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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Neues Denkmalschutzgesetz in SH

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Avatar  Neues Denkmalschutzgesetz in SH  (Gelesen 1994 mal) 0
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#15
17. Dezember 2011, um 00:14:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
Yep ,in Gebieten wo § 19. 3. greift (....."(3) Als archäologische Denkmalbereiche
(Grabungsschutzgebiete) werden durch Verordnung nach Absatz 1 bestimmte abgegrenzte Bezirke festgelegt, in denen Kulturdenkmale zu vermuten sind. In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können, der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde.")
,gilt für uns der Kram mit den "Mess u. Suchgeräten" - darf man sich ohne Genehmigung nicht mal zum suchen aufhalten .


Genehmigungspflicht gilt doch aber nur für  "...Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können..."
Demnach kann ich, solange ich nicht buddel, sogar in Haitabu mit Sonde rumlaufen, ohne mich strafbar zu machen.


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#16
17. Dezember 2011, um 23:57:22 Uhr

Oh, sollte sich tatsächlich ein Fehler ins Gesetz eingeschlichen haben, auf den das Ministerium auf Seite 4 im 2. Absatz zwar hinweist, aber offenbar kein Gehör findet

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2900/umdruck-17-2963.pdf


Viele Grüße

Walter

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#17
18. Dezember 2011, um 12:17:16 Uhr

Hallo Walter,

das war ein völlig chaotisches Gesetzesvorhaben. Die CDU/FDP hat in der ersten Lesung das Gesetz vorgestellt. Es wurde ein völliger Verriss, da es nur so vor Ungereimtheiten strotzte. Dies wurde auch  in der Plenartagung deutlich. Das Gesetz wurde zurückgenommen und an den Bildungsausschuss verwiesen. Dann wurden schriftliche Stellungnahmen eingeholt. Dein zitiertes Schreiben bezieht sich darauf. Fast alle kritisierten den Entwurf massiv. Anschließend wurden noch diverse Verbände/Vereine mündlich gehört. Auch hier wurde meist massive Kritik geübt. So wurde der Gesetzestext ein wenig überarbeitet und sollte wieder in den Landtag zur zweiten Lesung. Das Nationalkomittee für den Denkmalschutz schrieb zu diesem zweiten Entwurf einen geharnischten Brief Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3200/umdruck-17-3269.pdf
in dem sie vermerkten, dass es das schlechteste Denkmalschutzgesetz sei, das in der BRD existiere.
Die CDU/FDP hatte schlichweg vergessen, das Sondeln als Ordnungswidrigkeit zu titulieren. Im Entwurf wurde das Sondeln in Grabungsschutzgebieten unter Strafe gestellt. Für das Sondeln in allen anderen Gebieten wurde im Gesetz zwar eine Genehmigung gefordert aber es wurde keine Strafe dafür vorgesehen. Das Sondeln wäre also praktisch überall erlaubt. Sogar auf Bodendenkmälern. Deshalb wurde noch schnell am Morgen der Lesung des Gesetzes ein Teil eingefügt:












..

















Geschrieben von {author}

§ 23 Absatz 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
„3. die in §§ 7, 10 oder 18 bezeichneten Handlungen ohne Genehmigung vornimmt,
soweit diese Handlungen nicht nach § 24 mit Strafe bewehrt sind,“.




..


So wurde dieses Gesetz dann mit der Stimmenmehrheit der CDU/FDP gegen die Stimmen der SPD/SSW/Grüne/Linke durchgebracht.

In der Plenartagung wurde deutlich, dass dieses Gesetz eher ein Denkmalabbaugesetz ist denn ein Denkmalschutzgesetz. Die Opposition hat schon angekündigt, dass dieses Gesetz wieder einkassiert werden wird, falls die Mehrheit im Landtag bei der Wahl im Mai 2012 wechseln sollte. Wovon ich jetzt einfach mal ausgehe. Denn die FDP wird wohl keine 14,9% mehr erhalten.

Schöne Grüße
Oetti1


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#18
18. Dezember 2011, um 12:54:09 Uhr

mir wir ganz schwindelig wenn ich das alles lese Platt.



gruß,                           Copper

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#19
18. Dezember 2011, um 15:02:02 Uhr

Moin,,

was in Sachen Denkmalschutz läuft ist der reine Wahnwitz.

In Hessen z. B. bekommen jetzt Finder archäologischer Funde eine Belohnung. Ein Finder ist aber jemand, der einen Fund auch an sich nimmt, also aufhebt oder ausgräbt. Um in den Genuss eines Finderlohns in Hessen zu kommen, muss man also einen Fund auch bergen, sonst geht man leer aus.

Vorher stand Entdecker im Gesetz. Als Entdecker muss man einen Fund nicht bergen, d. h. man könnte die Fundstücke aus einem Grab im Boden belassen und das Grab melden, damit die Grabungstechniker die Funde bergen. Nach dem neuen Gesetz, muss man die Funde selbst ausbuddeln, sonst bekommt man keine Belohnung.  Dabei  wird er Kontex jedoch gestört bzw. zerstört, was das mit Denkmalschutz zu tun hat wissen wohl nur noch die Politiker.  Grinsend

Viele Grüße

Walter

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#20
18. Dezember 2011, um 15:33:16 Uhr

In letzten Kontakt mit dem Amt wurde mir mitgeteilt das es dieses Jahr in Hessen etwa 120 Sondengänger gibt die Inhaber einer NfG sind,
letztes Jahr waren es noch 230!

« Letzte Änderung: 18. Dezember 2011, um 15:35:37 Uhr von (versteckt) »

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#21
18. Dezember 2011, um 15:37:28 Uhr

Und schon sind wir wieder in Hessen und die Hetze geht wieder los ... Das "SH" in der Überschrift hatte ich als Schleswig Holstein gedeutet.


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#22
18. Dezember 2011, um 15:40:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Genehmigungspflicht gilt doch aber nur für  "...Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können..."
Demnach kann ich, solange ich nicht buddel, sogar in Haitabu mit Sonde rumlaufen, ohne mich strafbar zu machen.


Ne leider nicht ,weil :

§ 24
Straftatbestände

 (1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3 erforderliche Genehmigung ........
2. Mess- und Suchgeräte verwendet, die
geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder Grabungen blablabla.....

Als Mess/Suchgeräte sind zweifellos auch unsre Sensen zu verstehen  !
Haithabu ist schätz ich mal mit ziemlicher Sicherheit nach §19.3. Grabungsschutzgebiet und damit nur nach Absprache mit Amt zu begehen .

Also auf auch für Laien zu erkennen BD sollt man sich mit Sonde in SH besser nicht erwischen lassen !
Bei Grabungsschutzgebieten die nicht öffentlich ausgewiesen sind ,ists vor Gericht vielleicht schon wieder etwas anders, da ja anzunehmen wäre das sich Missetäter gar nicht über Brisanz des Suchgebiets im Klaren sein konnte ,weil einem ja kein Einblick ins Bodendenkmalbuch gewährt wird insofern kein "berechtigtes" Interesse besteht.......wär allerdings nicht schlecht wenn man so ne Absage schriftlich hat  Zwinkernd





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#23
18. Dezember 2011, um 15:49:04 Uhr

Moin Michael,

das nennt man Denkmalschutz. Grinsend

In SH und in HE, aber auch in den anderen Bundesländern wird versucht durch schlechte Gesetze Denkmäler vor illegler Nachforschung zu schützen. Um Bodendenkmäler zu schützen bracht man aber gute Gesetze, die die Interessen aller Beteiligter berücksichtigen. Wo dies nicht beherzigt wird, führen diese Gesetze dazu, dass es immer mehr Menschen gibt, die sich nicht an diese Gesetze halten, weil sie ihren Interessen nicht gerecht werden.

Das ist kein spezielles Thema, welches auf SH beschränkt ist. Das Beispiel aus Hessen zeigt, im Ergebnis vorausgehend, welche Wirkungen schlechte Gesetze, auch in SH haben werden. Der Anteil an Menschen die sich für eine NFG interessieren nimmt ab, aber sie hören mit der Suche deshalb nicht auf, nur ihre Fundmeldungen an die Denkmalschutzbehörde hören auf.

Viele Grüße

Walter

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#24
18. Dezember 2011, um 16:21:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
In letzten Kontakt mit dem Amt wurde mir mitgeteilt das es dieses Jahr in Hessen etwa 120 Sondengänger gibt die Inhaber einer NfG sind,
letztes Jahr waren es noch 230!

Um nicht stets beim öden SH zu bleiben - gut für BY und NRW  Lächelnd hamse, in Form Zusammenarbeit verweigernder Freiwilliger und des damit einhergehenden Rückgangs gemeldeter und für die Forschung nützlicher Funde ,zumindest noch gutes Gegenargument bei deren Novellierungen  Lächelnd

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