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 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Teichfund Karbiner Krabiner K98

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Avatar  Teichfund Karbiner Krabiner K98  (Gelesen 1406 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Januar 2015, um 16:46:39 Uhr

Hallo zusammen !

Ich als unwissender, habe mal ein paar Fragen.
Da hier ja das versammelte Fachwissen anwesend ist, würde ich mich sehr über Antworten freuen.

Wenn man in einem Teich einen K98 findet, wie ist das mit der rechlichen Seite ? (Schussfähig ist der ja nicht mehr)
Der Zustand ist für einen Teich noch recht gut, Holz ist noch vorhanden und teilweise nicht mal morsch.

Wie sollte man mit so einem Fund verfahren ?
Abgeben ?
Wieder rein schmeissen ?

Sellt sowas einen ''Wert'' dar ?
Gibt es für sowas Sammler ?


MfG

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#1
18. Januar 2015, um 16:56:03 Uhr

Liegen lassen, Polizei oder KMRD anrufen, die holen das dann ab.
Egal wie das Teil aussieht es fällt unter das KWKG und der Besitz auch wenn es Schrott ist, ist verboten.

Gruss Cannonball

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#2
18. Januar 2015, um 16:56:42 Uhr

Normaler '98er??
Wieder rein..
Gute Dekowaffen im Depotzustand kriegt man für ca. 300,-€.

Die ganze Rennerei wegen Abänderung,Unbedenklichkeitsbescheinigung und Stempel ist so ein Wasser-Wrack nicht wert.

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#3
18. Januar 2015, um 16:59:52 Uhr

Ich sach mal so:
Erstmal interessant, in welchem Land der hypothetisch gefunden wurde.
Danach ist das dortige Waffenrecht anzuwenden.

Ob noch schussfähig oder nicht ist relativ egal, wenn er unter ein spezielles Kriegswaffengesetz fallen würde.
(Zum Beispiel ein Maschinekarabiner, MP oder so.) Sollte bei einem 98er Karabiner eigentlich nicht der Fall sein.

In Deutschland ist es zwar kein Kriegsgerät, aber Besitz strafbar oder nicht, da hab ich jetzt keine Ahnung.
Mit entsprechenden Dokumenten eher nicht.
Grüsse

« Letzte Änderung: 18. Januar 2015, um 17:23:15 Uhr von (versteckt) »

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#4
18. Januar 2015, um 17:10:28 Uhr

In D fällt er unters KwKg.

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#5
18. Januar 2015, um 17:12:49 Uhr

Seit wann fällt ein Karabiner unters Kriegswaffenkontrollgesetz?
Das fällt doch "nur" unters normale WffG.

Wie die anderen schon geschrieben haben. Polizei rufen und abholen lassen.

Gruß
H.

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#6
18. Januar 2015, um 17:16:19 Uhr

Stimmt.Warum auch immer hab ich jetzt ans Sturmgewehr 44 gedacht. Idiot

Ja,abholen lassen,falls du die Stelle wieder findest...
Still ruht der See.

« Letzte Änderung: 18. Januar 2015, um 17:18:02 Uhr von (versteckt) »

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#7
18. Januar 2015, um 17:37:44 Uhr

Sehe ich genau so wie Hannibal  Super

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#8
18. Januar 2015, um 18:14:15 Uhr

WffG oder KWKG ist doch egal, auch wenn er einen Waffenschein hätte müsste das teil erst einmal bei den Behörden registriert werden bevor es in die WBK eingetragen werden könnte  Zwinkernd



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#9
18. Januar 2015, um 19:46:57 Uhr

Hallo
Hab vor Wochen einen K98 abgegeben  , der lag im Wald an der Oberfläche , mir wurde beim Anruf bei der

Polizei gesagt , bloß nicht transportieren gibt ne Menge Ärger .

LG



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#10
18. Januar 2015, um 19:58:58 Uhr

Wennste das Teil mitnimmst verstößte schon gegen das Waffengesetz.
Auch manche Teile von Waffen fallen unter das Waffengesetz.

Mitnehmen und als Deko umrüsten lassen lohnt sich nicht und richtigen Sammlerwert hat das Teil auch nicht.

Gruß
Matze

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#11
18. Januar 2015, um 20:38:47 Uhr

Verschluss rausmachen, Rest wieder reinwerfen und unter der Hand am Bahnhof verkaufen.
Nur Spaß. Werf den alten Knüppel genauso wieder rein wie Du ihn rausgeholt hast. Ist den Ärger nicht wert und gefährlich für Taucher oder Badegäste ist er allemal nicht.

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#12
18. Januar 2015, um 20:58:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cannonball
WffG oder KWKG ist doch egal, auch wenn er einen Waffenschein hätte müsste das teil erst einmal bei den Behörden registriert werden bevor es in die WBK eingetragen werden könnte Zwinkernd



Naja - bei der Strafandrohung sind da schon erhebliche Unterschiede. Die Verstöße nach dem KWKG sind meines Wissens nach alles Verbrechenstatbestände - also Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Mit Geldstrafe od. so läuft da nichts mehr. Smiley

Hinzugefügt 18. Januar 2015, um 21:00:15 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Egge
Hallo
Hab vor Wochen einen K98 abgegeben , der lag im Wald an der Oberfläche , mir wurde beim Anruf bei der

Polizei gesagt , bloß nicht transportieren gibt ne Menge Ärger .

LG




Stimmt - führen einer Schußwaffe. Smiley

« Letzte Änderung: 18. Januar 2015, um 21:00:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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