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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Mann findet Granate und bringt sie zur Polizei

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Avatar  Mann findet Granate und bringt sie zur Polizei  (Gelesen 1070 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. August 2022, um 17:29:45 Uhr



Ein Mann hat am Rheinufer in Eltville im Rheingau eine Granate gefunden und sie zu einer Polizeistation gebracht. Der Mann habe den am Montag in einem ausgetrockneten Teil des Flussbettes entdeckten metallenen Gegenstand nicht recht einordnen können, teilt die Polizei mit. Er habe sich entschlossen, mit dem Fundstück zur örtlichen Polizei zu gehen. Dort sei schnell erkannt worden, dass es sich um eine Sprenggranate handele.

Der Besucherparkplatz vor der Polizeistation, auf dem der Mann die Granate abgelegt habe, sei abgesperrt und der Kampfmittelräumdienst verständigt worden. Die Experten hätten festgestellt, dass die Sprengladung der Granate im Laufe der Jahre herausgespült wurde, wie die Polizei weiter berichtete. Sie betonte in ihrer Mitteilung, von solchen Fundstücken könne eine lebensbedrohliche Gefahr ausgehen. "Sollten Sie selbst derartige Gegenstände entdecken, belassen Sie diese bitte unbedingt an Ort und Stelle und verständigen Sie die Polizei."

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https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Dienstag-16-August-2022-article23527367.html


Michel

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#1
16. August 2022, um 18:31:54 Uhr

der bekommt sicher - wie alle anderen - eine
anzeige wegen des kriegswaffengesetzes

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#2
16. August 2022, um 18:32:21 Uhr

Was nicht in dem Artikel steht: Wer Munition ins Auto legt und zur nächsten Dienststelle fährt muss in der Regel mit einer Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz oder Kriegswaffenkontrollgestzes rechnen. Das erklärten mir letztes Jahr zwei Beamte bei einer Unterhaltung die ich zu einem Munitionsfund gerufen habe.
Deshalb immer vor Ort lassen und Polizei rufen.
Kleiner Tip: Festnetznummer der nächsten Dienststelle im Handy speichern. Bei Gewehrmunition ist meistens ein Notruf über die 110 nicht nötig.

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#3
16. August 2022, um 18:56:31 Uhr

Wegen einzelnen Gewehr Patronen bis BMG50 rufe ich die gar nicht, die grab ich tiefer ein und fertig. Man muss es auch nicht übertreiben. Granaten, Brandbomben und 2cm Flak ist natürlich was anderes.

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#4
16. August 2022, um 19:09:10 Uhr

Bei einer einzelnen stimme ich dir schon zu. Die 12 die ich letztes Jahr auf nem 1/2 m2 gefunden hab hat die Polizei schon gerne abgeholt. Bei BMG50 sollte man, denke ich, auf die Farbmarkierung achten. Ein BMG50 Explosivgeschoss kann schon einigen Schaden anrichten.

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#5
16. August 2022, um 19:51:28 Uhr

Hatte vor Jahren Munitionskästen ausgegraben Inhalt 3600 gegurtete Munition, die sah aus wie neu
nur die äußeren Kästen hatten unten ein Rostloch.
Der Kmrd meinte sie wären froh dass die nicht von Jungendlichen gefunden wurden, die damit irgendwelchen
Unfug angestellt hätten.

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#6
16. August 2022, um 22:01:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von basd
Was nicht in dem Artikel steht: Wer Munition ins Auto legt und zur nächsten Dienststelle fährt muss in der Regel mit einer Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz oder Kriegswaffenkontrollgestzes rechnen. Das erklärten mir letztes Jahr zwei Beamte bei einer Unterhaltung die ich zu einem Munitionsfund gerufen habe.

Stimmt nicht. In irgendeinem Unterabsatz steht, dass das straffrei ist, wenn es der Gefahrenabwehr dient. Das hatte ich schon live bei unserem ersten Sondelausflug erlebt, in dessen Anschluss wir eine 2cm Flakgranate auf der Hülse zur örtlichen Polizeistation brachten. Ich rate dennoch nicht zum Nachmachen. Das gab damals viel Aufregung. Zwinkernd

Viele Grüße 
Günter

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#7
17. August 2022, um 05:07:24 Uhr

@ basd scho ---Explosiv Geschosse gibt es aber bei BMG 50 nicht !
Gruß Dubhead   Winken

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#8
17. August 2022, um 08:07:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dubhead
Explosiv Geschosse gibt es aber bei BMG 50 nicht !

Doch, die gibt es. Nur nicht aus dem 2. Weltkrieg. Aber sollte jemand auf ehemaligen US Übungsplätzen unterwegs sein, ist es nicht unmöglich, auf sowas zu stoßen.

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#9
17. August 2022, um 09:56:53 Uhr

gibt ja auch noch die Leuchtspur .50 BMG . In der Regel rot. Können aufgrund des Inhalts auch sehr gefährlich sein. Sind meist auch an Kette dran, alle X Patronen.

Am Westwall findet man leider alle paar Meter Reste vom WW2. Wenn man hier mit dem sondeln startet, kann man direkt schon vorbehaltlich den Räumdienst anrufen.

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#10
17. August 2022, um 12:38:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus

Doch, die gibt es. Nur nicht aus dem 2. Weltkrieg. Aber sollte jemand auf ehemaligen US Übungsplätzen unterwegs sein, ist es nicht unmöglich, auf sowas zu stoßen.

bin von WK 2 ausgegangen -auf einem Truppen Übungsplatz buddeln? ok soweit habe ich gar nicht gedacht -wer macht so etwas freiwillig???

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#11
17. August 2022, um 12:45:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dubhead

bin von WK 2 ausgegangen -auf einem Truppen Übungsplatz buddeln? ok soweit habe ich gar nicht gedacht -wer macht so etwas freiwillig???

Ach, du glaubst gar nicht, was Leute so machen. Lass den Ami Übungsplatz nur mal zuvor Übungsplatz der Wehrmacht gewesen sein... Zwinkernd

Darüber hinaus weiß man ja oft gar nicht, wo früher geübt wurde. Ich bin auch schon mitten in der Pampa auf Hinterlassenschaften amerikanischer Manöver gestoßen.

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#12
17. August 2022, um 14:35:06 Uhr

@ Drusus

Gib mal in die große Suchmaschine     anzeige - munition zur polizei gebracht     ein, dann findest du einige Zeitungsartikel die genau von diesen Anzeigen berichten. 
Ob die Polizisten hier einen Ermessensspielraum haben weis ich nicht oder sie gingen bei deinem Fall von einer Gefahrenabwehr aus.
Und wie du schon gesagt hast, nicht nachmachen.

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#13
17. August 2022, um 16:29:28 Uhr

Wir waren damals auch kurz vor der Anzeige. Aber der Beamte war wenigstens so freundlich, sich erst mal durch diverse Telefonate schlau zu machen. 

Gut möglich, dass andere Leute gleich mal angezeigt werden und der entsprechende Absatz mit der Gefahrenabwehr erst im Verlauf des Verfahrens auftaucht.

Und natürlich sollte man keinesfalls unterwegs mit solch Zeugs angetroffen werden, denn dann kann man ja nicht beweisen, dass man es abgeben wollte. Wobei selbst dann die Unschuldsvermutung gelten sollte.

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