09 Feb. 2012
Hessische Landespolizei bittet um Mithilfe im Kampf gegen Raubgrabungen
Hessische Landespolizei bittet um Mithilfe - Raubgrabungen und der illegale Handel mit archäologischem / paläontologischen Kulturgut
Das Landesamt für archäologische und paläontologische Denkmalpflege und die Polizei bitten um Ihre Mithilfe:
Seit Jahrzehnten werden bundesweit denkmalgeschützte Kulturdenkmäler (z.B. Burgen, Siedlungen, Gräberfelder, Schlachtfelder, der Limes usw.) von Schatzsuchern mit Metalldetektoren aufgesucht und in der Hoffnung auf wertvolle Schätze durchwühlt. Zumeist werden weniger wertvolle Gegenstände gefunden, die aber ebenfalls unter Denk- malsschutz stehen.
Die Schatzsuche hat in den vergangenen Jahren an Intensität zugenommen und ist weitestgehend illegal. Sie wird als Raubgrabung bezeichnet. Neben anderen Eingriffen, z.B. Bautätigkeiten, gefährden insbesondere Raugrabungen die Kulturdenkmäler zusätzlich in ihrer Existenz.
In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und in Thüringen gehören auch Fossilien zu den geschützten Bodendenkmälern (z.B. die Grube Messel bei Darmstadt) - in Berlin und Sachsen-Anhalt nur im Zusammenhang mit einer archäologischen Fundstätte. Leider werden auch Fossilien immer wieder ohne Ge- nehmigung geborgen.
Die geborgenen „Schätze“, nämlich Waffen, Werkzeuge, Schmuck, Münzen und Dinge des alltäglichen Lebens sowie tierische und pflanzliche Überreste der Erdgeschichte, werden gesammelt oder gewinnbringend von Privat an Privat, über Museen und/oder den Antiken-/ Fossilienhandel verkauft. Dabei werden sie der wissenschaftlichen Bearbei- tung, dem am Fund eigentumsberechtigten Grundeigentümer und der Öffentlichkeit zumeist vorenthalten.
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