| | Geschrieben von Zitat von pb-cr Steht in deiner Genehmigung drin und der Herr Berenger hat mir das noch zusätzlich bestätigt.
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1. Es steht geschrieben, das die Gehnemigung nicht für dem Wald gültig ist.
2.Herr B. darf Dir nur im Ausnahmefall eine Gehnemigung erteilen weil er ist keine Behörde das kann nähmlich nur die
Obere Denkmalbehörde.

Im übrigen sind die HG schon lange bekannt aber wahrscheinlich dem LWL nicht, die Haben ja auch keine Zeit , die sind damit beschäftigt Raubgräber zu überführen.
