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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Vergleich im Streit um römischen Pferdekopf vorgeschlagen

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Avatar  Vergleich im Streit um römischen Pferdekopf vorgeschlagen  (Gelesen 4100 mal) 0
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#30
05. Dezember 2016, um 16:45:40 Uhr

Jetzt bleibt aber noch eine offene Frage: Wer hat die Gutachten bezahlt?
Ich mutmasse mal salopp den Steuerzahler.



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#31
05. Dezember 2016, um 18:42:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Ja, hier im Giessener Anzeiger: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Zitat daraus: "Das ist möglicherweise auch der Redseligkeit des früheren Landesarchäologen Professor Egon Schallmayer zu verdanken. Denn der hatte im Januar 2011 in einer Stellungnahme zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes den Pferdekopf aus Waldgirmes als Beispiel dafür genannt, dass nach dem bisherigen Denkmalschutzgesetz das Land Hessen möglicherweise daran gar kein Eigentum erwerben könne. Dabei stellte der Professor fest: „In einem ersten Gutachten wird der Wert des Pferdekopfes auf drei Millionen Euro geschätzt.“ (Giessener Anzeiger vom 16.6.)

und hie in der Welt vom 6.10. : Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Zitat daraus: "Denn die 48.000 Euro stehen in einem krassen Widerspruch zu einer Äußerung des früheren Landesarchäologen Egon Schallmayer. Der hatte 2011 von einem Gutachten berichtet, in dem der Wert des Pferdekopfes auf drei Millionen Euro beziffert wurde."


Also für mich klingt das nicht danach, als hätte er das Gutachten selbst angefertigt. Wohl eher wurde das still und leise vom LDA in Auftrag gegeben und dann hat er sich verplappert, um für ein Schatzregal zu werben. Selbst Schuld, sag ich da.

Aber mal abgesehen davon. Das Ding hat schon eine gewisse Bedeutung. Man kann halt nie wissen, was ein Sammler auf einer Auktion für das Stück zahlen würde. Ich finde es halt optisch nur nicht so prickelnd.

Ich frage mich übrigens auch, ob es so ganz richtig war, dass der Staat bereits so viel Geld für die Restauration etc. ausgegeben hat, wo der Rechtsstreit noch im Gange ist. Bzw. ob sie sich dafür das Einverständnis des Grundstückseigentümers geholt haben. Eigentlich hätten die sich als Miteigentümer das ja auch teilen müssen. Da müssen sie ihm ja eigentlich, wenns alles rechtmässig laufen sollte, vorher gefragt haben und gesagt haben, dass sie die Kosten übernehmen.

Im übrigen denke ich mir meinen Teil, wenn sie für die Restauration 150000 hinblättern, den Wert dann aber nur auf 100000 festsetzen. Ich finde, der Wert der Restauration sollte da zumindest einfliessen. Steckt ja ein Haufen Arbeit drin.


Danke.Smiley
...darauf beziehe ich mich.Nur wer das Gutachten ausgestellt hatte ist nicht bekannt! Zumindest nicht öffentlich!!!  Kann mir aber nicht vorstellen ,das Egon einfach so einen Betrag in den Raum(Presse!!) wirft ,wenn er nicht abgesegnet ist!

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#32
05. Dezember 2016, um 20:50:14 Uhr

Den hier erwähnten "Egon" wirds nicht mehr gross jucken - der ist ja bereits im Ruhestand  Nikolaus

Hinzugefügt 05. Dezember 2016, um 20:58:30 Uhr:

...und die Aussage des RA ist in meinen Augen bedeutend:  „Es geht meinem Mandanten nicht um Bereicherung, sondern um die korrekte Anwendung der Rechtslage.“

Somit ist eine weiter o. a. Angabe, dass es dem Landwirt ( und Eigentümer der Fläche) nur um einen möglichst hohen "Auszahlungsbetrag" gehe, eigentlich
ad absurdum geführt. Wer sich mit der alten und neuen Rechtslage ausseinandersetzt, wird die Zwickmühle, in die sich das LfDH hier selber bringt,
bereits erkannt haben.

« Letzte Änderung: 05. Dezember 2016, um 20:58:31 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#33
06. Dezember 2016, um 12:10:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Übrigens nicht vergessen: Der Kopf gehört ja auch zur Hälfte dem Finder. Also dem Archi, der es ausgebuddelt hat.

Mir sind die Fundumstände nicht exakt geläufig aber nicht wer den Fund ausbuddelt, ist der Finder!
Wird er gefunden, weil dort jemand etwas gefunden hat und die Archäologie gerufen hat und der Kopf war ein "Folgefund", so ist der Finder der, der den Erstfund machte...
Wird der Kopf gefunden, weil eine Baumaßnahme stattfinden sollte und die Archäologen sind deshalb angerückt, ist der eigentliche Finder der Bauherr, denn der bezahlt die Grabung und ist der "Veranlasser"...
Ich kann mir also nur seeehr schwer vorstellen, dass da ein Archäologe vom Amt wirklich der "Finder" ist...Zwinkernd

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#34
06. Dezember 2016, um 12:23:10 Uhr

Auf der Fläche wurden durch die "Archis" ( LfDH Hesen, RGGesellschaft u.a.) schon mehrere Grabungskampagnen durchgeführt.
Am Brunnen selber waren SGB II-Bezieher, Ehrenamtliche, Freiwillige, 2 Jungs mit der Pumpe und der nette Herr mit seinem
XTerra unterwegs und alle hatten irgendwie mit dem Fund zu tun.
Rein rechtlich sind der Eigentümer und das LfDH zu je 50 % "beteiligt", also am Eigentumsrecht der gefundenen Sache.
Grundsätzlich ist es so, dass das Eigentumsrecht erhalten bleibt, auch wenn bei Nachforschungen / Ausgrabungen
durch die Amtsarchäologie noch mehr an das Tageslicht gelangt..


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#35
06. Dezember 2016, um 12:23:41 Uhr

Meine Schlussfolgerung das der Finder das Amt ist beruht darauf, dass der (damalige(!)) Grundstücksbesitzer ja nur die Hälfte des Wertes beansprucht. Wäre er Finder und Grundstückseigentümer, könnte er ja volle Entschädigung verlangen.
Ich muss noch mal das alte DschG von Hessen damals nachlesen. Das ist mir nur noch so als komischer Hybrid in Erinnerung. Ich hatte mir das mal als "englisches Gesetz light" gemerkt. Irgendwas mit Vorkaufsrecht des Staates war drin, soweit ich mich noch erinnere. Kann mich auch täuschen Smiley

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#36
06. Dezember 2016, um 12:24:49 Uhr

Im übrigen: Der ehrliche und gewissenhafte Feldbegeher informiert sofort bei Vermutung eines
Fundzusammenhanges die Amtsarchäologie, damit er nicht weiter einen solchen zerstört.
Entdecker bleibt er selber.

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#37
06. Dezember 2016, um 12:32:48 Uhr

Gerade noch mal auf der Seite vom Föderverein Waldgirmes nachgelesen. Entdeckerin ist also eine gewisse Gerda Weller, die das Römerforum bei Feldbegehungen in den 80ern entdeckte. Ich schätze mal, sie war demnach Ehrenamtlerin, oder Hobbyfeldbegeherin. Ein paar Jahre später veranlasste dann die Römisch Germanische Kommision erste Ausgrabungen.

Da fragt man sich doch, ob der Frau Weller nicht auch die Hälfte zusteht. Oder ob sie mit dem Ehrenamt in Hessen die Rechte automatisch ans LDA abtritt. Keine Ahnung. Smiley

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#38
06. Dezember 2016, um 12:39:46 Uhr

Ein für mich neuer Aspekt!
Dann ist besagte Frau Weller ja die Entdeckerin mit allen rechtlichen Möglichkeiten ( nach dem alten HessDSchG)  Schockiert

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#39
06. Dezember 2016, um 12:48:55 Uhr

Allerdings. War mir so auch noch nicht bekannt. Natürlich hat die gute Dame zuerstmal "nur" ein paar Scherben auf dem Acker entdeckt. Da könnte das Denkmalamt nun wieder argumentieren, sie hätte nur einen Teil entdeckt, oder sowas.

Aber immerhin scheint sie die Scherben ja richtig als was möglicherweise bedeutsames identifiziert zu haben. Sonst hätte sie sie ja kaum gemeldet.

Da frage ich mich momentan aber auch, wie es da wohl mit anderen Entdeckungen dieser Art aussieht. Besonders in Hessen und Bayern. Ich habe ja z.B.  meine vmtl. Hallstatt Armreifen aus dem Keltenforum gemeldet. Auf die Idee, das -sollte da ein ganzes Gräberfeld entdeckt werden deswegen- das dann bei evtl. Ausgrabungen Folgefunde sein könnten, an denen ich auch gewisse Rechte habe nach bayerischem Gesetz, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen.
Ist mir eigentlich auch relativ egal. Mich würde es schon freuen, wenn da mal jemand Graben würde, statt das sie irgendwelche römischen Goldminen im Kosovo suchen. Grinsend

Aber es gibt ja bestimmt auch andere, erst kürzlich entdeckte Römerkastelle etc., wo die ersten Funde von Feldbegehern oder Sondlern gemacht wurden und ordentlich gemeldet.

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#40
06. Dezember 2016, um 15:25:42 Uhr

Wenn sie es war, die dort den "Befund" entdeckt hatte, dann ist sie auch "Miteigentümerin". Sie kann ja nix dafür, dass die Archäologen zig Jahre verstreichen lassen, bis sie ihrer Meldung nachkommen.
Aber eine Abtretungsklausel könnte ich mir gut vorstellen....abwohl das damals evtl. noch nicht so üblich war? Heute wohl schon...
Und nur, weil das LfDH sagt, ihnen gehört die Hälfte, muß das a) nicht zwangsläufig auch so sein und b) können sie auch dann nur eine Restauration durchführen und geltend machen, wenn beide Eigentümer einverstanden sind. Aber wir kennen das ja...vor dem Gesetz sind alle gleich...außer der Staat....  Zwinkernd

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#41
06. Dezember 2016, um 17:27:50 Uhr

So, die Gerda Weller hat also eine Weiterbildung in Sachen Scherben besucht, dann die Keramik entdeckt und diese vor der Meldung nach Wiesbaden durch den Bodendenkmal Pfleger der Stadt Wetzlar als römisch bestimmen lassen.


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#42
06. Dezember 2016, um 17:50:13 Uhr

Dann war sie der Auslöser der Nachsuche durch die Archäologen und somit eigentlich der Finder....  Super  Ob sie das weiß?  Zwinkernd

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#43
06. Dezember 2016, um 17:52:00 Uhr

Ich bezweifle es Zwinkernd Vermutlich wissen das auch viele andere Entdecker nicht. Das LDA wird sich auch denken "Wenn sie sich nicht selbst drum kümmern..." Möchte nicht wissen, wieviele Bauern da mit kleinem Finderlohn oder gar nix abgespeist wurden.

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#44
06. Dezember 2016, um 21:14:02 Uhr

Dann muss die Gerda mal informiert werden....


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