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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Warum Bayern ein Paradies für Raubgräber ist

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Avatar  Warum Bayern ein Paradies für Raubgräber ist  (Gelesen 1946 mal) 0
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#15
27. September 2015, um 11:43:56 Uhr

Lest mal den Sondengänger-Artikel in der aktuellen Ausgabe von "Bayerische Archäologie" dann wisst ihr wie in Bayern der Hase läuft! Nono

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http://www.bayerische-archaeologie.de/aktuell.html


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#16
27. September 2015, um 13:49:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
In Bayern wird sehr wenig gemeldet, auch wenn man die Meldungen über die Museen mit einbezieht.Das ist schon merkwürdig!In Bundesländen mit Schatzregal wird deutlich mehr gemeldet.

Hallo, insurgent.....ich bin eigentlich fast immer von deinem recht moderaten Ansichten begeistert und von deinen umfassenden Kenntnissen der Materie sowieso...

Aber diese Aussage ist mal genau das, was du gern mal anderen an den Kopf wirfst: Polemik
Auf welcher Basis triffst du diese Aussage? Dann nenn uns die Zahlen Zwinkernd
Alleine dieses Forum beweist doch hinlänglich, dass in Bayern mehr als in anderen BL gemeldet wird, denn nimm die Einwohnerzahlen Bayerns und dann die der restlichen Bundesländer und dann die hier aus Bayern geposteten Funde und die der anderen BL.^^
Ja ich weiß....im Forum gezeigt heißt nicht gleich gemeldet. Ich gehe aber davon aus, dass die Bayern, die hier posten, auch melden, sonst wäre es eine zu heiße Nummer^^ Zumal die Praxis in Bayern ja so ist, dass dort seeehr wenig beansprucht wird und die Finder i.d.R. ihre Funde eh behalten dürfen.
Ich habe mir beim letzten Treffen einige Funde anschauen dürfen (keltische Werkzeuge), die das Amt nach Begutachtung zurückgegeben hat, die hätte ich in Thüringen niiieee wiedergesehen!
Zumal hier nach dem DSG alles aus nichtgenehmigter Suche dem Land gehört, es aber eine genehmigte Suche für Sondengänger nicht gibt. Selbst die "Ausrede", man suche nach Neuzeitlichen Dingen (also etwa DDR oder DR) geht nicht, da nach §2 (7) auch diese Dinge "Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur" sind und somit als "bewegliche Bodendenkmale" eingestuft werden könnten....
Hier sind trotz Schatzregal die Fundmeldungen mit Sicherheit gen null! Ergo ist die o. zitierte Aussage so pauschal auf keinen Fall haltbar^^ Nicht im Vergleich Bayern/Thüringen Zwinkernd

« Letzte Änderung: 27. September 2015, um 13:52:30 Uhr von (versteckt) »

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#17
27. September 2015, um 15:04:08 Uhr

Ich hab hier mittlerweile das Problem dass man fast nirgendwo mehr ne Genehmigung vom Grundstückseigentümer zum Sondeln bekommt oder nur mehr mit der "Auflage" dass ich ja nix Antikes melde wenn ich was finden sollte.
Da macht das dann überhaubt keinen Spass dort zu Sondeln. Denn was mach ich denn wenn ich wirklich was finde das gemeldet gehört ? Entweder Ärger mit dem Grundstückseigentümer oder mit dem Amt. Darauf kann ich verzichten.
Und andere lassen einen nicht mehr auf den Acker, weil die Angst haben dass man was Antikes dort findet und dann die Archeologen kommen oder sie ein Bodendenkmal auf ihrem Grund haben.
Unser mittlerweile verstorbener Heimatpfleger hat Ende der 1990er hier mal auf nen Feld viel Keltenfunde gemacht und das natürlich gemeldet. Da kam dann ein Bodendenkmal hin und als der Bauer den Grund dann verkaufen wollte, weil ein Autohaus dort bauen wollte, da haben die dann das Nachbargrundstück genommen als die bemerkten, dass da ein BD auf seinem Grundstück ist. Das hat der dann allen anderen Bauern hier in der Gegend erzählt und seither nen die uns Sondler nicht mehr so sehr und Archeologen noch viel weniger.

Servus
Rizzo

« Letzte Änderung: 27. September 2015, um 15:05:21 Uhr von (versteckt) »

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#18
27. September 2015, um 15:46:03 Uhr

Deshalb lässt dich hier gar keiner auf seinen Acker^^
Ich hatte mal für einen Bauernhof in der Gegend den Gebäudeenergiepass erstellt. Natürlich hatte ich den Eigentümer mal so ein bissl ausgefragt und es stellte sich heraus, dass er fast alle Felder um den Ort besaß. Ich habe ihm dann mein Hobby erklärt und er meinte gleich, dass wenn ich den gesamten Schrott raussuche und große Steine die ich finde, könne ich gerne drauf und die schiss Münzen kann ich gerne behalten.
Irgend wann muß der sich mit einem im Wirtshaus unterhalten haben und meinte dann, dass er gehört hat, dass es Probleme geben könnte, wenn ich was wichtiges finde und was ich dann machen würde. Als ich ihm sagte, dass ich das entweder wieder einbuddeln müsste und nur wir zwei wissen davon oder aber melden....da wollte er das dann lieber nicht mehr.  Zwinkernd
Ich habe da auch nicht weiter gebohrt und habe dann auch nie wieder jemanden diesbezüglich angesprochen. Will ja niemanden Ärger machen.

Frage: so ein Bodendenkmal wertet das Grundstück ab. Bekommt man dafür im Gegenzug die Steuer erlassen?  Zwinkernd

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#19
27. September 2015, um 18:37:14 Uhr

Der größte Logikfehler ist ja, dass ein SR Raubgräber abhalten würde. Ja wird denn jemand ehrlicher, der jetzt schon auf BDs sondelt und/oder keine Funde meldet, sobald ein SR eingeführt wird? Das Gegenteil wird der Fall sein!

Viele Grüße,
Günter

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#20
28. September 2015, um 03:30:02 Uhr

An die Archäologen, Politiker und Gesetzgeber in Bayern, die auf den Gedanken kommen, das sog "Schatzregal" einführen zu wollen.
- das bedeutet die sofortige Eigentumszuweisung entdeckten Schätzen an den Staat -
Nach geltender Gesetzeslage (§ 984 BGB) teilen sich Entdecker und Grundstückseigner - oftmals die gleiche Person! - das Eigentum an Schätzen.
Deshalb nenne ich das Schatzregal "Enteignung durch die Hintertür"!

Dem Bürger soll der Sinn und Zweck des eingeforderten Schatzregales nur vorgegaukelt und die Einführung dieses Rechtsinstitutes als Wohltat verkauft werden.

Richtig ist hingegen, ...

...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er – wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),

...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist.
Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, sich bei Bedarf kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen,

...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist dabei unerheblich - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert ist) zu erwarten hat,

...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB zugunsten des Staates aufgehoben würde,

...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers (hier: Entdecker und Grundstückseigner) schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird - bei ebenso schutzwürdigen Baudenkmälern käme ja auch niemand auf die Idee, daß ein hinreichender Schutz nur bei staatlichem Eigentum gegeben wäre, die Grundbesitzer entsprechend zu enteignen wären),

...daß archäologisch relevante Bodenfunde nicht nur von einem Bundesland in eine anderes verschoben, sondern zudem vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen werden, vorzugsweise dann sogar vermehrt ins Ausland,

...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),

...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt, das eher sogar zur Fundunterschlagung „anregt“,

...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 15 Bundesländern 12 (!) jeweils voneinander unterschiedliche(!) Varianten des Schatzregales zu manifestieren. Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es in Bayern demnächst etwa weitere, natürlich noch ver(schlimm)besserte Varianten geben?

Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).

Das Schatzregal ist kein Denkmalschutzinstrument, denn es bewirkt das Gegenteil, hat somit in einem Denkmalschutzgesetz nichts zu suchen – damit soll der Schutzcharakter suggeriert werden.

Erklärter Wille des Gesetzgebers ist es, mit der Option zu einem Schatzregal (gemäß Art. 73 des Einführungsgesetzes zum BGB – EGBGB) lediglich eine Ausnahmeregelung zum Grundsatz der Eigentumszuweisung gem. § 984 BGB (sog. „hadrianische Teilung“) geschaffen zu haben.
Dieser einem Bundesgesetz innewohnende Wille des Gesetzgebers wird durch die Landesgesetzgeber mit der bereits jetzt gegebenen Vielzahl von zudem unterschiedlichsten Abarten des Schatzregales faktisch gegenstandslos.
Die Verfassungsmäßigkeit dieses Umstandes scheint äußerst zweifelhaft und der Überprüfung bedürftig.

Gruß von masterTHief aus Planegg in Bayern

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#21
28. September 2015, um 04:56:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rizzo21
Ich hab hier mittlerweile das Problem dass man fast nirgendwo mehr ne Genehmigung vom Grundstückseigentümer zum Sondeln bekommt
Rizzo,

ich weis zwar nicht wie Ihr es anstellt Euch Äcker zum sondeln anzueignen über den Eigentümer od. Pächter, aber ich
& Matze haben ca. 800 Ha + zum sondeln in verschiedenen Ortschaften u. bist Du einmal drin dann läuft ALLES von ganz allein wenn Du immer schön deine Löcher zu machst u. nicht auf bestellte Äcker gehst kommen die Bauern sogar auf dich zu u. sagen das Sie auch ein paar Äcker hätten u. es Ihnen nichts ausmachen würde wenn wir dort draufgehen .
Mein Motto siehst Du einen Bauern auf dem Feld spring auf den Traktor gib Ihm die Hand sag wo Du herkommst u. was du machst u. auch schon die Äcker von Hunz & Kunz besondelst.

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#22
28. September 2015, um 06:30:57 Uhr

Du Olli ich sondle jetzt seit 1987, da werd ich wohl wissen WIE ich mit den Grundstückseigentümern reden muss, damit ich sondeln darf.
Und dass ich früher problemlos die Genehmigung von denen erhalten habe spricht da auch dafür.
Aber seit ca. 5-6 Jahren hat sich das geändert. Denn 2007 war die Geschichte mit dem Bauern und dem missglücktem Grundstücksverkauf und mittlerweile hat sich das wohl zu den meisten Bauern hier rum gesprochen. Deshalb bekommt man hier (und auch in den beiden Nachbargemeinden) mittlerweile nicht mehr leicht ne Genehmigung zum Sondeln von den Grundstückseigentümern (oder Pächtern).
Außerdem haben hier in den letzten 10 Jahren einige Bauern "aufgegeben" und ihre Felder verkauft oder verpachtet und unglücklicherweise sind die neuen Inhaber nicht mehr so Sondlerfreunde wie die davor.

Also "geniesse" was du da hast. Kann sich schneller ändern als man denkt.

 Winken

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#23
28. September 2015, um 07:44:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rizzo21
Also "geniesse" was du da hast. Kann sich schneller ändern als man denkt.
Hi Rizzo,

wenn ich diese Misere so lese bei Dir, hoffe ich nur das beste was unsere Äcker angeht nicht das mir nur noch mein eigenes Grundstück bleibt Zwinkernd

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#24
28. September 2015, um 13:09:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Gruß von masterTHief aus Planegg in Bayern


Ich gebe Dir wie immer in allen Punkten Recht.
Allerdings bin ich der Meinung dass das Landesamt tatsächlich glaubt mit dem Schatzregal einen bedeutenden Schritt in Richtung umfassender Denkmalschutz zu machen. Gut gemeint und gut gemacht sind halt immer wieder zwei paar Schuhe.

Rudolf, wie weit ist jetzt mit dem SR im Landtag? Kommt tatsächlich noch dieses Jahr eine Version in der der Grundstücksbesitzer entschädigt, der Finder aber leer ausgehen soll?

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