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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Eine Genehmigung für die Schatzsuche (NRW)

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Avatar  Eine Genehmigung für die Schatzsuche (NRW)  (Gelesen 724 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. April 2015, um 19:09:59 Uhr

......... schätzungsweise 10.000 Menschen bundesweit suchen in ihrer Freizeit mit Metalldetektoren nach Münzen oder Schmuck. In Nordrhein-Westfalen sind es 2500.
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http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/eine-genehmigung-fuer-die-schatzsuche-1.1063922


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#1
12. April 2015, um 20:24:23 Uhr

Und ich gehöre zu den 420 Sondlern in NRW, die mit Erlaubnis suchen. Smiley Wenn man mal über die 75€ hinwegsieht, die man für den Antrag quasi pro Jahr (bei erfolgreicher Zusammenarbeit kann diese Frist auch erweitert werden) entrichtet, gibt es eigentlich keine Nachteile bei einer Zusammenarbeit. Die sehen meine Funde, dokumentieren sie und ich kriege die unbekannten Funde sogar noch bestimmt. Für mich eine klasse Sache! Super

Gruß
Fabian

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#2
12. April 2015, um 21:58:05 Uhr

Guter Text.
Glaube das ist aber ein großes Diskussionsthema.. Jeder hat da seine eigene Meinung.
Ich denke, dass ich als Belgier überhaupt keine Chance hätte eine Genehmigung zum Sondeln in NRW zu bekommen.
Die verlange ja auch, dass man denen sagt wo man suchen möchte. Sowas wird doch oft spontan entschieden.. 

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#3
12. April 2015, um 22:01:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von ChillerSR
Guter Text.
Glaube das ist aber ein großes Diskussionsthema.. Jeder hat da seine eigene Meinung.
Ich denke, dass ich als Belgier überhaupt keine Chance hätte eine Genehmigung zum Sondeln in NRW zu bekommen.
Die verlange ja auch, dass man denen sagt wo man suchen möchte. Sowas wird doch oft spontan entschieden..

Was heißt spontan. Sagst denen ich will in der Gemeinde soundso suchen, dann genehmigen die dir das auch. Bzw. alle Äcker ohne direkten Bezug zu bekannten BD's. Falls dich dann während des folgenden Jahres etwas interessiert, kannste das ja im nächsten Jahr in den neuen Antrag schreiben lassen. Ist halt etwas blöd, dass man das nicht kurzfristig machen kann, aber dafür halt alles in Ordnung.

Gruß
Fabian

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#4
13. April 2015, um 09:33:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ek 1
Was heißt spontan. Sagst denen ich will in der Gemeinde soundso suchen, dann genehmigen die dir das auch. Bzw. alle Äcker ohne direkten Bezug zu bekannten BD's. Falls dich dann während des folgenden Jahres etwas interessiert, kannste das ja im nächsten Jahr in den neuen Antrag schreiben lassen. Ist halt etwas blöd, dass man das nicht kurzfristig machen kann, aber dafür halt alles in Ordnung.

Ja, okay, wenn die das so akzeptieren..

Aber ich glaube trotzdem nicht, dass man als "Ausländer" eine Genehmigung erhält - oder gibt es solche Fälle?
Nicht, dass meine Aussage (bez. Ausländer) negativ aufgenommen wird, aber nehmen wir einfach das Beispiel, dass man an der Grenze wohnt.

Grüße

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#5
13. April 2015, um 10:12:40 Uhr

„Wer ohne Genehmigung sondelt, weiß nicht, welche Gefahren es gibt“, sagt Morscheiser. Wie reagiert man beispielsweise, wenn man beim Graben statt einer Münze eine Handgranate aus dem Zweiten Weltkrieg findet? Darüber informiert der Verband.

Doch weiß er schon. So:
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http://www.detektorforum.de/smf/fundkomplexe/granatenmassiger_saisonstart-t87345.0.html;msg886235#msg886235


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#6
13. April 2015, um 11:03:36 Uhr

Wie das mit Leuten vonner Grenze oder ausm Ausland ist kann ich nicht sagen. Über Munition wurde ich auch nicht aufgeklärt. Da werde ich aber mal nachhaken.[knüppel]

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#7
13. April 2015, um 17:55:47 Uhr

Moin,

das DSchG besagt lediglich, dass nach für die Nachforschung eine NFG braucht. Es gibt im ganzen Gesetz keine Aussage dazu, dass ein Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss. Ein solcher Wortlaut im Gesetz würde sicher gegen EU-Recht verstoßen. Wie auch immer. Es gibt keine Beschränkung der NFG auf Deutsche.

Wenn Du z. B. eine alte Handelsstraße aus Belgien nach Deutschland verfolgen willst um den Verlauf oder das Alter der Straße wissenschaftlich zu dokumentieren, wird man Dir eine NFG nicht verwehren können, wenn Du alle Auflagen, die zur Erlangung einer NFG erfüllt sind.

Viele Grüße

Walter

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#8
13. April 2015, um 18:09:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Berg
......... schätzungsweise 10.000 Menschen bundesweit suchen in ihrer Freizeit mit Metalldetektoren nach Münzen oder Schmuck. In Nordrhein-Westfalen sind es 2500.
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30280 qkm kann man in Deutschland teoretisch besondeln.

Bie rund 10000 Sondlern wird es da schon ganz schön eng.

Das würde ja bedeuten das jeder nur rund 3 qKm besondeln kann.

Das gibt mir zu denken.

Das bedeutet das ich nur 3000000 qm zu meiner Verfügung habe.

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#9
13. April 2015, um 18:18:19 Uhr

Stimmt. Ich bin Niederländer, und habe ohne probleme eine NFG für NRW bekommen.

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

das DSchG besagt lediglich, dass nach für die Nachforschung eine NFG braucht. Es gibt im ganzen Gesetz keine Aussage dazu, dass ein Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss. Ein solcher Wortlaut im Gesetz würde sicher gegen EU-Recht verstoßen. Wie auch immer. Es gibt keine Beschränkung der NFG auf Deutsche.

Wenn Du z. B. eine alte Handelsstraße aus Belgien nach Deutschland verfolgen willst um den Verlauf oder das Alter der Straße wissenschaftlich zu dokumentieren, wird man Dir eine NFG nicht verwehren können, wenn Du alle Auflagen, die zur Erlangung einer NFG erfüllt sind.

Viele Grüße

Walter


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#10
13. April 2015, um 18:31:52 Uhr

Woher hast Du die Zahl mit den rund 30 Tausend Quadratkilometern her?

Deutschland verfügt insgesamt über etwa 357.168 km² - wobei natürlich Städtebau, Wald und Wiesen, Industrie für Sondler abzuziehen sind.  Schockiert
1 km² = 100 ha ...
Es gibt etwa 169.500 km2 Landwirtschaftliche Flächen, davon
118.770 km2 Ackerland .....  da kann man bis auf Grabungsschutzgebiete und Denkmalschutzgebiete durchaus  Suchen

Die Waldfläche liegt bei etwas um 110.760 km2 und
Dauerwiesen und Weiden bei 48.750 km2

Wenn Dir das nicht genügt ... weltweit gibt es ca. 149.430.000 km2 Landfläche. Das sollte reichen um bis zum Erlöschen der Sonne zu  Suchen

 Amen


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#11
13. April 2015, um 18:39:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Katzenschreck
Woher hast Du die Zahl mit den rund 30 Tausend Quadratkilometern her?



 

Ironie (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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griechisch
εἰρωνεία eironeía, wörtlich „Verstellung, Vortäuschung“) bezeichnet zunächst eine Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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rhetorische Figur
(auch als Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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rhetorische Ironie
oder instrumentelle Ironie bezeichnet).Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Dabei behauptet der Sprecher etwas, das seiner wahren Einstellung oder Überzeugung nicht entspricht, diese jedoch für ein bestimmtes Publikum ganz oder teilweise durchscheinen lässt. Sie kann dazu dienen, sich von den zitierten Haltungen zu distanzieren oder sie in polemischer Absicht gegen angesprochene Personen zu wenden.


Nimms mal nicht ganz so Ernst Katzenschreck Zwinkernd


Gruß
Matze

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http://de.wikipedia.org/wiki/Ironie


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#12
13. April 2015, um 19:07:12 Uhr

@Matze

... man muss ja mal  Belehren und "klugsch...en) dürfen ...  Winken

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