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 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 MP44 Magazin

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Avatar  MP44 Magazin  (Gelesen 1138 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. Mai 2017, um 17:12:46 Uhr

Hallo.. Kann mir jemand sagen ob ich ein leeres mp44 Magazin besitzen und zum verkauf anbieten darf?

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(versteckt)
#1
01. Mai 2017, um 17:49:51 Uhr

Ich hab`s noch nicht gelesen, aber schau mal hier rein..

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Waffengesetz in Deutschland - WaffG - Waffenrecht 2017


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(versteckt)Themen Schreiber
#2
01. Mai 2017, um 18:01:08 Uhr

mh,da kann ich es leider nicht eindeutig rauslesen

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(versteckt)
#3
01. Mai 2017, um 18:11:15 Uhr

Ich habe mich parallel auch nochmal eingelesen, inkl. WaffG und KrWaffKontrG... bin aber auch noch nicht fündig geworden  Unentschlossen

Wobei die Gesetze ja den Umgang mit Waffen und Munition regeln. Ich weiß nicht ob dort irgendwo explizit der Begriff "Magazin" erwähnt wird.

Aber warte mal lieber die Antwort von einem Experten ab.

LG  Winken

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(versteckt)
#4
01. Mai 2017, um 18:31:33 Uhr

Ist kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe.
Da es auch leer ist, darfst du es behalten.
Beim Verkauf wäre ich allerdings vorsichtig, zumindest
was der Verkauf ins Ausland angeht.


(ohne Gewähr)

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
01. Mai 2017, um 18:36:37 Uhr

jdas mit dem relevanten teilen dachte ich mir auch schon... ich danke euch für die antworten.
mal sehen was ich mache,habe dafür keine verwendung und da es noch zu gut erhalten ist möchte ich es auch nicht wegwerfen :-)

(versteckt)
#6
01. Mai 2017, um 18:48:13 Uhr

Du kannst es problemlos behalten! Der Erwerb, Überlassen etc. erfordert keinerlei waffenrechtliche Erlaubnis. Und wenn die bescheuerten Grünen hinter den Mond gewählt werden, wird das wohl auch so bleiben.

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(versteckt)
#7
01. Mai 2017, um 18:48:50 Uhr

Magazin darfst du behalten, oder frei ab 18 verkaufen.
Kannst du auch bei anderen Händlern einsehen.



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