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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Eine Lanze für die Badische Zeitung !!!

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Avatar  Eine Lanze für die Badische Zeitung !!!  (Gelesen 1016 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Dezember 2013, um 19:18:41 Uhr

Hallo!

nicht mißverstehen:

ICH BRECHE HIER EINE LANZE FÜR DIE BZ    Super

und es hat nichts mit einer metallischen Lanze zu tun.....   Huch

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.badische-zeitung.de/auf-der-suche-nach-geschichte



lest selbst.............. dieser "Überblick" über deutschen Journalismus, themenbezogen   Suchen
das gefällt mir..................

 Respekt


z.B. finde ich süß: "....restistent gegen Mißerfolge...."

 Küsschen BZ



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(versteckt)
#1
03. Dezember 2013, um 19:25:37 Uhr

Netter Artikel, endlich mal nicht so stark gegenwindig Grinsend

"Egal in welchem Gebiet er auf die Suche geht, er müsse die Erlaubnis des Denkmalpflegeamts einholen."
-> Das stimmt leider nicht, liebes Denkmalteam vom RP Freiburg. Das wäre gleichbedeutend mit einem Detektorverbot und das gibt es nicht.
Nur die exakte Suche nach Denkmälern ist verboten.

Das, was er findet, sind definitiv keine Denkmäler.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
03. Dezember 2013, um 19:51:30 Uhr

Hallo AusleseGbR 

Du hast fix gelesen!
ich habe unterstrichen: ..." förschelt.................RP....restriktiv.............und .....in der Regel.......................schwingt meditativ---------------"

ich glaube grad mal, dass sich die Autorin SEHR gut informiert hat.

restriktiv finde ich geradezu einen Volltreffer-Ausdruck  Applaus  man könnte es auch böse "dickköpfig" nennen.................
in der Regel  es gibt immer noch die Unterparagrafen und die unterste, kleine Hintertür ......

das andere finde ich einfach nur sympathisch!

 Smiley

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#3
03. Dezember 2013, um 20:15:49 Uhr

Hallo IZZY
Vielen Dank für den Link. Endlich mal ein Bericht in dem nicht ein Eimer Gülle über uns Sondler geschüttet wird. Applaus
Gruß Jürgen

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#4
03. Dezember 2013, um 20:27:35 Uhr

.. aber Jean Moulin muss dennoch gerügt werden - er nimmt BMG .50 Brandgeschosse mit! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
03. Dezember 2013, um 20:31:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
BMG .50 Brandgeschosse


"rügen"............

ich weiß gar nicht was das ist: Bayrisches MistGewehr?

ich würde es auch nach hause tragen und dort würds mir vlt jd. sagen was ich tun soll... solles es kinder beim spilen entdecken oder soll er den KMRD rufen, drusus?

Smiley

Hinzugefügt 03. Dezember 2013, um 20:32:43 Uhr:

die orthographischen fehler sind nur entstanden weil ich so schlecht sehe....das kästchen ist so klein.

 Smiley

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2013, um 20:32:43 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#6
03. Dezember 2013, um 20:42:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Netter Artikel, endlich mal nicht so stark gegenwindig Grinsend

"Egal in welchem Gebiet er auf die Suche geht, er müsse die Erlaubnis des Denkmalpflegeamts einholen."
-> Das stimmt leider nicht, liebes Denkmalteam vom RP Freiburg. Das wäre gleichbedeutend mit einem Detektorverbot und das gibt es nicht.
Nur die exakte Suche nach Denkmälern ist verboten.

Das, was er findet, sind definitiv keine Denkmäler.

Also in Brandenburg ist jede Suche verboten.......


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#7
03. Dezember 2013, um 20:46:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Izzy
ch weiß gar nicht was das ist: Bayrisches MistGewehr?ich würde es auch nach hause tragen und dort würds mir vlt jd. sagen was ich tun soll... solles es kinder beim spilen entdecken oder soll er den KMRD rufen, drusus?
Browning Machine Gun

Und bei den Dingern lautet mein Tipp: wieder ganz tief eingraben.

KMRD wäre übertreiben, aber mit dem Besitz von den Dingern macht man sich einfach strafbar. Jean Moulin sondelt ja eh schon in der Gefahr, dass er mal Ärger krigt und wenn sie dann sowas bei ihm finden, haben sie nur noch einen Punkt mehr, den sie gegen ihn verwenden können.

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)Themen Schreiber
#8
03. Dezember 2013, um 21:08:05 Uhr

BMG....ich habe geguugelt! EKELHAFT! SORRY mM. Nono

also sind die patronen scharf? und haben die die im II.WK (schon) gehabt? (wann sonst Idiot ?)

Jean Moulin ist Franzose, der nimmt die mit Heim und wenn ihn jemand besucht machen die das dort miteinander aus.

brrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr



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#9
03. Dezember 2013, um 21:59:25 Uhr

Das man zum sondeln immer eine Genehmigung braucht ist falsch. Das Denkmalamt verkennt, dass nicht jeder Sondengänger gezielt nsch BD sucht. Das ist ein großer Irrtum bei denen. Wenn ivh eie der Sondler aus dem Artikel lodziehe, brauche ich grad keine. Sußrrdem habrn mir dchin mehrere Srchäoligen bestätigt, dass es auf Äckern in der Tiefe, die unsere Geräte schaffen, keinen Fundzusammenhang gibt.
Die restriktive Genehmigungserteilung in BW verstößt obendrein gegen Art. 5 GG. Ich hoffe ich wohne bald selber in BW. Wenn ich als Sondler mut Genehmigung sus NRW dort keine bekomme, sorge ich für einen Musterprozess. Dann ist es vorbei mit restriktiv.

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#10
03. Dezember 2013, um 22:27:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
...sorge ich für einen Musterprozess. Dann ist es vorbei mit restriktiv.

Mal ganz abgesehen davon, dass Dein Beitrag fast nicht lesbar ist: da freue ich mich doch auch, wenn Du nach BW gezogen bist und dann... nix passiert. Hauptsache mal einen auf dicke Hose machen.  Brutal

Ansonsten finde ich doch auch, dass das mal ein aussergewöhnlich erfreulicher Beitrag in den Medien ist!

Gruß

DoDo

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#11
03. Dezember 2013, um 23:01:03 Uhr

Ein witziger Beitrag irgendwie. Bemerkenswert fand ich
schwingt meditativ den Metallsucher, für den er 1000 Euro bezahlt hat,

Wenn das Bild dazugehört, dann hat der gute Jean seinen Deus aber echt günstig bekommen.

Adios, Bert

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2013, um 23:01:48 Uhr von (versteckt) »

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Verwarnt
#12
04. Dezember 2013, um 06:26:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Ich hoffe ich wohne bald selber in BW. Wenn ich als Sondler mut Genehmigung sus NRW dort keine bekomme, sorge ich für einen Musterprozess. Dann ist es vorbei mit restriktiv.
Bis wann darf man den damit rechnen? :Smiley
Wird ja recht hohe Wellen schlagen.
Oder gibt es auch eine Luftnummer?
Haben ja schon viele groß rumgetönt was sie alles in BW verändern wollen Narr.
(Meistens war es dass aber auch!)
Na dann warten wir doch einmal ganz gespannt ab. Grinsend


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#13
04. Dezember 2013, um 06:56:09 Uhr

Hallo Izzy

vielen Dank für den Link und ich gebe dir recht, der Beitrag ist wirklich auf eine angenehme Art geschrieben, so dass das Sondlerherz für einmal richtig Warm bekommt. Der Franzose spricht mir richtig aus dem Herzen. Ob das der Grund ist, warum ich unsere Nachbarn so mag?
Was meinst du, mit Bewilligung an der Grenze CH/SH/BW wäre es doch mal einen Versuch wert, bei eurer denkmälerischen Obrigkeit um eine Bewilligung zu bitten. Es würde meine Arbeit um einiges erleichtern, wenn ich nicht immer an der Landesgrenze die weisse Fahne schwingen müsste.
Also, wo muss ich mich bewerben?

Helvetische Grüsse nach Norden

Greenhorn

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#14
04. Dezember 2013, um 07:12:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Bis wann darf man den damit rechnen? :Smiley
Wird ja recht hohe Wellen schlagen.
Oder gibt es auch eine Luftnummer?
Haben ja schon viele groß rumgetönt was sie alles in BW verändern wollen Narr.
(Meistens war es dass aber auch!)
Na dann warten wir doch einmal ganz gespannt ab. Grinsend


Moin,

ich habe aufgehört zu zählen, wieviele schon in BW eine NFG durchfechten wollten.

Im Grunde ist es ganz einfach. Sich das Myrhos-Urteil genau durchlesen, alle Bedingungen erfüllen, die darin für die Erlangung einer NFG gefordert werden, dann einen schriftlichen Antrag stellen, dann den RA Peter Hofmann beauftragen gegen die Ablehnung einen Widerspruch einzulegen und nach der Zürückweisung des Widerspruchs Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

So haben wir es in Hessen gemacht, aber wir sind eben Hessen und keine Württemberger :-)  :-) oder Schwaben

Viele Grüße

Walter

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