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 >  Fundforen > Fundkomplexe (Moderatoren: Drusus, MichaelP) > Thema:

 WARNUNG VOR GEFÄHLICHEN FUNDEN!! Kleiner Schrecken heute

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Avatar  WARNUNG VOR GEFÄHLICHEN FUNDEN!! Kleiner Schrecken heute  (Gelesen 2176 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#30
21. September 2014, um 05:43:07 Uhr

ebend: erstens zerleger und zweitens: durch den vorangegangenen regen war der boden wie beton und das teil nur mit dem presslufthammer rauszubrechen  Ausrasten

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(versteckt)
#31
21. September 2014, um 07:21:34 Uhr

Der Zerleger kann nur funktionieren, wenn das Teil brennt. Wenn du da nicht mit dem Schweißbrenner ran gehst funktioniert das auch nicht.
Is aber auch egal, steht in der Presse und der "Fachkundige" hat sich damit eh schon lächerlich gemacht.

Gruß Kuni

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(versteckt)Themen Schreiber
#32
21. September 2014, um 07:25:56 Uhr

mal so eine frage: hier sind wohl ausgesprochen viele ausgebildete und vereidigte sprengmeister und feuerwerker unterwegs?
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.openmapweb.org/Munition/Stab.htm

beste grüsse

« Letzte Änderung: 21. September 2014, um 07:53:05 Uhr von (versteckt) »

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#33
21. September 2014, um 07:56:39 Uhr

Ja sind sie  Zwinkernd

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#34
21. September 2014, um 11:17:27 Uhr

Erstaunlich was es zu Stabbrandbomben immer für unterschiedliche Meinungen gibt.

Wir mussten heuer auch zwei entsorgen u. hatten daher den KMRD vor Ort. Dieser hat uns dann (für zukünftige Funde) mal eine kleine technische Einweisung zur Funktionsweise u. Gefährlichkeit der Stabbrandbomben gegeben, um mit diesem Hintergrundwissen eine Erstlagebeurteilung durchführen zu können.

Seine Aussage war eigentlich eindeutig:
"Stabbrandbomben sind handhabungssicher. Egal ob mit od. ohne Zerlegerladung. Können auf Stoß, Druck u. Fall nicht auslösen. Technisch nicht möglich. Das einzige was man nicht machen darf: in den Ofen werfen u. als Kaminholz nehmen. Dann ist der Ofen weg... 

So - Meinungen dazu?


Gruß

S.

« Letzte Änderung: 21. September 2014, um 11:18:30 Uhr von (versteckt) »

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#35
21. September 2014, um 11:27:16 Uhr

Naja das beruhigt mich ein wenig,wenigstens fliegt einem das Teil nicht bei der ersten Erschütterung gleich um die Ohren  Verstecken .Die Dinger sind ja nicht grade selten zu finden,da weiß ich dann bescheid. Danke
Grüße Coinhunter2

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#36
21. September 2014, um 11:27:52 Uhr

Genau so kenne ich das auch

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#37
21. September 2014, um 11:31:58 Uhr

Und ich kann mir jetzt auch nicht vorstellen, dass UNS  Polizei der Herr vom KMRD anlügt. Das würde ganz ungut kommen.  Brutal

Hängt wohl eben mit diesen Bündelabwürfen zusammen, wo sich die Teile gegenseitig entsichern. Entweder die fliegen raus u. brennen od. sie bleiben als wenig spektakulärer Blindgänger liegen. Wie gesagt: nur nicht ins Feuer tun. Ich glaub bei der Maximaltemperatur hat er was von 1200 Grad gesagt.

Und die Stabbrandbomben sollte man aufgrund ihrer Eigenschaft, dass sie brennen können, ja nicht mit Phosphor verwechseln.  Schockiert Die sind aber auch nicht eckig sondern rund u. rauchen so schön wenn sie aufplatzen.  Grinsend

« Letzte Änderung: 21. September 2014, um 11:35:41 Uhr von (versteckt) »

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#38
21. September 2014, um 11:34:50 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

"Stabbrandbomben sind handhabungssicher. Egal ob mit od. ohne Zerlegerladung. Können auf Stoß, Druck u. Fall nicht auslösen. Technisch nicht möglich. Das einzige was man nicht machen darf: in den Ofen werfen u. als Kaminholz nehmen. Dann ist der Ofen weg...




..

Das hört sich doch mal nach einer zuverlässigen Handhabungsanleitung an, von einem Fachkundigen ausgehend.

Wobei ich, ehrlich gesagt, trotzdem nicht mit Druck usw. darauf einwirken möchte  Teufel

Weiterhin sichere Suche und guten Fund !


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#39
21. September 2014, um 11:41:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von NWA4528

Wobei ich, ehrlich gesagt, trotzdem nicht mit Druck usw. darauf einwirken möchte Teufel


Klar - es geht auch nicht darum, dass jetzt jeder mit dem Hammer drauf rum hauen darf, sondern es dient lediglich als Hinweis, dass man nicht gleich zum atmen aufhören muss, wenn so ein Teil plötzlich da liegt.

Wie jede andere Fundmunition gehört sich diese gemeldet u. vorschriftsmäßig entsorgt. Eben weil es auch Leute gibt, die vielleicht sonst anfangen, an den Teilen rum zu basteln od. Feuerexperimente durchführen.


Gruß

S.

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#40
21. September 2014, um 11:42:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz

Hängt wohl eben mit diesen Bündelabwürfen zusammen, wo sich die Teile gegenseitig entsichern. Entweder die fliegen raus u. brennen od. sie bleiben als wenig spektakulärer Blindgänger liegen.

Sie werden beim Abwurf nur entsichert, entzündet werden die erst bei Aufschlag. Das setzt aber voraus, das sie beim Aufschlag einen Widerstand hat und in der Zündachse aufkommt, ansonsten funktioniert das nicht.

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#41
21. September 2014, um 14:37:01 Uhr

Leute, egal wie handhaungssicher die Dinger sein mögen, immer liegenlassen und die Profis verständigen. Anderenfalls kann man Euch wegen "unerlaubten Kampfmitteltransportes" Ärger machen, wenn sie ganz schlecht drauf sind obwohl irgendsoein Unterabsatz bzgl. "Gefahrenabwehr" das dann wieder neutralisiert. Aber besser ist schon der Profis zu Kampfmitteln, nicht umgekehrt!

Viele Grüße,
Günter

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#42
21. September 2014, um 15:13:15 Uhr

Wurde bereits gesagt.


Geschrieben von Zitat von Shakerz

Wie jede andere Fundmunition gehört sich diese gemeldet u. vorschriftsmäßig entsorgt. Eben weil es auch Leute gibt, die vielleicht sonst anfangen, an den Teilen rum zu basteln od. Feuerexperimente durchführen.




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#43
21. September 2014, um 15:51:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Wurde bereits gesagt.
Ja, aber ich wollte nur noch mal auf den wichtigen Unterschied hinweisen, dass man sowas zwecks Meldung nicht selbst zur Polizei tragen sollte, auch wenn es sicher ist. Das mögen die nicht gerne - ein Fehler, den ich vor fast 10 Jahren als Anfänger gemacht habe! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

« Letzte Änderung: 21. September 2014, um 16:43:41 Uhr von (versteckt) »

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#44
21. September 2014, um 16:02:27 Uhr

Da stimme ich Drusus zu, für solch ein Verhalten kann man zudem rechtlich belangt werden.

MfG

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