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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Was für Streitigkeiten doch entstehen können

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Avatar  Was für Streitigkeiten doch entstehen können  (Gelesen 5013 mal) 0
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#15
18. Juni 2016, um 15:13:53 Uhr

Tröstet euch,  auch ich habe schon einmal einen Fund gemacht der einbehalten wurde.

Nach über einem Jahr habe ich dann die Expertise darüber bekommen. Der Marktwert wurde auf ca. 400 Euro beziffert. Ich habe 100 dafür bekommen.

Schade das ich keine derartigen Funde mehr machen werde  Lächelnd

LG RonJa

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#16
18. Juni 2016, um 16:18:16 Uhr

Da denke ich mir, das sind eigentlich "arme" Leute die nur dem Geld nachrennen und dafür noch streiten !

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#17
19. Juni 2016, um 14:41:51 Uhr

Moin,

den Grundstückseigentümer kann man sehr gut verstehen. Der damalige Landesarchäologe bewertet den Fund mit 3.000.000,00 Euro und führt diesen Wert gegenüber dem Hessischen Landtag als Argument für die Einführung eines Schatzregals an. Nachdem Hessen ein Schatzregal hat und der Grundstückseigentümer auf die Hälfte der Summe als Ablöse hofft, wird ein Gutachten gefertigt, das in seinem Ergebnis auf einen Wert von nur 120.000,00 kommt.

Davon soll der Grundstückseigentümer auch noch Kosten tragen, obwohl die Grabung eine Forschungsgrabung war, die Ausgrabung also nicht Folge eines Bauvorhabens oder ähnlichen war, welches der Grundstückseigentümer durchführen wollte.

Der Landesarchäologe - ein Fachmann, sollte man meinen - liegt mit seiner Expertise um 2.880.000,00 Euro daneben, ist aber so von seiner Wertermittlung überzeugt, dass er diesen Betrag dem Hessischen Landtag als Wert des Fundes mitteilt.

Soll man sich da als Bürger nicht vera..... fühlen?

Viele Grüße

Walter

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#18
19. Juni 2016, um 17:56:09 Uhr

O. g. "Fachmann" ist ja bekanntermassenbereits in Pension.
Die Fachkräfte, welche noch im Dienst sind, haben halt Ihre eigene Rechtsauffassung, Sicherheit wird hoffentlich
das Urteil des LG Limburg bringen.
Ich persönlich gehe davon aus, daß ein neues Gutachten eines unabhängigen Gutachters in Auftrag gegeben
wird, welches den "neuen" Wert des Fundstückes erheblich nach unten korrigieren wird.
Müssig zu erwähnen, daß ein neues Gutachten von Steuergeldern bezahlt werden wird.
Wer kontrolliert eigentlich diese Arbeitsweise im LfDH, Wiesbaden??
....nicht zuletzt auch im Hinblick auf die derzeitige unheimlich lange Bearbeitung der Neuanträge auf Nachforschung?
 Frums!


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#19
19. Juni 2016, um 20:43:11 Uhr

wem gehörte denn das Grundstück der HS? Schätzpreis und versichert mit 50.000.000,-€

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#20
20. Juni 2016, um 10:50:28 Uhr

Hmm, das ist mal wieder so ein Fall, da weiß ich nicht was ich davon halten soll.

Zum einen, ich hätte die 48k eingestrichen und gut wäre es gewesen.

Andererseits... für das Schatzregal hätte man so oder so früher oder später einen Grund gefunden, ob nun deswegen oder wegen etwas anderem. Man will halt angesichts der zunehmenden Sondlerschaft eine Rechtslage schaffen, auf der man eben auch schnell mal wen verurteilen kann, sollte er was unterschlagen.

Obs hilft? ich glaube nicht.

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#21
20. Juni 2016, um 11:41:37 Uhr

mir wollen sie ja auch einige Sachen nicht wieder Hergeben, ich will keine Abfindung, nur meine Sachen wieder haben.
So das meine Sammlung Komplett bleibt, und sich nicht die Fetten Maden der Staat Einverleibt. Unter Anwendung des
kleinen Schatzregals könnte das klappen, das ich meine Guten Sachen wiederkriege. Das heißt ich Bekomme meine Funde
wieder, aber sozusagen als Dauerleihgabe. Mir gehören sie aber nicht mehr. Ich will nur das meine Sammlung Kommplett
bleibt. So viele Stunden in Arbeit, Geld, etc. Gesteckt, und dann ein Arschtrittt Schockiert, wenn Ehrlchkeit Bestraft wird, na dann
gute Nacht Deutschland.

Kein Wunder das keiner mehr die guten Funde beim Amt Anzeigt. Nicht mal mehr unter Freunde. So groß ist die Angst vor
Großen Ärger zu Bekommen. Arger mit dem Amt, Ärger mit den Grundeigentümern und Pächtern. Mittelerweile gibt es mir
in der Gegend einige Grundeigentümer und Pächter die Sagen, kannst gerne Suchen Gehen, aber nicht mehr bei mir.

Alleine durch das neu Entdeckte Römerlager bei Hannover, was kurz vor der Entkiesung Stand(Sand und Kiesabbau), was da
für ein Ärger Herrscht. Grubenbeteiber, die vom Amt, Verschiedene Interessengruppen. Und im weten Umland jagen die
Grundeigentümer einem vom Acker. Aus Angst der könnte was Altes Finden.

gruß,                Copper Smiley

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#22
20. Juni 2016, um 12:28:31 Uhr

Danke an Walter, für die sehr aufschlussreichen Hintergrundinformationen!
Und leider passt das eben so dermaßen ins Bild der DS-Ämter, dass man vor Ohnmacht eigentlich schreien möchte!  Ausrasten
Um ein Ziel zu erreichen, werden Behauptungen aufgestellt und gegen jede Vernunft verteidigt (hier das wohl völlig überhöhte Wertgutachten) nur um das angestrebte Ziel zu erreichen (Schatzregal). Ich möchte nicht wissen, wie viele Sachkundige in diesem Zusammenhang abgekanzelt wurden, die damals bereits an der Richtigkeit des Gutachtens zweifelten!
Als das Ziel erreicht war und nun der Hohe Wert des Fundes sogar zur Belastung wurde....nun, da erdreistet man sich eben den Fund neu zu bewerten und schämt sich nicht, den Wert auf etwa ein Fünfundzanzigstel des ersten Gutachtens zu beziffern!!! Das ist eigentlich nur noch grenzenlos arrogant und unverschämt! Und dann werden von diesem Wert noch fiktive "Aufwendungen" abgezogen, die wahrscheinlich niemals entstanden sind und wenn...dann mit Sicherheit nicht dem Finder bzw. dem Grundstückseigentümer angelastet werden können.
Das Problem ist einfach, dass Staatsbedienstete völlig frei von materieller Schadenshaftung in unserem Staat agieren können!

Gebe ich ein dermaßen überhöhtes Wertgutachten für eine Immobilie ab, dann kannst du aber zusehen, wie mich die Richter zerfetzen, wenn es zum Prozess käme! Ich würde wohl zeitlebens kein Gutachten mehr erstellen dürfen und vor allem würde man mich mit jedem Pfennig den ich hätte , haftbar machen!

Und das ist eben kein Einzelfall! Das zieht sich durch alle spektakulären Funde, die von "Fremdfindern" gemacht wurden oder wo überhaupt "Entschädigungszahlungen" zu leisten sind.



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#23
20. Juni 2016, um 13:59:58 Uhr

Der Grundbesitzer soll 1,8 an das Amt bezahlen und den Kopf behalten Narr

Die brauchen auch Geld Zwinkernd

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#24
20. Juni 2016, um 14:03:22 Uhr

Der Gedanke gefällt mir  Grinsend

aber 48.000 reichen doch auch. Los los ihr Waldgirmeser sucht euch einen Sponsor. Das wäre echt ne extrem coole Aktion.

LG
Elmex

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#25
20. Juni 2016, um 14:10:10 Uhr

Bei schönen Funden zieht man immer den kürzeren, genauso wie der Finder vom Münzschatz von Meckel
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/Der-Muenzschatz-von-Meckel/8?&id=610&type=n

Weiß gar nicht ob er hier im Forum ist, aber im BFF hatte er über den Fund mal ausführlich berichtet.
Deshalb bin ich ganz klar für eine hadrianische Teilung, die Archäologen in den Schatzregalländern haben ja schon zig mal bewiesen, das sie aus Mangel an Geld knausern. Wahrscheinlich ist es nicht nur die chronische Armut, sie sind ja der Meinung, das alles was alt ist ihnen gehört.
Die Leute die für die Archive und die klammen Museen sondeln, könnten ihre Funde von mir aus herschenken.

« Letzte Änderung: 22. Juni 2016, um 10:26:00 Uhr von (versteckt) »

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#26
20. Juni 2016, um 15:31:03 Uhr

Man sollte eine Website auf einem ausländischen Server starten auf der man Funde zeigen kann, die Aufgrund des Schatzregals nicht gemeldet werden!

Fotos auf eine CD und nur mit Angabe des Landes, aber ohne Absender an den Betreiber schicken.

Jeder der regelmäßig englische Schatzsuchermagazine ließt oder Stammtische besucht, kann sich jetzt vorstellen was da alles Auftauchen würde! (Natürlich keine Funde die verkauft werden!)

Da würde die Versicherungssume der einen Himmelsscheibe schnell in den Keller purzeln.

Mfg PP

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#27
20. Juni 2016, um 16:45:46 Uhr



Steinplatte,  die Haftung der von dir als Staatsbedienstete bezeichneten Personen gibt es und ist nur leider in den heutigen auf extreme Wertschöpfung bedachten Unternehmen unter den Tisch gefallen. Aber nur solange, bis mal wieder ein solcher Fall eintritt, bei dem ein Zahlungspflichtiger gesucht wird.

Hinzugefügt 20. Juni 2016, um 16:55:58 Uhr:

...und zum Eigentumverhältnis: Besagte Fläche ist Eigentum des Klägers.

« Letzte Änderung: 20. Juni 2016, um 16:55:58 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#28
20. Juni 2016, um 17:55:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von pepa
Da denke ich mir, das sind eigentlich "arme" Leute die nur dem Geld nachrennen und dafür noch streiten !
Pepa, nichts für ungut, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du so einfach auf 1,5 Millionen Euro verzichten würdest.

Ich täte es ganz sicher nicht!

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#29
20. Juni 2016, um 20:31:02 Uhr

Ich würde auch nicht auf meinen mir zustehenden Anteil verzichten, jedoch ständ ich einer Ehrlichen Verhandlung offen gegenüber.... aber so nicht. Amen

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