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 Hallo in die Runde

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Offline
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#15
vor 3 Stunden

Willkommen auch von mir. Ich musste ja ein wenig bei deiner Vorstellung schmunzeln. "Nun, im gesetzterem Alter, habe ich mein altes Hobby neu belebt" - so hatte ich mir das auch einst vorgestellt. Aber dank neuer bayrischer Gesetzgebung, muss ich mir stattdessen anderen Beschäftigungen fürs Rentenalter suchen. Traurig

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
vor 3 Stunden

Danke Drusus für das Willkommen!

Ja, die Regulierung durch das Schatzregal ist natürlich etwas komplett Neues (seit 2023)
Was mich aber seinerzeit schon immer geärgert hat ist die schwammige Formulierung des "Vermutungsumfeldes" um BD´s herum. Da geisterte immer die Zahl 100 m durchs Netz, aber ich habe neulich iwo in einer offz. Broschüre gelesen, dass man tunlichst 300-400 m Abstand halten sollte. Das sollte mal nachgesteuert werden um Rechtssicherheit zu erhalten. Ich habe von einem Sondler erfahren, der ganz richtig seine Meldung abgab und eine Owi-Anzeige erhielt; er war mit seinen 120 m Abstand zu nah am BD. Wenns denn stimmt.

Ganz witzig die Reaktion der Grundeigentümer, mit denen man sich natürlich unterhält. Die waren bis dato immer vor den Kopf geschlagen, als sie hörten das ihnen gar nix gehört, wenn z.B. beim pflügen ein Hortfund zum Vorschein kommt (natürlich bei entspr. Zeitstellung). Und da wir grad beim Thema sind: ich will mich jetzt nicht durch alle Vorschriften ackern, aber ist 1800 die Trenngrenze zwischen meldepflichtig und nicht? Iwo hatte ich das hier beim querlesen aufgeschnappt.

Danke Dir/euch schon mal!

GF
Tim

Offline
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#17
vor 2 Stunden

Mein Archäologe hat gesagt das dieses "Vermutungsumfeld" ein Wunsch der Archäologen ist. Das Bodendenkmal ist eingezeichnet und mehr Abstand braucht man nicht einhalten. So eine schwammige Formulierung wäre auch gar nicht gerichtsfest.

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#18
vor 2 Stunden

Geschrieben von Zitat von TimTaler
aber ist 1800 die Trenngrenze zwischen meldepflichtig und nicht?

Tja, darüber habe ich auch noch nichts Gesichertes gehört. Das ist eine Zahl, die durch die "Szene" geistert. Eine andere wäre alles vor 1648. Und wieder Andere sagen, dass z.B. auch Funde aus den Weltkriegen oder gar dem Kalten Krieg u.U. melde-/abgabepflichtig wären.

Ich sondle hier jedenfalls nicht mehr. Vielleicht noch so einmal in Jahr im Nachbarland, wenn mich meine Freunde dort einladen, aber ansonsten ist dieses schöne Hobby leider vor 1,5 Jahren für mich gestorben.

Online
(versteckt)Themen Schreiber
#19
vor 1 Stunde

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Mein Archäologe hat gesagt das dieses "Vermutungsumfeld" ein Wunsch der Archäologen ist. Das Bodendenkmal ist eingezeichnet und mehr Abstand braucht man nicht einhalten. So eine schwammige Formulierung wäre auch gar nicht gerichtsfest.

Ja, das ist halt so das Problem das sich zumindest mir stellt: was ist richtig was nicht. Ich hab das auch nur noch dunkel im Hinterkopf, das mal einer eine Owi eingefangen hat wegen der Nähe zum BD. Deswegen schrieb ich ja......wenns denn stimmt. Ich will jetzt aber keine Diskussion lostreten was das betrifft; als alter Foristi weiß ich das es schnell mal OT wird Zwinkernd

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