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 Hallo in die Runde

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#15
19. Januar 2026, um 18:06:31 Uhr

Willkommen auch von mir. Ich musste ja ein wenig bei deiner Vorstellung schmunzeln. "Nun, im gesetzterem Alter, habe ich mein altes Hobby neu belebt" - so hatte ich mir das auch einst vorgestellt. Aber dank neuer bayrischer Gesetzgebung, muss ich mir stattdessen anderen Beschäftigungen fürs Rentenalter suchen. Traurig

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
19. Januar 2026, um 18:31:23 Uhr

Danke Drusus für das Willkommen!

Ja, die Regulierung durch das Schatzregal ist natürlich etwas komplett Neues (seit 2023)
Was mich aber seinerzeit schon immer geärgert hat ist die schwammige Formulierung des "Vermutungsumfeldes" um BD´s herum. Da geisterte immer die Zahl 100 m durchs Netz, aber ich habe neulich iwo in einer offz. Broschüre gelesen, dass man tunlichst 300-400 m Abstand halten sollte. Das sollte mal nachgesteuert werden um Rechtssicherheit zu erhalten. Ich habe von einem Sondler erfahren, der ganz richtig seine Meldung abgab und eine Owi-Anzeige erhielt; er war mit seinen 120 m Abstand zu nah am BD. Wenns denn stimmt.

Ganz witzig die Reaktion der Grundeigentümer, mit denen man sich natürlich unterhält. Die waren bis dato immer vor den Kopf geschlagen, als sie hörten das ihnen gar nix gehört, wenn z.B. beim pflügen ein Hortfund zum Vorschein kommt (natürlich bei entspr. Zeitstellung). Und da wir grad beim Thema sind: ich will mich jetzt nicht durch alle Vorschriften ackern, aber ist 1800 die Trenngrenze zwischen meldepflichtig und nicht? Iwo hatte ich das hier beim querlesen aufgeschnappt.

Danke Dir/euch schon mal!

GF
Tim

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#17
19. Januar 2026, um 19:14:55 Uhr

Mein Archäologe hat gesagt das dieses "Vermutungsumfeld" ein Wunsch der Archäologen ist. Das Bodendenkmal ist eingezeichnet und mehr Abstand braucht man nicht einhalten. So eine schwammige Formulierung wäre auch gar nicht gerichtsfest.

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#18
19. Januar 2026, um 19:35:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von TimTaler
aber ist 1800 die Trenngrenze zwischen meldepflichtig und nicht?

Tja, darüber habe ich auch noch nichts Gesichertes gehört. Das ist eine Zahl, die durch die "Szene" geistert. Eine andere wäre alles vor 1648. Und wieder Andere sagen, dass z.B. auch Funde aus den Weltkriegen oder gar dem Kalten Krieg u.U. melde-/abgabepflichtig wären.

Ich sondle hier jedenfalls nicht mehr. Vielleicht noch so einmal in Jahr im Nachbarland, wenn mich meine Freunde dort einladen, aber ansonsten ist dieses schöne Hobby leider vor 1,5 Jahren für mich gestorben.

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
19. Januar 2026, um 20:18:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Mein Archäologe hat gesagt das dieses "Vermutungsumfeld" ein Wunsch der Archäologen ist. Das Bodendenkmal ist eingezeichnet und mehr Abstand braucht man nicht einhalten. So eine schwammige Formulierung wäre auch gar nicht gerichtsfest.

Ja, das ist halt so das Problem das sich zumindest mir stellt: was ist richtig was nicht. Ich hab das auch nur noch dunkel im Hinterkopf, das mal einer eine Owi eingefangen hat wegen der Nähe zum BD. Deswegen schrieb ich ja......wenns denn stimmt. Ich will jetzt aber keine Diskussion lostreten was das betrifft; als alter Foristi weiß ich das es schnell mal OT wird Zwinkernd

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#20
20. Januar 2026, um 10:25:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von TimTaler
Ich habe von einem Sondler erfahren, der ganz richtig seine Meldung abgab und eine Owi-Anzeige erhielt; er war mit seinen 120 m Abstand zu nah am BD. Wenns denn stimmt.



GF
Tim

Wie hoch ist den diese OWI ausgefallen?

Michel  Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
20. Januar 2026, um 13:21:52 Uhr

Ich kanns Dir gar nimmer genau sagen. Da müßte ich selber nochmal nachhaken.

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#22
20. Januar 2026, um 13:36:46 Uhr

Wenn sowas als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde hätte eine Entfernung ja irgendwo im Denkmalschutzgesetz gestanden haben. Ich kann mich erinnern, das wir das Thema schon öfter im Forum diskutiert haben.
Wenn da was von ausreichendem Abstand steht, sagt der eine Richter das reicht, der andere sagt das war zu dicht. Da wird dich wahrscheinlich jeder Anwalt erfolgreich vertreten, das hat ja mit Gerechtigkeit nix zu tun.

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
20. Januar 2026, um 14:06:56 Uhr

Wie gesagt, ich müßte das auch nochmal recherchieren. Aber zu dem Thema Richter und Urteile und Handlungsspielraum:
Von einem befreundeten Jäger erfuhr ich folgendes.
Das OVG NRW und das OVG Sachsen haben entschieden, dass Schlüssel für Waffenschränke in einem gleichwertigen Behältnis wie die Waffen selbst aufbewahrt werden müssen. Nun steht aber im Waffengesetz und den zugehörigen Vorschriften rein gar nichts konkretes wie die Schlüssel verwahrt werden müssen. Das sah z.B. das OVG Niedersachsen genauso und hat die Entscheidung des OVG NRW nicht übernommen.
Wie Du siehst.....vor Gericht und auf dem Meer ist man nur in Gottes Hand, wie es so schön heist.

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