Auch 60 Jahre alte Munition kann töten!

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#22
09. März 2014, um 23:42:39 Uhr

Egal, evtl. abholen lassen! Ohne Berechtigung ist es unerlaubter Waffenbesitz. Ob brauchbar oder nicht
kann nur beurteilen wer den Sachkundenachweis hat!
Also mit sowas ist nicht zu spaßen!
Bei uns würde es morgen Früh an der Türe klingeln oder der Schlüsseldienst
 die Wohnung öffnen! Die sind da richtig schnell.
War nur ein gutgemeinter Ratschlag.

Und Totschlagargumente wie spielende Kinder usw ziehen da überhaupt nicht!
 ( Und Kumpel Polizist zieht auch nicht)
  ( Kann mir dann auch sonstwas besorgen um Kinder in 100 Jahren zu retten!)

« Letzte Änderung: 09. März 2014, um 23:57:44 Uhr von (versteckt) »

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#23
09. März 2014, um 23:43:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von klaushi
Nur das Anfassen ( Inbesitznahme)
kann schon richtig Ärger bringen!
Sowas lässt man am Fundort.

  Gruss Klaus

.......und verständigt die Polizei. Waffen können auch aus einem Verbrechen stammen!


@klaushi

Da Warste schneller!!!

« Letzte Änderung: 09. März 2014, um 23:45:31 Uhr von (versteckt) »

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#24
11. März 2014, um 09:47:12 Uhr

Hier mal ein Bild im Einsatz:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://i272.photobucket.com/albums/jj183/acefrehleyrox/Zasadzka20w20Poteau20281529-1.jpg

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.flickr.com/photos/53259921@N04/7211382336/

Der "bekannteste" SS-Schütze der Welt hat sie in der Hand.

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#25
11. März 2014, um 09:57:44 Uhr

Moin,

bei dem Zustand handelt es sich kaum noch um eine Schußwaffe. Wer wollte die noch mit "haushaltsüblichen Werkzeugen" in einen schussfähigen Zustand versetzen?

Dei Kumpel von der Polizei soll die Waffe zum BKA senden und bestimmen lassen, ob es sich noch um eine Schusswaffe i. S. des WaffG handelt.

Viele Grüße


Walter

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#26
15. März 2014, um 11:36:30 Uhr


Guten Morgen!

Ich glaube nicht, dass bei diesem Fundgegenstand mit der Variante "haushaltsübliche Werkzeuge" argumentiert werden kann, da die aufgefundene Pistole ihre Schusswaffeneigenschaft sicherlich nicht durch Bearbeitung (Umbau), sondern "auf sonstige Art" verloren hat. Unter die Variante "auf sonstige Art" fallen insbesondere Bodenfunde, die durch Alterung u. Zersetzung ihre Schusswaffeneigenschaft verloren haben. Das KÖNNTE in diese Fall so sein. Muss aber nicht.

Laut Auskunft des Waffensachverständigen beim bayerischen Landeskriminalamt kann eine Vielzahl der Bodenfunde wieder in Schussfähigen Zustand versetzt bzw. wesentliche Teile restauriert werden, da man bereits zu damaligen Zeiten Qualitätsteile verwendete, welch durchaus den Zahn der Zeit widerstehen können. Somit ist es eine ziemliche Gradwanderung, ein solches Fundobjekt mit nachhause zu nehmen.

Mit viel Glück wird festgestellt, dass die Schusswaffeneigenschaft dahin ist. Mit viel Pech geht's in die andere Richtung los.

Gutachten zur Schusswaffeneigenschaft werden durch die Landeskriminalämter angefertigt. Polizei ist u. bleibt grundsätzlich mal Ländersache.


S.

« Letzte Änderung: 15. März 2014, um 11:37:19 Uhr von (versteckt) »

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#27
15. März 2014, um 11:56:51 Uhr

Ein Waffensachverständiger könnte dir das Teil im "null komma nix" mit ein paar Löchern im Lauf, zugeschweistem Patronenlager und ggf. 45° Schnitt am Patronenlager abschließend unbrauchbar machen. Und das Teil wäre dann trotzdem noch vitrinentauglich gewesen.

Also wenn du noch Zugriff auf das Teil erlangen solltest, biete doch mal eine sachgem. Unbrauchbarmachung zur Deko- Pistole an. Wie gesagt am besten durch Waffensachverständigen  Weise

Grüße vom "Geschichtsjäger" !

« Letzte Änderung: 15. März 2014, um 11:57:31 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#28
15. März 2014, um 17:10:39 Uhr

das teil ist weg.will ich auch nicht wieder haben und auf rennerei habe ich keinen bock. der aufwand lohnt sich nicht

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