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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Archäologie: "Das Gesetz ist nun mal so"

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Avatar  Archäologie: "Das Gesetz ist nun mal so"  (Gelesen 1432 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Juli 2016, um 18:32:11 Uhr

Was zum Diskutieren........ich halte mich da raus.....

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http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/plattling/2145260_Archaeologie-Das-Gesetz-ist-nun-mal-so.html


Gruß Tigersteff

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#1
13. Juli 2016, um 20:36:49 Uhr

Das gilt auch wenn Bäume gefällt werden müssen (Ausgleichsmaßnahmen) oder das Gelände vorher auf Kampfmittel hin untersucht und beräumt werden muss.

Die Kosten werden auch auf den Grundstückspreis umgerechnet. Ist halt so.

Aber als Planer weis man das im Vorraus und kann so den Preis genau kalkulieren. War früher nicht so.

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#2
13. Juli 2016, um 22:20:09 Uhr

bei manchen Gesetzen kann man nur den Kopf schütteln  Nono Nono Nono

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#3
14. Juli 2016, um 05:51:43 Uhr

Moin,

mir schießen die Tränen in die Augen. Das Gesetz ist nun mal so. Plötzlich hat die Amtsarchäologie nichts mehr mit den Gesetz zu tun, so als wäre das Gesetz einfach vom Himmel gefallen und die Abgeordneten hätten dann nur noch zugestimmt.

Wer hat denn wohl darauf gedrängt, dass das Gesetz so aussieht wie es nun mal so ist?


Viele Grüße


Walter




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#4
14. Juli 2016, um 10:00:08 Uhr

muß man sich nicht wundern wenn manches einfach weggebaggert wird damit es keinen Baustopp und höhere Kosten gibt


                    larod Smiley

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#5
14. Juli 2016, um 10:20:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von larod
muß man sich nicht wundern wenn manches einfach weggebaggert wird damit es keinen Baustopp und höhere Kosten gibt


 larod Smiley

Falsch, durch das Verursacherprinzip wird vor dem ersten Spatenstich geklärt ob dort eine Ausgrabung stattfindet oder nicht.

Wenn der Bau freigegeben wird und der "Baggerfahrer" findet doch was muss die Archäologie die Grabung auf eigene Kosten durchführen und event. auch für die Bauverzögerung aufkommen.

Das Gesetz ist sehr gut, nicht nur für die Archäologie, sondern vor allen Dingen für den Planer/Bauherrn/Investor, denn der kann die Kosten vor Baubeginn genau kalkulieren.

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#6
14. Juli 2016, um 11:26:06 Uhr

Besagt das Gesetz auch, dass man halb Bayern auf Verdacht rot färben muß? Zwinkernd

Viele Grüße, 
Günter

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#7
14. Juli 2016, um 11:35:02 Uhr

Da hast du Recht, mit dem roten Bayern  Irre Irre

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#8
14. Juli 2016, um 11:48:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Besagt das Gesetz auch, dass man halb Bayern auf Verdacht rot färben muß? Zwinkernd

Viele Grüße, 
Günter

Wenn man so mitkriegt was da unten so aus dem Wald geschleppt wird, sollte man Bayern komplett rot färben.
Und Österreich gleich mit. Frech

Ansonsten: Wer die Kosten verursacht muss sie auch tragen. Fände es nur gut, wenn das auch für die ENtsorgung von Atommüll und Polizeigroßeinsätze bei Fußballspielen gelten würde.

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#9
14. Juli 2016, um 12:20:52 Uhr

ich glaube nicht das in Bayern mehr liegt als anderswo  Bayer


                                   larod Smiley

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