Salü
Hallo
den Teil mit Aargau kann ich nicht sorecht glauben. Die geben keine "pauschal sondelerlaubniss raus*
die geben wenn überhaupt nur eine befristete und ötrlich begrenzte Erlaubnis auf einen frisch geplügten Acker aus , wenn es denn ihn deren Augen Sinn macht dort zu sondeln. Und NUR dann. Also wenn keine Gefahr zu irgend was besteht.
Kennt man so einen Acker darf man ihn auf Karte einzeichnen und jedesmal um eine Bewilligung erfragen. Die dan vermutlich oft abgelehnt wird mit der Begründung ; " in der nähe befindet sich noch kaum aerchologisch erfoschtes gebiet ,,,, gefahr der Zerstörung"
Für ausgesteckte Bauflächen kriegt man eher eine . Soweit meine Erfahrung.
Was ich finde mus ich behalten und kann es nicht dem KT abgeben auch wenn ich eigentlich dazu verplichtet währe. Denn wenn ich es abgeben würde . So währe dass ja das eingeständnis ilegalerweise Gesondelt zu haben.
Fein säuberliche Aufzeichnung mit Datum tiefe und GPS Koordinaten mache ich trozdem. Wohl für die Katz...
Ergo muss ich es ( Funde) behalten. Schön blöde
. Aber meinen guten Willen habe ich in verschiendensten Emails , sogar in einem Persöhnlichen Gespräch von 45 Minuten vorort im A-Amt gezeigt.
Gruss