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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Hessen arbeitet an der Einführung eines Schatzregals

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Avatar  Hessen arbeitet an der Einführung eines Schatzregals  (Gelesen 1113 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. September 2010, um 16:00:22 Uhr

Hessen arbeitet an der Einführung eines Schatzregals
     


Im Rahmen der Archäologietage wurde bekannt, dass das Ministerium an einer Umsetzung des Schatzregals im Denkmalschutz arbeitet. Ziel ist es den Finder eines Schatzes um den im Gesetz festgeschriebenen 50%igen Anteil zu bringen.

Wenn das Schatzregal kommt, wird auch Hessen zu einem Land in dem wertvollere Funde nicht mehr freizügig gemeldet werden.
     

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(versteckt)
#1
30. September 2010, um 17:06:57 Uhr

Nein - Schock - warum tun die so etwas ?  Gewitter  Ausrasten
Es waere besser,  die anderen "Schatzregallaender"  in "Nichtschatzregallaender" umzuwandeln,
als alles noch mehr zu verkomplizieren.
Wahrscheinlich wird es dann noch mehr "Meteoriden-Sondler" geben.  Grinsend Grinsend Grinsend
Das Suchen nach Meteoriden mit einem Metelldetektor, ist ja zum Glueck noch in allen Schatzregallaendern erlaubt  Grinsend .

Gruss,

Gold

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(versteckt)
#2
30. September 2010, um 21:29:33 Uhr

Wozu tun die nur sowas törichtes  Huch

Ich bin zwar aus NRW aber wenn das nun in Hessen eingeführt wird, dann sagt mir mein instinkt schon jetzt, wird es sicher nicht lange dauern bis die Welle das Verderbens auch hier her rüberschwappt.

Na ja, mir ist es wurscht....ich such ja eh nur nach Meteoriten  Grinsend

« Letzte Änderung: 30. September 2010, um 21:32:24 Uhr von (versteckt) »

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#3
01. Oktober 2010, um 05:25:23 Uhr

Das sollte uns allen nicht wurscht sein - den Archäologen eigentlich auch nicht und auch nicht den Grundstückseignern und Bauernverbänden der regalfreien Länder.
(auch wenn wir alle Meteoriten suchen und nur sowas auf den Feldern liegt).

Kann mal jemand beim Bauernverband Hessen anrufen oder in Erfahrung bringen, ob die wissen, daß ihr Klientel durch die Hintertür enteignet werden soll?!

Danke

masterTHief



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#4
01. Oktober 2010, um 06:04:30 Uhr

Waum die das nun Umsetzen wollen ? Einfach nur die Suchmaschine bemühen. Es gibt genug Beiträge die das schon erahnen liessen. Das ist eine logische Reaktion auf die Gier des schnöden Mammon. Ab einem gewissen Wertbetrag ist die Idee des Nachforschen und suchen, Entdecken urplötzlich weg.   Applaus

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#5
01. Oktober 2010, um 08:00:20 Uhr

Habt ihr mal gelesen wie viele Nachforschungsgenehmigungen es in Hessen gibt? Und wie viele Fundberichte beim Amt eindrudeln?

Wen wundert das also?

Ein gutes Argument für die Öffentlichkeit ist die Klage eines Sondengängers auf Eigentumsrechte an seinen Funden. (die noch nicht einmal augegraben sind)

Wen wundert das also?

Nur nützen wird es nichts.
Sucher sind Einzelgänger. (und unfähig sich selbst zu vertreten)

Wenn der Erste Landwirt übers Ohr gehauen wird wenn er auf seinem Acker etwas findet dann kommen die Medien. Dann bekommt er eine Entschädigung und das Thema ist vom Tisch weil es keinen juckt.

Ich bin sicher das ein bundesweites Schatzregal kommt. Und "schuld" daran sind dei Sucher selbst.

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#6
06. Oktober 2010, um 16:38:31 Uhr

Servus,

ich bin aus Bayern und fange gerade erst an mit dem suchen.
Na dann bin ich mal gespannt wie lange es noch bei uns dauert,
aber die Schuld auf die Sucher zu schieben ist Schwachsinn.
Klar gibt es Leute die uns schlecht da stehen lassen, doch des
wegen gibt es diese Regale nicht. Es ist nur ein weiter Teil, dem Bürger etwas zu verbieten,
vorzuschreiben, Freiheit einschränken und der eigenen Gier sowie Macht über andere
auszubauen und das wird nunmal immer schlimmer. Dagegen Köpfen Dickkopf




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#7
06. Oktober 2010, um 19:00:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Auswanderer
Waum die das nun Umsetzen wollen ? Einfach nur die Suchmaschine bemühen. Es gibt genug Beiträge die das schon erahnen liessen. Das ist eine logische Reaktion auf die Gier des schnöden Mammon. Ab einem gewissen Wertbetrag ist die Idee des Nachforschen und suchen, Entdecken urplötzlich weg.   Applaus

Ganz schöner Stuss den Du hier schreibst! Besser Du informierst Dich vorher gründlich.

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#8
07. Oktober 2010, um 05:46:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Ganz schöner Stuss den Du hier schreibst! Besser Du informierst Dich vorher gründlich.

Was meinst Du denn was ich mache. Das so ein Satz von dir kommt ist ja klar  Grinsend Fühlt sich wohl jemand angesprochen... Soll jeder für sich entscheiden und mit den zuständigen sprechen. Die ganze Diskussion kam wohl nur auf um der Finanziell gerichteten Sucherei Herr zu werden. War da nicht irgendwo der >Satz das davon auszugehen ist das durch eine Klage mit der Einführung des Schatzregales zu rechnen ist  Ärgerlich Damit ist wohl schon genug gesagt. 

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#9
07. Oktober 2010, um 06:47:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Auswanderer
Waum die das nun Umsetzen wollen ? Einfach nur die Suchmaschine bemühen. Es gibt genug Beiträge die das schon erahnen liessen. Das ist eine logische Reaktion auf die Gier des schnöden Mammon. Ab einem gewissen Wertbetrag ist die Idee des Nachforschen und suchen, Entdecken urplötzlich weg.   Applaus

Moin Auswanderer,

auf den ersten Blick könnte man meinen, dass Deine Schlussfolgerung richtig ist. Aber hast Du Dich umfangreich über die Thematik informiert?

Beantworte mir dann bitte zwei Fragen:

1. Im Jahre 2000 wurde vor dem OLG Düsseldorf ein Fall verhandelt, der genau dem von Dir angesprochenen Fall entspricht. Ein römisches Grab wurde entdeckt, aber um die archäologischen Befunde nicht zu zerstören, hat der Entdecker die Denkmalschutzbehörde informiert. Die entdeckte neben dem römischen GRab noch 8 weitere römische Gräber, alle mit Grabbeigeban. Das Gericht hat für Recht erklärt, dass dem Entdecker des ersten Graben die Hälfe aller Grabbeigaben auch aus den vom Landesamt freigelegten Gräbern gehört.
Wenn Deine Theorie stimmt, dann hätte NW daraufhin ein Schatzregal eingeführt. Warum ist dies nicht geschehen?

2. Ein Landwirt in Bayern, Fridolin Beßler, hat ein fränkisches Grab entdeckt. Die Archäologen haben die Grabbeigabe geborgen und noch einen kompletten Friedhof ausgegraben. Auch hier wollte das Landesamt die Grabbeigaben für sich behalten, aber das OLG München hat, sich stützend auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, entschieden, dass Bayern dem Entdecker 60.000 Euro für seinen hälftigen Anteil an allen Grabbeigaben zahlen muss.
Wenn Deine Theorie stimmt, dann hätte Bayern daraufhin ein SR eingeführt, hat es aber nicht. Warum.

Und noch eine Zusatzfrage. Wundert es Dich nicht, wenn in der Zeitschrift Denkmal & Kulturgeschichte vor zwei Jahren - also noch vor der Entdeckung in Hessen - ein Bericht des hessischen Landesarchäologen erscheint in dem er sich Gedanken zur Ausgestaltung eines SR macht?
Glaubst Du, er hat sich diese Gedanken für NW oder BY gemacht?

Bitte um Antwort.

Viele Grüße

Walter

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#10
07. Oktober 2010, um 09:12:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Auswanderer,

auf den ersten Blick könnte man meinen, dass Deine Schlussfolgerung richtig ist. Aber hast Du Dich umfangreich über die Thematik informiert?

Beantworte mir dann bitte zwei Fragen:

1. Im Jahre 2000 wurde vor dem OLG Düsseldorf ein Fall verhandelt, der genau dem von Dir angesprochenen Fall entspricht. Ein römisches Grab wurde entdeckt, aber um die archäologischen Befunde nicht zu zerstören, hat der Entdecker die Denkmalschutzbehörde informiert. Die entdeckte neben dem römischen GRab noch 8 weitere römische Gräber, alle mit Grabbeigeban. Das Gericht hat für Recht erklärt, dass dem Entdecker des ersten Graben die Hälfe aller Grabbeigaben auch aus den vom Landesamt freigelegten Gräbern gehört.
Wenn Deine Theorie stimmt, dann hätte NW daraufhin ein Schatzregal eingeführt. Warum ist dies nicht geschehen?

Es wird sicher ähnlich gewesen sein wie bei Herrn Beßler. Wenn nicht einfach mal schreiben.

2. Ein Landwirt in Bayern, Fridolin Beßler, hat ein fränkisches Grab entdeckt. Die Archäologen haben die Grabbeigabe geborgen und noch einen kompletten Friedhof ausgegraben. Auch hier wollte das Landesamt die Grabbeigaben für sich behalten, aber das OLG München hat, sich stützend auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, entschieden, dass Bayern dem Entdecker 60.000 Euro für seinen hälftigen Anteil an allen Grabbeigaben zahlen muss.
Wenn Deine Theorie stimmt, dann hätte Bayern daraufhin ein SR eingeführt, hat es aber nicht. Warum.

Fridolin Beßler hat mit einer Genehmigung für Bauarbeiten AUF SEINEM EIGENEN GRUNDSTÜCK zufällig die
Gräber freigelegt. Er gab sie wohl
als Leihgabe ab, nachdem er Anfragte wann und wie er sie wieder zurückbekommen könnte entbrannte der Streit um das Eigentum das er bei sich auf  eigenem Boden auffand. Es ging nicht um landeseigenen Boden.

Und noch eine Zusatzfrage. Wundert es Dich nicht, wenn in der Zeitschrift Denkmal & Kulturgeschichte vor zwei Jahren - also noch vor der Entdeckung in Hessen - ein Bericht des hessischen Landesarchäologen erscheint in dem er sich Gedanken zur Ausgestaltung eines SR macht?
Glaubst Du, er hat sich diese Gedanken für NW oder BY gemacht?

Soweit mir bekannt ist, gab es einen solchen Fall wie Hessen jetzt, noch nicht in Bayern. Auf landeseigenem Boden etwas Kulturhistorisches aufgefunden und geklagt auf Bergung und Entschädigung. Die Diskussion ob Schatzregal oder nicht gibt es ja wohl schon seit längerem,  jetzt fehlte einfach nur noch die Klage auf landeseigenem Boden ein Bodendenkmal auszugraben und die Funde
Erzwingend zu verwerten, anstatt sie dort zu belassen wo sie sind.

Bitte um Antwort.

Viele Grüße

Walter

LG. vom Auswanderer

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(versteckt)
#11
07. Oktober 2010, um 16:44:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Auswanderer
Soweit mir bekannt ist, gab es einen solchen Fall wie Hessen jetzt, noch nicht in Bayern. Auf landeseigenem Boden etwas Kulturhistorisches aufgefunden und geklagt auf Bergung und Entschädigung. Die Diskussion ob Schatzregal oder nicht gibt es ja wohl schon seit längerem,  jetzt fehlte einfach nur noch die Klage auf landeseigenem Boden ein Bodendenkmal auszugraben und die Funde
Erzwingend zu verwerten, anstatt sie dort zu belassen wo sie sind.

Hallo Auswanderer,
da bist Du falsch informiert!
Ich klage nicht auf Bergung und auch nicht auf Entschädigung!
Das es landeseigener Grund ist ist gut für das Land da sonst der Grundstückseigentümer Ansprüche stellen würde.
Und wenn Du nicht selber Deine Funde für Dich behalten möchtest, was stört Dich dann an der Einführung eines Schatzregales?
Die Hälfte für Dich oder alles für den Staat, darum geht es!
Gruß
Micha


« Letzte Änderung: 07. Oktober 2010, um 16:54:59 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#12
08. Oktober 2010, um 08:38:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Ich klage nicht auf Bergung und auch nicht auf Entschädigung!

Hallo cartouche,
dann bist du das von dem ich hier oben schrieb?
Worum geht denn das ganze überhaupt?
Warum und auf was verklagst du den jetzt eigentlich das Amt/Land oder wen auch immer?

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(versteckt)
#13
08. Oktober 2010, um 10:05:42 Uhr

Moin,

da stehts: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/rund_ums_sondengehen/antikes_graberfeld_offenbart_mangel_der_hessischen_archaologie-t15211.0.html;highlight=antikes+gr%C3%A4berfeld


Viele Grüße

Walter

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