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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 "Sondengänger legen Raubgräber_image endgültig ab"

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Avatar  "Sondengänger legen Raubgräber_image endgültig ab"  (Gelesen 2572 mal) 0
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#15
10. November 2016, um 13:02:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
In Österreich ist Sondeln ohne Studium VERBOTEN ? Schockiert


Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz: (Österreich)
[...]
§ 11. Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen
(1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden, soweit Abs. 2 und 9 nichts anderes vorsehen (Forschungsgrabung). Eine derartige Bewilligung kann nur an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben. Bewilligungen können nur physischen Personen und nur für konkrete Grabungsvorhaben erteilt werden, die im Bewilligungsbescheid klar (unter Anschluss von Plänen, die der Antragsteller beizubringen hat) zu umschreiben sind. Bewilligungen gemäß diesem Absatz können mit Einschränkungen, Auflagen und Sonderregelungen verbunden sein (hinsichtlich Fläche und Tiefe, Art der Durchführung, Meldepflichten, Kontrollen usw.). Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Grabungsgenehmigung auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes besteht nicht.
[...]
(3) Die nach Abs. 1 Berechtigten haben den Beginn einer Grabung (sowie allfällig vorangehender Untersuchungen) auf einem Grundstück bzw. auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken dem Bundesdenkmalamt unverzüglich schriftlich zu melden.
[...]
(Cool Soweit hinsichtlich Bodendenkmalen, ob sie sich noch unter der Erdoberfläche befinden oder nicht, durch einen in einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 oder in einem sonstigen in § 2 Abs. 3 erwähnten Verfahren ergangenen Bescheid festgestellt wurde, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist, bedarf jede Verwendung von Metallsuchgeräten oder sonstigen Bodensuchgeräten auf diesen Grundstücken zu welchem Zweck immer - ausgenommen durch die in Abs. 1, 2 und 9 erwähnten Personen (und ihre Beauftragten) im Rahmen ihrer Grabungs- und Untersuchungsberechtigung - der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um Arbeiten zur Beseitigung von das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum bedrohenden plötzlich und unerwartet auftauchenden Gefahren. In diesem Falle können die Arbeiten bei umgehender Mitteilung an die in § 8 Abs. 1 genannten Behörden oder Einrichtungen durchgeführt werden, die diese Mitteilungen unverzüglich an das Bundesdenkmalamt weiterzuleiten haben.
[...]
§ 37. Strafbestimmungen
[...]

(3) Wer vorsätzlich
[...]
6. Metallsuchgeräte oder sonstige Bodensuchgeräte entgegen den Bestimmungen des § 11 Abs. 8 verwendet,

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#16
10. November 2016, um 16:20:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von wolf_1311
Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz: (Österreich)
[...]
§ 11. Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen
(1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden, soweit Abs. 2 und 9 nichts anderes vorsehen (Forschungsgrabung). Eine derartige Bewilligung kann nur an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben. Bewilligungen können nur physischen Personen und nur für konkrete Grabungsvorhaben erteilt werden, die im Bewilligungsbescheid klar (unter Anschluss von Plänen, die der Antragsteller beizubringen hat) zu umschreiben sind. Bewilligungen gemäß diesem Absatz können mit Einschränkungen, Auflagen und Sonderregelungen verbunden sein (hinsichtlich Fläche und Tiefe, Art der Durchführung, Meldepflichten, Kontrollen usw.). Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Grabungsgenehmigung auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes besteht nicht.
[...]
(3) Die nach Abs. 1 Berechtigten haben den Beginn einer Grabung (sowie allfällig vorangehender Untersuchungen) auf einem Grundstück bzw. auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken dem Bundesdenkmalamt unverzüglich schriftlich zu melden.
[...]
(Cool Soweit hinsichtlich Bodendenkmalen, ob sie sich noch unter der Erdoberfläche befinden oder nicht, durch einen in einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 oder in einem sonstigen in § 2 Abs. 3 erwähnten Verfahren ergangenen Bescheid festgestellt wurde, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist, bedarf jede Verwendung von Metallsuchgeräten oder sonstigen Bodensuchgeräten auf diesen Grundstücken zu welchem Zweck immer - ausgenommen durch die in Abs. 1, 2 und 9 erwähnten Personen (und ihre Beauftragten) im Rahmen ihrer Grabungs- und Untersuchungsberechtigung - der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um Arbeiten zur Beseitigung von das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum bedrohenden plötzlich und unerwartet auftauchenden Gefahren. In diesem Falle können die Arbeiten bei umgehender Mitteilung an die in § 8 Abs. 1 genannten Behörden oder Einrichtungen durchgeführt werden, die diese Mitteilungen unverzüglich an das Bundesdenkmalamt weiterzuleiten haben.
[...]
§ 37. Strafbestimmungen
[...]

(3) Wer vorsätzlich
[...]
6. Metallsuchgeräte oder sonstige Bodensuchgeräte entgegen den Bestimmungen des § 11 Abs. 8 verwendet,

Narr

Es geht tatsächlich doch noch bekloppter ^^.


Michel  Winken

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#17
11. November 2016, um 01:47:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von wolf_1311
Hallo Ernst

Du weisst aber schon, dass in Österreich ohne einschlägiges Studium die Suche mit Metalldetektoren generell verboten ist? Es junkt niemanden bei uns, dass kann schon sein, aber erlaubt ist es deswegen noch lange nicht.
Und da geht es nicht ums Wegerecht sondern um die Suche an sich  :-) LG & gut Fund, Wolf

Servus Wolf

Ist mir bekannt, deshalb auch die Suche nach Meteoriten, damit man immer auf der sicheren Seite ist, das ist nämlich nicht verboten. Verboten wirds ja erst, wenn man nach oder auf Bodendenkmälern gräbt, was man ja ohnehin nicht machen sollte. Jucken tut das wirklich niemand, hatte schon das Glück nächtens von der Gendamerie am Feld "in flagranti" erwischt zu werden. Die hielten mich für einen Einbrecher der rumschleicht. Nachdem ich ihnen die Geschichte von den Meteoriten erzählt hatte, wollten sie auch wissen ob man Schatzsuche damit betreiben kann, was ich ihnen dann anhand einer Patrone aus der Dienstwaffe vorgeführt habe. Fasziniert zogen sie nach einer Weile wieder ab und wünschten noch viel Glück bei den Meteoriten.
Ob es jetzt überall so problemlos abläuft vermag ich nicht zu sagen, aber am Land wird dich sicher niemand am Hobby hindern.

Liebe Grüße
Ernst

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#18
11. November 2016, um 06:49:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernst
Servus Wolf

Ist mir bekannt, deshalb auch die Suche nach Meteoriten, damit man immer auf der sicheren Seite ist, das ist nämlich nicht verboten. Verboten wirds ja erst, wenn man nach oder auf Bodendenkmälern gräbt, was man ja ohnehin nicht machen sollte. Jucken tut das wirklich niemand, hatte schon das Glück nächtens von der Gendamerie am Feld "in flagranti" erwischt zu werden. Die hielten mich für einen Einbrecher der rumschleicht. Nachdem ich ihnen die Geschichte von den Meteoriten erzählt hatte, wollten sie auch wissen ob man Schatzsuche damit betreiben kann, was ich ihnen dann anhand einer Patrone aus der Dienstwaffe vorgeführt habe. Fasziniert zogen sie nach einer Weile wieder ab und wünschten noch viel Glück bei den Meteoriten.
Ob es jetzt überall so problemlos abläuft vermag ich nicht zu sagen, aber am Land wird dich sicher niemand am Hobby hindern.

Liebe Grüße
Ernst

Hallo Ernst
Ich geh seit über 25 Jahren (mit Pausen dazwischen....) und glaube mir, habe da schon die unterschiedlichsten Erlebnisse gehabt. Positiver und Negativer Natur natürlich. Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass man bei uns halbwegs problemlos sondeln kann, vor allem wenn man vorher den Grundbesitzer um Erlaubnis fragt. Dennoch, wenn es hart auf hart kommt, sind wir rechtlich nicht gedeckt. Und bei einer etwaigen Hausdurchsuchung, wie viele Meteoriten kannst Du denn da herzeigen? Zwinkernd  LG Wolfgang

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#19
11. November 2016, um 14:25:33 Uhr

Lustiger Gesetzestext! Aber nur gut, dass man es am Ende wohl doch nicht so ernst durchzieht, wie es da geschrieben steht?

Aber hier wäre dann zu prüfen, wie der Begriff "Bodendenkmal" definiert ist. Das sollte dann irgendwo in den ersten Paragraphen sein. Bei uns sind da dann auch Fossilien von betroffen. Und nimmt man es ganz genau...auch Meteoriten!   Zwinkernd

Alles krank!^^

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#20
11. November 2016, um 16:15:21 Uhr

Hallo! Die Definition was ein Bodendenkmal ist lautet:

Laut Denkmalschutzgesetz handelt es sich dabei um von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände oder Bodenformationen von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. Darunter versteht man alle Arten von Fundobjekten, aber etwa auch Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte.
Bodendenkmale sind für Epochen ohne schriftliche Überlieferung die einzigen historischen Quellen, bieten aber auch für das Geschichtsbild späterer Zeitabschnitte eine wertvolle Ergänzung.

Wenn zufällig ein Schatz bzw. archäologische Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) aufgefunden werden, ist sofort das BDA, Abteilung für Bodendenkmale zu verständigen.


Wie gesagt, ich kenne keinen Sondengänger in Österreich, der schon mal ernste Schwierigkeiten bekam, aber ich kenne auch nur eine Handvoll. Mich wollte schon mal ein Spaziergänger anzeigen, der sich dann aber wieder
verabschiedet hat. Keine Ahnung wie die Polizei auf so eine Anzeige reagiert hätte. Einmal hab ich selbst die Polizei angerufen da ich einen Blindgänger fand. Die Beamten waren mehr belustigt als verärgert. Aber wie gesagt,
interessant wäre es wie die Exekutive handeln "müsste" wenn mich einer anzeigt. Keine Ahnung. Ich wollte mit meinem Beitrag auch nicht die Moralkeule schwingen, sondern lediglich auf den Kollegen antworten der hier was
vom Wegerecht gesprochen hat. LG & gut Fund, Wolf

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