Naja mit den Fundrechten und Besitzverhältnissen ist es in USA etwas anders.
Was du auf deinem Grund und Boden findest, das gehört ebenso dir, wie du jedem der sich unbefugt auf deinem grundstück bewegt, erstmal eine ladung schrot verpassen kannst, bevor du fragst was er da macht.
natürlich gibts auch hier restriktionen, wenn es sich um ein denkmal handelt (state memorial, war memorial, state monument etc.)
auf schlachtfeldern des bürgerkriegs und der indianerkriege sollte man sich nicht blicken lassen. "registered archaeology sites" sowie "historical or Native American burial sites" sind also tabu.
aber auf privatgrund darf mit schriftlicher einverständniserklärung des eigentümers gebuddelt werden.
es ist eigentlich alles durch federal laws und state laws, sowie county and local laws, geregelt. man muss also für das sondeln im öffentlichen raum 4 gesetzesbücher haben und eine schriftliche erlaubnis.
Allerdings haben die Finder jetzt dank der Medienaufmerksamkeit ein ganz anderes problem.
Die IRS (Steuerbehörde) wird da ziemlich schnell ihren anteil verlangen.
grob geschätzt sind das ca. 3,7 - 3,9 Millionen Dollar die die glücklichen finder jetzt abführen dürfen...
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grüsse