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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Geplante Gesetzesänderung

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#15
12. Juni 2013, um 11:57:58 Uhr

Ich werde auch nach einer Gesetzesänderung weiter wie bislang vorgehen. Wenn ich was interessantes finde, melde ich mich bei meinem zuständigen Archi, der sagt mir dann, dass ich es behalten kann, weil alle Lager überlaufen...
Die traurige Wahrheit in NRW. In Hagen steht eine Lagerhalle, in der bis unter die Decke gestapelt Kisten mit Funden stehen, die sie nach eigenen Schätzungen in 20 Jahren durchgeschaut haben...

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#16
12. Juni 2013, um 13:05:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
@Charlie
Wieso hat sich der Verein Hadrians-Erben eigentlich nicht bei dem Treffen vorgestellt ? Wurde das nicht gewünscht ?

Gruß Michael

Geschrieben von Zitat von Charlie
Hi Michael,
es hat einfach terminlich nicht gepasst.
Gruß Hartmut

Das finde ich aber ganz schön traurig, das man eine Treffen, bei dem man einige neue Mitglieder werben könnte, nicht nutzt. Das Treffen kam ja nun nicht so plötzlich. :Smiley

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#17
12. Juni 2013, um 13:45:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Ich habe vor ca. 20 Jahren im Schweizer Nationalmuseum eine Tonbildschau über eine Ausgrabung gesehen. Dort kam zuerst der Bagger und nahm die oberste Schicht weg. Es hiess: das sei Neuzeit und interessiere nicht, da diese Zeit genügend erforscht sei. Heute würde man das sicher anders beurteilen.

.

Nein, auch heute immer noch nicht.

Ein Archäologe hat bei der Anhörung in Düsseldorf am 06.06.2013 vorgetragen, dass die gestörte Humusschicht abgebaggert wird.

Wenn das Protokoll beim Landtag online gestellt wird, kann man es nachlesen.



Es gibt nur ein Urteil, es ist vom VG Wiesbaden vom 03.05.2000 und ist nur für Hessen gültig.



Der Termin für das Forumstreffen stand zwar schon lange fest, der Termin für die Anhörung hatte aber Vorrang.



Viele Grüße

Walter

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#18
17. Juni 2013, um 19:40:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Der Termin für das Forumstreffen stand zwar schon lange fest, der Termin für die Anhörung hatte aber Vorrang.

Viele Grüße
Walter

Musste der ganze Verein zur Anhörung ? Vielleicht hätte ja eins der Mitglieder beim Treffen aufschlagen können.

Gruß Michael



« Letzte Änderung: 17. Juni 2013, um 19:45:21 Uhr von (versteckt) »

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#19
18. Juni 2013, um 08:36:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Musste der ganze Verein zur Anhörung ? Vielleicht hätte ja eins der Mitglieder beim Treffen aufschlagen können.

Gruß Michael


Nein, musste nicht, aber glaubst Du, in unserem Verein wäre es anders als in allen anderen Vereinen.

Viele Grüße

Walter

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#20
20. Juni 2013, um 19:18:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Ein Archäologe hat bei der Anhörung in Düsseldorf am 06.06.2013 vorgetragen, dass die gestörte Humusschicht abgebaggert wird.


Meinst Du, es besteht die Möglichkeit, dass durch die Aussage das Sondeln einfacher wird? Wenn die Archies selber sagen, dass die ersten 30 - 50cm abgebaggert werden, und tiefer kommen unsere Geräte ja nicht, können wir ihnen ja nicht weckfinden. Für mich wäre damit doch der Fall "geklärt". Solange man nicht tiefer als die gestörte Schicht gräbt, darf man überall suchen. Es wäre jedenfalls schön, wenn das so irgendwie ins Gesetz kommt, bzw. ein Richter dieses so entscheiden würde...

Die Hoffnung stierbt zu letzt.....

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#21
20. Juni 2013, um 19:40:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Ich habe vor ca. 20 Jahren im Schweizer Nationalmuseum eine Tonbildschau über eine Ausgrabung gesehen. Dort kam zuerst der Bagger und nahm die oberste Schicht weg. Es hiess: das sei Neuzeit und interessiere nicht, da diese Zeit genügend erforscht sei. Heute würde man das sicher anders beurteilen.

.

moinmoin...

also bei ner grabung, bei mir um die ecke (schweiz/BE) wurde es genau so gemacht....
20t bagger hingestellt, 30cm tief erdreich beiseite gebaggert und erst ab dieser tiefe "gegraben" und untersucht...
nen halben meter auserhalb des grabungsgebiet hab ich dann meine erste münze (louis 1690) in gut 25cm tiefe rausgeholt...
genau deshalb begreif ich nicht, wieso sondeln illegal sein soll, wenn das erdreich, welches man mit nem normalen detektor absuchen kann, von den hirschen ehh nicht untersucht wird...
dies wäre für mich vor gericht, wohl mein hauptargument...

gruzz aus der schweiz

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#22
24. Juni 2013, um 08:28:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Meinst Du, es besteht die Möglichkeit, dass durch die Aussage das Sondeln einfacher wird? Wenn die Archies selber sagen, dass die ersten 30 - 50cm abgebaggert werden, und tiefer kommen unsere Geräte ja nicht, können wir ihnen ja nicht weckfinden. Für mich wäre damit doch der Fall "geklärt". Solange man nicht tiefer als die gestörte Schicht gräbt, darf man überall suchen. Es wäre jedenfalls schön, wenn das so irgendwie ins Gesetz kommt, bzw. ein Richter dieses so entscheiden würde...

Die Hoffnung stierbt zu letzt.....

Moin,

sicher wird es dur diese Aussage leichter eine NFG zu erhalten. Bei unserem Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden kamen die Archäologen damit an, dass bei der Nachforschung auf dem Acker Befunde zerstört werden würden. Wir konnten dann anhand einer Broschüre, die die beklagte Behörde selbst herausgegeben hat und in der stand, dass die oberste Erdschicht mit dem Bagger abgetragen wird, weil dort keine ungestörten Befunde zu erwarten sind, dem Gericht belegen, dass die Aussage des Landesarchäologen nicht stimmt.

Für Dich dürfe aber kein Fall geklärt sein und Du darfst auch nicht ohne NFG suchen, weil im Denkmalschutzgesetz weder etwas von Fundtiefen, Suchtiefen, Bodendenkmälern und was sonst noch steht, sondern schlicht: Wer nach archäologischen Funden forschen will, eine NFG benötigt. Kein Richter wird also jemals in die von Dir angedeutete Richtung ein Urteil fällen, weil das Gesetz klar bestimmt, wann eine NFG zwingend erforderlich ist.

Die Gesetze werden sich auch nicht in Deine Richtung verändern, weil die Bundesrepublik der Konevention von La Valletta beigetreten ist. (Dazu wurde reichlich in der DSM berichtet). Lt. Konvention dürfen NFG nur an Personen erteilt werden, die für diese Tätigkeit qualifiziert sind. Es wird also in Richtung SG-"Führerschein" mit Ausbildung und Prüfung gehen, wie dies bei Anglern und Jägern schon lange der Fall ist.

Bei der Anhörung wurde die Ausbildung der SG bereits angesprochen und auch SH ist wohl dabei die anderen BL zu einer Ausbildung zu überreden. Das geht in die richtige Richtung, das SR geht in die falsche Richtung.

Viele Grüße

Walter

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#23
24. Juni 2013, um 08:56:39 Uhr

Na gut. Aber da in NRW, Gott sei Dank, in der neuen und alten Fassung des DschG steht: wer gezielt nach BD gräbt, kann ich weiter zwischen meinem NFG Gebiet und den anderen pendeln. Außerhalb meines NFG Gebietes sind ist keine BD zu erwarten.

Hinzugefügt 24. Juni 2013, um 08:57:56 Uhr:

Da such ich nur nach Kaiserzeimünzen.

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