| | Geschrieben von Zitat von SpAßNutZer´13 Nein ist es nicht... Bei uns in NDS zu mindest... Und ich denke nicht das das Waffengesetz da nun Bundesweit unterschiede hat...
Gruß...
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Da fällt nichts unters WaffG auch nicht in Niedersachsen, wenn dann unter die Kampfmittelverordnung und die ist Ländersache, da kann das in NDS vielleicht so sein, obwohl ich das nicht ganz glauben kann, denn Niedersachsen hat keine KpfMV und somit orientiert man sich bei euch wohl an den anderen Ländern.
Zitat:
"Eine in Niedersachsen angestrebte Kampfmittelverordnung gibt es leider bis heute noch nicht. Festlegungen für die Kampfmittelbeseitigung sind im Runderlaß des niedersächsischem Umweltministeriums vom 08.12.1995 festgeschrieben. Dort heißt es:
“Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich die Gemeinden zuständig sind. Zur Unterstützung der Behörden der Gefahrenabwehr hält das Land personelle und technische Mittel zur Kampfmittelbeseitigung vor, die im Rahmen der Amtshilfe für die zuständigen Behörden eingesetzt werden. Diese Unterstützung wird von der Bezirksregierung Hannover als Vor-Ort-Aufgabe geleistet (Dezernat 505 Kampfmittelbeseitigung).
Die Bezirksregierung Hannover ist insoweit keine Behörde der Gefahrenabwehr, so dass sich ihre Aufgaben auf die Arbeiten beschränkt, die sie mit den Mitteln der Kampfmittelbeseitigung und ihren speziellen Kenntnissen und ihrer Ausrüstung durchführen kann. Bei dieser Aufgabenwahrnehmung untersteht sie der Fachaufsicht des Umweltministeriums. Das Kampfmittelbeseitigungsdezernat steht grundsätzlich nur für die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg zur Verfügung.”
Zitat Ende!
Und da sich besagter Runderlaß in keiner weise drüber auslässt, was KpfM sind und was nicht, muss man davon ausgehen, dass hier die Richtlinien des Bundes heran gezogen werden und nach denen ist ein Kal.50-Geschoss AP(schwarze Spitze) nicht Gegenstand der KmpfMV, somit auch nicht in NDS.
Ich rede jetzt nicht von API, INC usw. nur von .50 BMG AP und Ball.
Hier nochmal der Erlass zum selber lesen:
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Einlogenhttp://www.dfabgmbh.de/files/1906.pdf
Findet man ein das BMG ( Browning Machine Gun) komplett, dann kannst du mit WaffG und Co. aufbieten.

Anstatt sich wieder über diesen leidigen Munitionsschrott zu unterhalten, könnte ja auch was zu den anderen Funden gesagt werden

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@Heini: die Schnalle gehört ins 17./18.Jh von daher könnte das schon sein. Bei der Menge an Bleimurmeln spricht da schon was für.
Grüße
