| | Geschrieben von Zitat von Drusus Inwiefern? Was geht jetzt nicht mehr bzw. was müsste man anders machen?
Viele Grüße, Günter
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Dekowaffenumbauten dürfen nur noch von lizenzierten BüMa's durchgeführt werden und müssen dem entsprechenden Beschussamt vorgelegt werden. Da schießen die Kosten schon mal exponentiell in die Höhe.
Grundsätzlich werden aber keine Alt/Fundwaffen mehr zu Deko umgeändert. Die Bescheinigung des Verlustes der Schusswaffeneigenschaft stellt ausschließlich das Landes-bzw. Bundesbeschussamt aus.
Mit dem rostigen Knallstock auf Revier gehen, sollte man auch nicht. Das ist Führen und Aneignen von Schusswaffen, quasi Illegaler Waffenbesitz, da ja noch niemand den Verlust der Schusswaffeneigenschaft festgestellt hat.
Jetzt werden wieder einige sagen, das ist bei uns anders, da ticken die Uhren noch richtig. wenn ich mal ein StG finde, bring ich es zu Polizei, die freuen sich da immer.
Die, die deshalb eine Anzeige wegen dem o.g. bekommen haben, wissen es besser. Je nach dem an wen man gerät, kann das so oder so ausgehen.
Gesetzlich ist es gewollt, die entsprechende Waffe, vor Ort, von einem Sachverständigen oder der Polizei abzuholen.
Auch reagieren die Behörden mittlerweile anders auf Schusswaffenfunde als Anfang 2000, was so der aktuelle Stand der Bescheinigungen usw. ist, die auf der Seite gezeigt werden.
Auch der Erwerb des Besitzrechtes und des Eigentumsrechtes an den Fundwaffen ist relativ schwierig.
Das Wegfallen des Anscheinswaffenparagraphen hat in Richtung WK-Waffen zwar vieles möglich gemacht, die damit mit eingeführten Änderungen die vorher herrschende Grauzone aber kleiner gemacht. Ganz neben bei ist da auch das Thema der sog. Altdekoumbauten geregelt worden. Besitz, Erwerb und verkauf, erneute Vorlage beim BA, nochmalige Kosten, Alternative Vernichtung usw. Wen das betrifft kann sich das ja alles mal durchlesen.
Die wesentlichen Änderungen dahingehend wurde von 2010 bis 2013 am WffG gemacht in Verbindung mit der Änderung der sog. Kriegswaffenliste des KwKG.
Zusammenfassend ist zu sagen, das es grundsätzlich noch möglich ist Fundwaffen umzuändern und zu legalisieren, aber es ist so eigentlich vvom Gesetzgeber nicht gewollt, dabei darf man aber nicht auf Aufwand und kosten schauen. Die Kosten sind von Waffe zu Waffe unterschiedlich.
Das Ganze wird auch bezüglich der wichtigen Waffenteile(Rohr, Verschluß etc.) angewendet.
Ob das von Matt gefundene Stück noch Schusswaffeneigenschaft besitzt wird er von den entsprechenden Stellen erfahren. Ob eine Abänderung nötig ist auch. Die dabei entstehenden Kosten stehen aber in keinem gesunden Verhältnis.
Grüße