@oetti: Danke für den Hinweis, jetzt ist nur noch die Frage, wie die Ungarn das in nationales Recht überführt haben. Es scheint aber so zu sein, dass man für jede Ausfuhr von Gegenständen die älter als 50 Jahre sind eine Exportlizenz braucht, unabhängig vom Wert des Gegenstandes. Das wird dann wahrscheinlich der Aufhänger gewesen sein.
@Me109: Entscheidend sind ohnehin die nationalen Gesetze und nicht die blumigen Worte der Konvention. In A gelten weiterhin die Kategorien nach Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 3911/92, d.h. in Abhängigkeit vom Wert, der Art und dem Alter des Objektes ist festgelegt, ob eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Generell ist der Schwellwert für archäologische Gegenstände älter als 100 Jahre 0€, d.h. es ist in jedem Fall eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Darunter fallen auch einzelne antike Münzen.
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