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 Flieger-Kappmesser

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Avatar  Flieger-Kappmesser  (Gelesen 3338 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Mai 2019, um 11:57:32 Uhr

Hallo,

ich möchte hier nochmal das Flieger-Kappmesser vorstellen, welches ich vor einiger Zeit in meinem "Uhrenwald" gefunden habe. Leider (oder zum Glück) ist beim Entrosten der Feststellhebel abgebrochen, ich hoffe das dadurch unbrauchbare Messer ist nicht illegal, ansonsten kann dieser Thread wieder gelöscht werden.

Das Messer wurde nur ein paar Tage in Essigsäure eingelegt, der Rost dann vorsichtig abgeklopft und mit Sandpapier abgedremelt, und anschließend nach einem kurzen Bad in Olivenöl (ein anderes Öl wäre besser gewesen  Unentschlossen) flutschte wieder alles, vor allem die Ahle lässt sich nun ohne Probleme wieder ein- und ausklappen.

Auf der Ahle ist ein Stempel zu erkennen, leider nicht der Weimarer Adler des selteneren Modells, sondern nur der normale Reichsadler, allerdings ist die Nummer der Abnahmestelle nicht mehr zu erkennen. Der Klingenstempel ist von Paul Weyersberg aus Solingen.

Wäre natürlich toll, wenn ich noch den Holzgriff rekonstruieren könnte, aber mit Holzbearbeitung habe ich bisher überhaupt keine Erfahrung.  Nullahnung

Viele Grüße
Jacza


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abnahmestempel.JPG
klingenstempel.JPG
messer1.JPG
messer2.JPG
messer3.JPG
messer4.JPG
oelbad.jpg
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#1
18. Mai 2019, um 12:07:46 Uhr

Sieht gut aus Super
Messer mit Ahle kenne ich von der Marine, von den Bordfahrern, die bekommen solche als dienstlich geliefertes Taschenmesser, falls sie mal spleißen müssen.

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#2
18. Mai 2019, um 13:18:18 Uhr

Smiley....das bekommst du schon wieder hin. Der Hebel lässt sich mit  "Bordmitteln " (Heimwerkerwerkzeug)

    schon wieder herstellen. Legal ist das, wenn es nachher die Vitrine nicht verlässt. Das Holz sollte keine

    Schwierigkeiten bereiten. Der 2. Versuch gelingt bestimmt !  Zeig`s mal wieder her, wenn`s fertig ist.


   Grüsse   Winken

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#3
18. Mai 2019, um 14:13:15 Uhr

Lass die Feder hartlöten, das ist das einfachste. Gehst du mal zu Schlosser deines Vertrauens oder zu einem Schmied.
Oder du lässt es einfach so und steckst die teile nur rein, dann kann dir nie jemand ans Bein pissen deswegen. Solang es in der Vitrine steht ist das aber so o.k., nur nicht in der Öffentlichkeit führen. 
Die federn brechen immer an der Niete - quasi ein Konstruktionsproblem.
Das ist übrigens der Luftwaffenabnahmestempel, also Waffenamt LW.

Grüße Winken

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#4
18. Mai 2019, um 17:50:04 Uhr

Hat denn dieses "Messer" auch eine Klinge oder nur eine Ahle ?
Eine Klinge habe ich auf den Bildern nicht gesehen.
Dieses Messer würde ich wieder restaurieren und die gebrochene Feder durch eine neue ersetzen.
Eine solche Feder hartlöten oder schweissen birgt die Gefahr dass die Feder wieder bricht und zwar genau neben der Löt oder Schweisstelle.
Noch was zu Messer in Deutschland: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.youtube.com/watch?v=yPS2NnNmNtU


Gruss pepa

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
18. Mai 2019, um 18:14:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von pepa
Hat denn dieses "Messer" auch eine Klinge oder nur eine Ahle ?

Siehe Bild 7. Zwinkernd

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#6
18. Mai 2019, um 22:23:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von pepa
Dieses Messer würde ich wieder restaurieren und die gebrochene Feder durch eine neue ersetzen.
Eine solche Feder hartlöten oder schweissen birgt die Gefahr dass die Feder wieder bricht und zwar genau neben der Löt oder Schweisstelle....

Kann man machen, aber warum sollte man das tun?
Neue Feder passt nicht zum Rest und da man es eh nicht mit zu Pilzesuchen nehmen darf, wird ess wohl ein Dasein in einer Vitrine o.ä. fristen und da braucht es keine neue Feder.
Es sei denn es wird das neue Buttermesser zum Frühstück Nullahnung

Winken

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#7
19. Mai 2019, um 09:30:06 Uhr

das Ding ist ein Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Fallmesser
...



Es gilt hier nicht nur das Führverbot nach §42 sondern es ist ein verbotener Gegenstand wie Faustmesser oder Butterfly. Was in dieser Republik alles verboten ist....lachhaft.


Hier die Version, die auch unserer Justiz gefällt: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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#8
19. Mai 2019, um 09:56:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
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Direkt anklicken geht, man muss bei allen Amazon Links in der Adresszeile, das .com durch ein .de ersetzen. Zwinkernd

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#9
19. Mai 2019, um 11:19:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
das Ding ist ein Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Fallmesser
...



Es gilt hier nicht nur das Führverbot nach §42 sondern es ist ein verbotener Gegenstand wie Faustmesser oder Butterfly. Was in dieser Republik alles verboten ist....lachhaft.


Hier die Version, die auch unserer Justiz gefällt: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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So wie das o.g. ist, ist es völlig legal, da es die Eigenschaften nicht mehr erfüllt. Zwinkernd

Winken

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#10
19. Mai 2019, um 15:19:43 Uhr

Zu der Feder- durch die Flamme beim Löten dürfte die Federkraft eingebüßt werden oder ganz verschwinden, mein ich  Grübeln

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
19. Mai 2019, um 16:28:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
So wie das o.g. ist, ist es völlig legal, da es die Eigenschaften nicht mehr erfüllt. Zwinkernd

Winken

Sehe ich auch so, die Klinge kommt zwar leicht raus, geht aber genauso leicht wieder rein. Es fehlt der Widerstand um damit etwas Schlimmes anzustellen.

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#12
19. Mai 2019, um 16:33:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
So wie das o.g. ist, ist es völlig legal, da es die Eigenschaften nicht mehr erfüllt. Zwinkernd

Winken

ich sehe das ja auch so. Aber eine gefundene Pistole hat auch nicht mehr die Eigenschaft zu schießen, und bleibt trotzdem eine zu meldende Fundwaffe, auch wenn sie für jeden sichtbar total zerstört ist. Wir leben auf dünnem Eis, besonders als Sondengänger. Eine Denunziation, aus welchem Grund auch immer, dann könnte Besuch folgen, danach tauchen Bücher über die Wewelsburg auf, ein paar Parteiabzeichen vom Acker, und schon bildet sich bei den Behörden sowas wie ein Bild und sie geraten politisch in Zugzwang. Den Rest machen dann die Medien... Ihr kennt das ja...

Nicht dass ich hier als Typ mit dem erhobenen Zeigefinger dastehe....mich kotzt dieser Umstand selbst auch an. Man muss nur sowas im Hinterkopf behalten, besonders, wenn man z.B. Sportschütze/Jäger/... oder beruflich von einer Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG abhängig ist.

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#13
19. Mai 2019, um 17:50:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
Kann man machen, aber warum sollte man das tun?
Neue Feder passt nicht zum Rest und da man es eh nicht mit zu Pilzesuchen nehmen darf, wird ess wohl ein Dasein in einer Vitrine o.ä. fristen und da braucht es keine neue Feder.
Es sei denn es wird das neue Buttermesser zum Frühstück Nullahnung

Winken

Denke es lohnt sich schon für den der sich Mühe macht, ist ein älteres Deutsches Qualitätsmesser aus Solingen und hat eine Geschichte zu erzählen. Eine neue und gleichwertige Feder ist in Solingen sicher zu bekommen und sonst kann man das ja selber herstellen oder herstellen lassen.

z.B. die Schweizer Qualitätsmesser "Viktorinox" haben eine lebenslange Garantie und wenn sich da mal eine Klinge lockern sollte oder sonstwas nicht mehr so ist wie es sollte dann kann man das Messer zur Reparatur einsenden und bekommt dann ein absolut gleiches neues Messer, gleiches Alter gratis und franko wieder zurück.

Ein echter Messersammler ist kein Schrottsammler !   :Smiley

Gruß pepa

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#14
19. Mai 2019, um 21:10:49 Uhr

Der Sondelix hat es richtig beschrieben, verbotener Gegenstand nach § 40 Waffengesetz.
Klinge ausbauen, dann ist es kein Fallmesser mehr.

Deutschland gut...

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