Alle Wetter! Ich Danke Euch allen.
Da will ich euch berichten was mir kürzlich passiert ist:
Seit langen Jahren ist auf "Lütgens Hoff" der alte Peter beschäftigt, der neuerdings den bissigen Nachbarshund bei einem Angriff mit einer "Meßforke" (Mistgabel) erfolgreich zurückschlug. Der Hund hatte dabei ordentlich etwas abgekriegt, und darum fühlte sich der Nachbar veranlaßt, gegen mich Schadenersatzklage anzustrengen.
Bei der Verhandlung fragte mich der Richter:"Aber warum haben sie den Hund mit den scharfen Zinken und nicht mit dem stumpfen Stiel abgewehrt?"
Darauf entgegnete ich treuherzig: "Ick heir uk (hätte auch) mit datt stuwe (stumpfe) End von dei Fork awwehrt, wenn dei Köter uk mit sien stuwes Achterdeel (Hinterteil) angräpen (angegriffen) heir!"
