| | Geschrieben von Zitat von monty75 bolzen kopf hört sich interssant an ....warum nicht würde ich gerne mal wissen da ich selber auch nie sicher bin wie das nun mit leeren hülsen etc ist
|
| | |
Weil da KwKG das nicht Regelt, sondern die Kampfmittelverordnung des jeweiligen Bundeslandes und in Teilen auch noch das Waffengesetz.
Das KwKG regelt primär Import und Export, sowie den Besitz von intakten Kriegswaffen und deren Zubehör.
Funktionsfähig bedeutet, daß das Teil noch als Waffe verwendet werden kann bzw. die Munition noch zum Verschuss geeignet wäre.
Am Beispiel einer Kal.50 BMG Ptr:
Du findest eine intakte Patrone 12,7mm Brand. Diese fällt unters KwKG, da sie immer noch (wenn auch nur rein theoretisch) verschießbar ware, weil ja die elementaren Besandteile (Geschoss, Hülse und Treibladung) im funktionsfähigen Verbund vorhanden sind und diese Munition ursprünglich für Kriegszwecke gefertigt wurde.
Verbotenerweise entfernst du die Treibladung, somit fällt diese Ptr nicht mehr unters KwKG.
Da das Brandgeschoss aber eine Wirkladung enthält fällt es weiterhin unter die KpfMVerordnung, die den Besitz klar verbietet.
Die Hülse ohne Treibladung ist frei ab 18. Das Anzündhütchen muss auch nicht abgeschlagen sein (Achtung- bei Zündschrauben sieht das anders aus), da dort die gesetzliche Höchstmenge nicht überschritten wird.
Deine leeren Hülsen kannst du also ganz beruhigt in die Vitrine stellen.
Und um mal beim Thema zu bleiben, eine ausgebrandte Motoreinheit/Leitwerk fällt auch nicht unters KwKG.
Generell sollten aber Menschen, die von dieser Materie keine Ahnung haben, ihre Finger von Munition lassen und es denen Melden, die dafür bezahlt werden.
Von der teils sehr komplexen Rechtslage mal abgesehen, kann der Laie die Gefahr für sich und andere nicht abschätzen.
Auch die Manipulation von Fundmunition ist verboten!
Meldet die Sachen halt und gut ist! [super]Wenn dann die Finger fehlen (was noch das geringste Übel ist),ist das Geheule wieder groß.
Grüße

| | Geschrieben von Zitat von michel84 Ich persönlich nehme auch nix mit alles was über scharfe kaliber 50 geht wird gemeldet. aber es muss jeder wissen was er macht
|
| | |
Und mit den 8x57 die du so findest, dürfen dann die Kinder im Wald spielen, wenn du sie liegen lässt?
Oder wie darf man das verstehen?