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 PRÄSENTATION / HILFE

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Avatar  PRÄSENTATION / HILFE  (Gelesen 636 mal)
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. Juli 2020, um 18:59:34 Uhr

SGuten Abend, allerseits! Ich bin neu im Forum und danke Ihnen, dass Sie mich aufgenommen haben.
Ich werde mich vorstellen. Mein Name ist Gianluca, ich bin 23 und ich bin Italiener.
Ich übe dieses Hobby aus, seit ich 12 Jahre alt bin. Ich lebe seit einem Jahr hier in Deutschland, in Baden Wüttemberg, und ich möchte die erfahrensten Leute fragen, was sie tun müssen, um hier in Deutschland zu suchen.

Ich hatte noch nie Ärger mit dem Gesetz und ich will auch keinen Ärger haben. . .  Unentschlossen

Brauche ich eine Sondergenehmigung?
Es gibt definitiv Gesetze, die speziell für dieses Hobby gelten, ich würde sie gerne kennen.

Ich freue mich, hier zu sein.

Gute Recherche, allerseits.

Vielen Danke !!!

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#1
09. Juli 2020, um 21:22:25 Uhr

Hallo Gianluca   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 PRÄSENTATION / HILFE
 

Willkommen bei uns im Forum.
Wünsche Dir viel Spaß hier
und viele tolle Funde!
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 PRÄSENTATION / HILFE

Gruß aus Rheinhessen
guczo    Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 PRÄSENTATION / HILFE
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#2
09. Juli 2020, um 21:26:28 Uhr

Auch von mir Winken

Herzlich Willkommen im Forum
Gruß und allzeit gut Fund beim Suchen

Wünscht Dir Findlkind

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#3
09. Juli 2020, um 21:48:41 Uhr

Willkommen im Club und viel Spaß hier   Winken 

 

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#4
10. Juli 2020, um 06:00:14 Uhr

Willkommen, und viel Spaß bei uns        Winken




Gruß xp 68

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#5
10. Juli 2020, um 13:39:08 Uhr

Moin und herzlich Willkommen hier im Forum.

Du fragst nach den gesetzlichen Grundlagen für eine Suche mit dem Metalldetektor.

Da ist zunächst das Denkmalschutzgesetz, in Deinem Fall das von Baden-Württemberg, sowie eine Vielzahl von weiteren Gesetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt wem ein Fund gehört, hier zu gleichen Teilen dem Entdecker und dem Grundstückseigentümer. Steht im § 984 BGB.
Das gilt jedoch nicht für Funde, die dem Denkmalschutzgesetz unterliegen, die gehören dem Bundesland. In Deinem Fall also Baden-Württemberg.
Da Du überall in Deutschland Munition und Waffen aus dem 2. Weltkrieg findest, kommen noch das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz hinzu, auch das Sprengstoffgesetz kann hier greifen.

Das kannst Du Dir zwar gerne alles ansehen, aber in Baden-Württemberg stellt Dir die zuständige Behörde, das ist das Landesamt für Denkmalpflege, keine Genehmigung aus um mit einem Metalldetektor suchen zu gehen.

Wohnst Du an den Grenzen zu Hessen oder Rheinland-Pfalz, dann kannst Du dort versuchen eine Genehmigung zu erhalten. Richtig heißt diese Genehmigung Nachforschungsgenehmigung (NFG). Die Behörden in Hessen und Rheinland-Pfalz erteilen jedenfalls solche NFG.

In Bayern kann man mit einem Detektor suchen, wenn man eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer hat und wenn das Gebiet nicht als Archäologiegebiet gekennzeichnet ist. Das wiederum kann man im sogenannten Bayernviewer im Internet nachschauen. Die gesperrten Gebiete in denen nicht gesucht werden darf sind dort mit der Farbe rot gekennzeichnet.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland

Walter



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