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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Suchen am Strand in Schleswig-Holstein

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Avatar  Suchen am Strand in Schleswig-Holstein  (Gelesen 687 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. Oktober 2012, um 14:47:22 Uhr

Interessante Artikel .. obwohl er nur das altbekannte blabla enthält...

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http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/artikel/jaeger-der-verlorenen-schaetze.html


200euro am tag halt ich trotzdem für ne utopische quote! Weise

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(versteckt)
#1
11. Oktober 2012, um 15:01:44 Uhr

der sieht ein wenig aus wie der kachelmann Smiley

hmmm... weiss nicht paul, sooo unrealistisch denke ich ist nicht mit denn 200,- / tag! irgendwer hat doch hier am strand in spanien pro tag auch um die 100,- (neben zahlreichen ringen etc.) pro tag gezogen, bei nur ein paar std täglich! ...zumindest ists wohl nicht total utopisch, denke ich!

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
11. Oktober 2012, um 15:35:36 Uhr

..kachelmann Grinsend ...ja nachdem er sein buch nicht weiterverkaufen darf muss der sich jetzt nach neuen verdienstmöglichkeiten umschauen! Narr

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(versteckt)
#3
11. Oktober 2012, um 15:50:57 Uhr

lach... ja, zumindest bis die namen im buch geschwärzt sind und es verkauft werden darf!! bis dahin sieht man ihn ja auch evtl mal am rhein sondeln Lächelnd Grinsend

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(versteckt)
#4
11. Oktober 2012, um 16:10:59 Uhr

Was für ein Praktikantenartikel der shz.

"Der Hobby-Schatzsucher kommt in der Sommersaison auf 40 bis 50 Euro am Tag. "
-> Das ist realistisch, und auch nur in der Sommersaison. Die Überschrift "200€" suggeriert ja ganz falsche Vorstellungen, wahrscheinlich hat er einmal nur 2€ und einen Goldring im Wert von 200€ gefunden und schon kommt diese Zahl zustande.

"Vollkommen legal übrigens, denn der aus Eckernförde stammende Medizinstudent aus Kiel hat sich ordnungsgemäß eine Strandsuchgenehmigung beim Archäologischen Landesamt in Schleswig ausstellen lassen."
-> Schwachsinn, sehr schlecht bzw. überhaupt nicht recherchiert. Für die Suche nach Kulturdenkmälern "...nach Kulturdenkmalen sucht,..., bedarf der Genehmigung" braucht man nur die Genehmigung. Für die Suche nach Euromünzen keine, da diese keine "einfachen Kulturdenkmale" sind, sprich, nicht von öffentlichem Interesse sind. Somit wäre es ordnungsgemäß, ohne Genehmigung nach Euros zu suchen!

"Wälder und Felder sind hingegen tabu. "
-> Für was tabu? Zelten? Wandern? Suche nach nicht-Denkmälern?

"Genehmigungs- und Meldebehörde für alle Sondengänger ist das Archäologische Landesamt."
-> Was für ein Unsinn! Es gibt keine Behörde für Sondengänger, allerhöchstens für Sucher nach Kulturdenkmälern. Das können auch Personen OHNE techn. Hilfsmittel sein. Wie viel hat das Arch. Landesamt für diesen Artikel rübergeschoben?   Zwinkernd

"Für alle archäologischen Funde bestehe nach dem Schleswig-Holsteinischen Schatzregal (siehe Info) eine Abgabepflicht,"
-> Dies ist ebenfalls falsch. Nur für Funde, die durch staatliche Nachforschungen entdeckt wurden oder einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

""Wer dort mit einem Detektor erwischt wird, begeht eine Straftat", so Ickerodt. "
-> Unwahrheiten sollten auch Straftatbestände erfüllen! Zwinkernd Herr Ickerodts Satz stimmt hier absolut nicht. Fakt ist, dass es eine Straftat ist, wenn:
"In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können, der Genehmigung ."
Wenn man in einem GSG mit einem Detektor erwischt wird, sprich, einen Detektor lediglich dabei hat, hat man keine Straftat begangen. Erst wenn man diesen verwendet um Denkmäler zu finden. Herr Ickerodt sollte sich präzise ausdrücken, denn so ist sein Satz schlichtweg falsch. Im Übrigen sollte niemand in GSG mit einem Detektor auftauchen. Ich wehre mich jedoch gegen die Stigmatisierung des Detektors als Teufelswerk, welcher überall gemeldet und verboten werden sollte. Genau dies versuchen die SHZ und Herr Ickerodt jedoch zu suggerieren.

"Sucht ein Sondengänger ungenehmigt im Raum der Wikingerstadt Haithabu, kann auch dies teuer werden:"
-> Siehe oben. Nach Euros, nach Meteoriten, nach dem verlorenen Schlüssel kann man abseits von GSG suchen. Allein dieses "Sucht ein Sondengänger", ja nach was denn? Nach Denkmälern? Nach Euros? Unpräzise formuliert und genau das ist hier Taktik.

"Und es gebe Sondengänger, die gezielt nach Relikten aus dem Zweiten Weltkrieg suchen, um die dann für viel Geld zu verkaufen. Auch das, so Ulf Ickerodt, ist verboten."
-> Relikte aus dem 2.WK KÖNNEN Denkmäler sein. Sie sind es aber nicht von Grund auf und es sind absolute Ausnahmen, wie z.B. eine Bunkeranlage, Raketenbasis Travemünde etc. Herr Ulf Ickerodt, erklären Sie mir bitte, wo finde ich die gesetzliche Grundlage, die es mir in SH verbietet, nach Münzen oder Abziehlaschen aus dem 2. WK zu suchen, und diese dann für ein paar Cents an Sammler zu verkaufen? Bitte präzise ausdrücken, ansonsten lieber gar nicht äußern.

Fazit: Da hat sich der Praktikant bei der Zeitung wohl komplett von Herrn Ickerodt vereinnahmen lassen. Scheinbar hat er oder wollte er das DschG SH nicht genau lesen und dachte sich, dass die Masse der Leser dieses Geschreibe und den niedlichen Aufmacher so schluckt. Wir, die Sondengänger, sollten bereits bei solchen kleinen Zeitungsartikeln anfangen, uns zu wehren. Gegen eine solche Desinformation und Panikmache bei der Bevölkerung, da bereits im Kleinen Verbote und Denunzierungen anfangen und immer größer werden können. Irgendwann könnte es ein generelles Detektorverbot geben, bzw. Zustände wie in Italien oder Griechenland. Wenn die Presse bereits versucht, dieses Hobby in staatlich kontrollierte Bahnen zu lenken, muss man aufklären und etwas dagegen machen! Es gibt nur noch sehr wenige Räume in Deutschland, die noch nicht reglementiert und überwacht werden. Dieses Hobby ist hiervon (dem Gesetz nach) noch fast nicht betroffen (Ausnahme: Schatzregal = Beschneidung der Bürgerrechte, die eigentlich jedem Bürger dieses Landes zustehen und ein Privileg gegenüber dem Staat sind!). Aber es könnte soweit kommen, und da muss sich jeder fragen, ob er einen solchen Zustand will, oder die jetzigen, relativ freien Verhältnisse behalten will.
Wollen wir uns in die Ecke von Straftätern und Gesetzesbrechern stellen? Ich nicht, und deswegen habe ich mich mit dem Gesetz und diesem "Artikel" auseinandergesetzt!

PS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung   Smiley

« Letzte Änderung: 11. Oktober 2012, um 16:35:05 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#5
11. Oktober 2012, um 16:45:06 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Wollen wir uns in die Ecke von Straftätern und Gesetzesbrechern stellen?




..
Ich denke, das ist längst geschehen. Schau dich hier im Forum um. Das ist teilweise sowas von paranoid, phobisch und masochistisch, dass man es sich kaum noch vorstellen kann, finde ich.
Grüße
Jürgen


(versteckt)
#6
11. Oktober 2012, um 16:46:33 Uhr

ja überleg auch schon ob ich mich da kurz anmelde um diesen ziemlich unvoreingenommen vom Prof.X (Namen nich gemerkt) übernommenen Manipulationsnonsens zu kritisieren und sie darauf hinzuweisen sich bezüglich archäologischer Denkmale doch noch mal § 1 Satz 3 vom SH-DschG durchzulesen - immerhin vermittelt die SHZ mit dem Artikel ja den Eindruck das auch durchaus legale Aktivitäten strafbar wären und stachelt Teile ihrer Leserschaft somit evtl zu falschen Verdächtigungen an ......was strafbar ist .....nicht sonderlich verantwortungsbewusst solche Fehlinfos zu veröffentlichen ....

ach und mit dem "Raum der Wickingerstadt Haithabu" meinen sie wohl den Innenraum von Haithabu ( + Hochburg und dem Danewerk) - da ists echt verboten nach egal was zu suchen .......oder auch nur Detektoren in der Hand zu halten .......oder zu sagen "Detektoren sind ne feine Sache" - was GSG angeht ist SH echt rigoros antisondlerisch !

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