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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Finderlohn: Was gilt rechtlich bei Funden?

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Avatar  Finderlohn: Was gilt rechtlich bei Funden?  (Gelesen 417 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. April 2014, um 19:41:48 Uhr

Zu Ostern durchkämmen die Deutschen ihre Parks und Vorgärten nach Schokoladeneiern. Aber was tun, wenn bei der österlichen Stöberei etwas wirklich Wertvolles auftaucht? Die Anwaltauskunft gibt eine Übersicht der Rechte und Pflichten von Findern in Deutschland......
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http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/460/finderlohn-was-gilt-rechtlich-bei-funden/


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#1
21. April 2014, um 07:29:44 Uhr

Danke für die Info   Super

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#2
21. April 2014, um 09:15:56 Uhr

Mit Finderlohn ist immer so eine Sache .Ich habe vor ca.2Jahren mal meine Brieftasche mit ca.2,5Tausend Euro verloren Papiere Bankomatkarten .Und siehe da der Finder hat
mir die Brieftasche doch tatsächlich in den Briefkasten geworfen (die Freude war groß)).Über den Finderlohn brauchte ich mich nicht auseinander setzen weil das Geld hatte der ehrliche Finder heraus genommen . Und das ist kein Witz !!!!!!

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Verwarnt
#3
21. April 2014, um 09:29:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von .gerlach12345
Über den Finderlohn brauchte ich mich nicht auseinander setzen weil das Geld hatte der ehrliche Finder heraus genommen . Und das ist kein Witz !!!!!!
Hat er dass so geschrieben? Schockiert
Oder hat er sie schon leer gefunden und ehrlicherweise wegen einer vorhandener Adresse bei Dir eingeschmissen
und Du unterstellst ihm für seine Ehrlichkeit da jetzt auch noch etwas? Engel

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#4
21. April 2014, um 09:32:29 Uhr

Da kannst du natürlich auch recht haben . Super

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#5
21. April 2014, um 10:50:26 Uhr

Komisch, ich dachte Hessen hat nach dem Urteil bzgl. Gräberfeld umgesteuert und kassiert Schätze auch ein. Lieg ich da jetzt falsch?

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