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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Gartenbesitzerin soll für Entschärfung von Munition bezahlen

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Avatar  Gartenbesitzerin soll für Entschärfung von Munition bezahlen  (Gelesen 1356 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. März 2017, um 16:45:35 Uhr

In einem Garten in München wurde ein Munitionsdepot aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Die Entschärfung ist kompliziert und könnte die Besitzerin des Grundstücks in den Ruin treiben.

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PS sorry für den Doppelpost den anderen bitte löschen

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#1
19. März 2017, um 18:17:45 Uhr

Passt doch , alles was sich im Boden befindet und Kosten verursacht gehört dem Grundbesitzer
und alles was sich im Boden befindet was Geld bringt gehört dem Staat.

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(versteckt)
#2
19. März 2017, um 21:07:18 Uhr

Naja, das ist aber jetzt nicht ganz richtig. In Bayern gibt es ja, wie wir alle wissen, die "Hadreanische Teilung". Also träfe deine Bemerkung auf jedes andere BL zu...auf Bayern eher nicht wirklich.
Hier wäre also durchaus, wenn man das unvoreingenommen sieht, der Finder und der Landeigentümer je zur Hälfte auch Eigentümer des Fundes.

Die andere Seite ist, dass man ja den ehemaligen Eigentümer kennt aber die Bundesrepublik sich nicht als Nachfolger des NS-Staates sieht und sich somit auch nicht in der Veantwortung für die "Altlasten" aufzukommen. Aus meiner Sicht eine Frechheit...ist aber so...  :Smiley

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#3
19. März 2017, um 21:23:56 Uhr

Hm, also das hatten wir auch noch nicht. Bei uns (Nordbayern) mussten bisher weder die Bauern, noch wir jemals was zahlen für Kampfmittelräumung. Lediglich bei einem Acker mit mehreren Panzergranaten wurde erwähnt, das evtl. ein Kampfmittelbelastungsgutachten gemacht werden müsste, hat sich wohl aber auch in Wohlgefallen aufgelöst. (Die warten wohl eher, bis wir wieder was ausbuddeln Zunge)

Bei uns in gefährdeten Gebieten sind bei Neubauten etc. auch höchsten Gutachten fällig. Die kosten ein bisschen was, sind wohl aber auch nicht die Welt (Kenne die Preise nicht, aber beschwert hat sich noch keiner).

Im übrigen hab ich mal gelesen, dass sich zumindest die bayerische Regierung sehr wohl als Rechtsnachfolger der NS Regierung sieht. Das erklärt z.B. warum sie "Mein Kampf" zurückhielten, sie haben nach ihrem Verständnis die Urheberrechte geerbt (die jetzt vorletztes Jahr ausliefen). Ausserdem meine ich mal irgendwo gelesen zu haben, dass Bayern alle "Schätze" etc. aus der NS Zeit sehr wohl für sich beansprucht, ebenfalls als Rechtsnachfolger. Sozusagen wie ein kleines Schatzregal. Also keine hadrianische Teilung, nicht für Dinge aus dem 3ten Reich.

Dementsprechend haben die eigentlich auch für solche Altlasten zu sorgen.

Edit: Hm. Vielleicht geht es dabei hauptsächlich um die austretende Chemie. Da gibt es meines Wissens andere Regelungen, wie das wenn man ein verseuchtes Grundstück erwirbt, man für dessen Entseuchung selbst aufzukommen hat. Vielleicht wollen sie ihr so einen Strick draus drehen. Keine Ahnung.

« Letzte Änderung: 19. März 2017, um 21:27:35 Uhr von (versteckt) »

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#4
19. März 2017, um 22:05:54 Uhr

Aber Falkenmond...rein von der Sache ist es egal, ob die Gefährdung durch austretendes Chemie oder eine drohende Explosion besteht. Primär sind die Altlasten von damals der Grund...  Zwinkernd
Und wie das Bundesland Bayern die rechtl. Nachfolge sieht ist hier egal, da es sich dabei nicht um eine Entscheidung handelt, die Ländersache ist. Ansonsten hätte das BL Bayern auch von sich aus seinen Teil an Reputationsleistungen gezahlt. Aber das ist glaube ich zu weit führend...

Dass man solche Funde nicht nach der "HT" behandelt ist mir auch klar. Das Thema hatten wir vor etwa zwei Jahren schon mal. Man unterscheidet eben einfach "Wertfunde" und "Gefahrenfunde" . Richtig ist das nach allgemeinem Rechtsverständnis nicht und auch nicht logisch.

Da man ja den ehemaligen "Eigentümer" kennt, könnte man ja auch bei einem "Wertfund" keine Eigentumsrechte erwerben. Also sollte sich der Staat auch darum kümmern. Die Leute auf deren Grundstück das Zeug liegt, können wahrscheinlich am wenigsten dafür... Grinsend

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#5
19. März 2017, um 22:10:40 Uhr

Seh ich auch so, Steini. Vor allem, wenn es sich um ein als Baugrund ausgewiesenes Grundstück handelt, das man im guten Glauben erwirbt, das damit alles in Ordnung ist. Kann ja nicht sein, das man dann für so nen Mist bezahlen muss.

Da hätte die Stadt selbst nachforschen müssen, bevor sie Leute drauf bauen lässt.

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#6
20. März 2017, um 06:15:11 Uhr

Moin,

ein Blick in das Gesetz hilft meistens weiter.

Der Bauherr in Bayern hat dafür zu sorgen, dass sein Grundstück ohne Gefahren bebaut werden kann. Deshalb muss er eine eventuelle Sondierung nach Kampfmitteln bezahlen und die Bergung. (Wobei beim Kauf von ehemaligen Militä#rgelände im Kaufvertrag auf eine Kampfmittelbelastung hingewiesen wird und sich das im Kaufpreis niederschlagen sollte)

Den Abtransport, die Entschäfung und die Vernichtung übernimmt der Kampfmittelräumdienst in Bayern.

Bei reichseigenen Kampfmitteln bleibt das Land auf seinen Kosten sitzen, bei alliierten Kampfmitteln, kann das Land die Kosten dem Bund in Rechnung stelen.

Der Bauherr bleibt leider ebenfalls auf den Bergungskosten sitzen.

Viele Grüße


Walter

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#7
20. März 2017, um 08:26:21 Uhr

Also man hätte das Thema vielleicht anders angehen müssen. Man hätte in der offiziellen Meldung der Historischen Relikte an das zuständige Amt sagen müssen.
" Hallo Herr Minister für Kultur und Geschichte, ich habe hier mehrere Artefakte die mit 100% Sicherheit Adolf H. und Josef G. zu zuordnen sind. Da es sich um kuturhistorische Stücke handelt, verzichte ich auf die Hadrianische Teilung und Spende die gesamten Funde dem Historischem Museum München. Eine Erwähnung im Museum und Zeitung wäre ich Dankbar, aber nicht unbedingt notwendig. Ich habe die Funde nicht angefasst sodass ihre Archäologen hier die Umstände der Artefakte und ihren Herkunft genau klären können. Bitte um schnellstmöglichen Abtransport der geschichtlichen wertvollen Funde und wünsche ihnen für die Ausstellung der Stücke einen Bomben Erfolg.

Grüße der Finder

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
20. März 2017, um 08:53:01 Uhr

Wieder mal typisch. Derjenige der am wenigsten dafür kann das sowas unter seinen Petunien oder Petersilie liegt, bleibt am Ende mit nicht unbedeutenden Kosten der in den Allerwertesten gekniffene.

Man muss wirklich vor jedem Grundstücks/ Liegenschaftskauf den KMRD aufs Gelände schicken und eine Suche machen lassen. Danach am besten eine Vertragsklausel einbauen das der Verkäufer für evt. Bergungskosten aufkommt.

Und dann hoffen für den Verkäufer das er rechtzeitig das zeitliche segnet sonst darf der Bezahlen 

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