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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

  Polizei beschlagnahmt bei Sondengänger Münzschatz

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Avatar   Polizei beschlagnahmt bei Sondengänger Münzschatz  (Gelesen 1187 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Dezember 2012, um 23:30:06 Uhr

Hallo liebe Sondelgemeinde,

habe das hier erst kürzlich gelesen ist aber schon über 2 Jahre alt.
Na, vielleicht war's ja einer von uns User hier.? :Smiley

Es sollte offiziell eine Hausdurchsuchung nach Betäubungsmitteln sein aber was die Beamten anstatt dessen fanden war wohl interssanter.!

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Donauwörth: Polizei beschlagnahmt bei Sondengänger Münzschatz



Viel Spass beim lesen.!

Gruß.......Markus

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#1
18. Dezember 2012, um 23:44:44 Uhr

Na das ist aber schon bissl blöde. In Bayern muss einem sowas nun wirklich nicht passieren.

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#2
18. Dezember 2012, um 23:48:27 Uhr

Und auch hier wurde gesetzmäßig und nicht gegen Sondengänger gehandelt:

- zum Einen wurde laut Bericht nur der Münzschatz beschlagnahmt
- zum Anderen wegen Unterschlagung, sprich, weil der Finder dem Waldgrundstückseigentümer nicht die Hälfte des Fundes zugestanden hat.

Fraglich ist allerdings, ob der Finder gar nix bekommt. Meiner Meinung nach gehören ihm weiterhin 50% des Fundwertes gemäß hadrianischer Teilung, die der Finder gar nicht "verwirken" kann!

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#3
18. Dezember 2012, um 23:51:19 Uhr

Zufällig kenne ich die Story über meine Sucherkollegen etwas genauer. Zu den Funden hat er keine Angaben gemacht und diesen wieder zurückbekommen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
18. Dezember 2012, um 23:57:52 Uhr

Naja, wenn ich bedenke das wie auf dem 2. Bild zu sehen ist auch unbedeutendes Zeug's dabei gewesen war.?! Unentschlossen
Nun die werden Ihm wohl gut einen Einlauf gemacht haben so das er gar nicht mehr daran denkt überhaupt in Zukunft irgend etwas zu melden.! Weise


Gruß......Markus

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#5
19. Dezember 2012, um 13:05:48 Uhr

Hallo das war mein Bekannter.Wegen Rauschgift waren sie nicht da.Und er hat bis jetzt noch gar nichts zurückbekommen .Gruss

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#6
19. Dezember 2012, um 13:31:42 Uhr

Was denn nun, einersagt er hat alles wieder bekommen  der andere sagt nein. Unentschlossen


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(versteckt)Themen Schreiber
#7
19. Dezember 2012, um 13:35:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von aureus72
Hallo das war mein Bekannter.Wegen Rauschgift waren sie nicht da.Und er hat bis jetzt noch gar nichts zurückbekommen .Gruss

Ja und warum steht im Bericht ( Bei einer Hausdurchsuchung wegen Betäubungsmittel ).?
Fällt Rauschgift nicht unter dem Begriff Betäubungsmittel ( BtMG ).?! Schockiert


Gruß.......Markus


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#8
19. Dezember 2012, um 13:40:56 Uhr

Vieleicht weil es ein Teil der Medien ist und die immer das schreiben, was für den Leser interessanter ist.  Zunge

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
19. Dezember 2012, um 13:46:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Balkanziege
Vieleicht weil es ein Teil der Medien ist und die immer das schreiben, was für den Leser interessanter ist.  Zunge

Nun, es gibt solche und solche aber würde auch gut ins Schema passen so nach dem Motto ( Kein Betäubungsmittel gefunden, dann hängen wir Ihn hoch mit den Fundsachen ), so lohnte sich wenigstens die Hausdurchsuchung.!
Die kostet schließlich auch Geld was dem Steuerzahler zur Last fällt. Zwinkernd

Gruß.......Markus

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#10
19. Dezember 2012, um 13:50:28 Uhr

Also der wartet schon seit 2 jahren auf seine sachen .Ich bin fast jeden tag mit ihm zusammen also solls ich glaube schon wissen .Gruss

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#11
19. Dezember 2012, um 14:04:55 Uhr

Einen Hausdurchsuchungsbefehl wegen Betäubungsmittel unterschreibt jeder Richter. Was aber wirklich gesucht wird steht auf einem anderen Blatt. Danach kräht hinterher aber keiner mehr.
Da es ja genügend Foren gibt in welcher die User ihre Funde präsentieren. Wahrscheinlich sind sich manche User gar nicht im klaren das alles öffentlich ist und "bestimmte" Stellen mit lesen.   Polizei
Wer weiß, das er Dinge macht die nicht legal sein, muss damit rechnen das er eines Tages "Besuch" bekommt.
(Wenn dieser Beitrag gelöscht wird, wisst ihr warum).
mfg
Auszug: Bayern
Art. 23
(1) Mit Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich
oder fahrlässig
1. Handlungen nach Art. 4 Abs. 4 vornimmt, obwohl ihm dies durch vollziehbare Anordnung
untersagt wurde,
2. ohne die nach Art. 6 Abs. l, Art. 7 Abs. 4 Satz 1 oder Art. 10 Abs. l erforderliche Erlaubnis
oder die an ihre Stelle tretende baurechtliche oder abgrabungsaufsichtliche Genehmigung
Maßnahmen an einem Denkmal durchführt,
3. ohne die nach Art. 7 Abs. 1 erforderliche Erlaubnis nach Bodendenkmälern gräbt oder zu
einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornimmt oder wer ohne die nach
Art. 7 Abs. 2 erforderliche Erlaubnis Arbeiten in einem Grabungsschutzgebiet durchführt, die
Bodendenkmäler gefährden können,
4.
stattet,
5. die aufgefundenen Gegenstände und den Fundort nicht gemäß Art. 8 Abs. 2 unverändert
läßt,
6. seiner Übergabepflicht gemäß Art. 8 Abs. 5 nicht unverzüglich nachkommt.
(2) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten verjährt in fünf Jahren.
IX. Allgemeine Bestimmungen und Schlußbestimmungen
Art. 24
Grundrechtseinschränkung
Die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes (BGBl. FN
lichkeit (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 101 der Verfassung) und des Eigentums (Art.
14 des Grundgesetzes, Art. 103 der Verfassung) werden durch dieses Gesetz eingeschränkt.


« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, um 14:45:55 Uhr von (versteckt) »

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#12
19. Dezember 2012, um 14:25:50 Uhr

Ist schon wieder ziemlich verwirrend! Besonders toll finde ich den Schlüssel!  Küsschen

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#13
31. Dezember 2012, um 00:03:43 Uhr

wir haben hier die gleichen unverstaendlichen gesetze wie in deutschland. man darf sich dann nicht wundern wenn die gefundenen objekte im schwarzhandel verschwinden. bezahlt mich nicht der staat, dann jamand anderer.
ich glaube das system von england ist sehr gut und gerecht.
alfred

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