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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Unzählige intakte Hügelgräber in OWL entdeckt

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Avatar  Unzählige intakte Hügelgräber in OWL entdeckt  (Gelesen 1456 mal) 0
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#15
06. März 2014, um 12:40:11 Uhr

Echt schade das die nicht gleich aus gegraben werden,aber wahrscheinlich kein Geld dafür da ist,das ist traurig.Auf bessere Methoden in Zukunft zu schieben ist eine Lüge.Das wird nicht lange dauern bis die Gräber futsch sind,bzw,leer,
schwingi

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#16
06. März 2014, um 17:02:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von württemberger
Leider finde ich die entsprechenden Gesetzestexte nicht mehr...
Irgendwo hatte ich aber mal gelesen, daß für jegliche
"Grabung" in Wäldern, in und an Bachläufen/Flüssen
eine Genehmigung von der ? Behörde einzuholen ist.

War aber auch ziemlich schwammig formuliert und wird im
Zweifel garantiert von einen Gericht "passend" gemacht  Knüppel





Hallo Württenberger,

Ich wäre Dir sehr verbunden wenn Du nochmal nach diesem Text suchen würdest. Wie schon geschrieben habe ich die einschlägigen Gesetze sehr genau gelesen und nichts dergleichen gefunden. Würde mich auch nicht wundern wenn sowas wieder auf irgend einem "wilden" Flyer gestanden hat.....natürlich ohne Verweis auf die entsprechenden Paragraphen!!! Zwinkernd

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#17
06. März 2014, um 17:21:54 Uhr

Was ich nicht verstehe, warum wird in der Genehmigung ausdrücklich Waldsuche verboten und im Gesetz soll das nicht  nicht stehen. Was passiert wenn man von Polizei kontrolliert wird. Du zeigst deine Genehmigung und genau dort steht das Schwarz auf Weiß das es verboten ist, und dann?

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#18
06. März 2014, um 17:25:40 Uhr

Dann suche oder frage doch mal den Hr.B nach dem entsprechenden Paragraphen und in welchem gesetzestext der drin steht! Ich für meinen Teil habe NICHTS entsprechendes gefunden!

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#19
06. März 2014, um 22:37:52 Uhr

 Brutal der typ  Amen hat doch den schuss nicht gehört!!!  Säure

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#20
07. März 2014, um 19:59:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Steht in deiner Genehmigung drin und der Herr Berenger hat mir das noch zusätzlich bestätigt.

1. Es steht geschrieben, das die Gehnemigung nicht für dem Wald gültig ist.
2.Herr B. darf Dir nur im Ausnahmefall eine Gehnemigung erteilen weil er ist keine Behörde das kann nähmlich nur die
Obere Denkmalbehörde.  
Im übrigen sind die HG schon lange bekannt aber wahrscheinlich dem LWL nicht, die Haben ja auch keine Zeit , die sind damit beschäftigt Raubgräber zu überführen.  Winken

« Letzte Änderung: 07. März 2014, um 20:23:54 Uhr von (versteckt) »

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