| | Geschrieben von Zitat von Björn
Brauch ich denn zwingend eine wenn mir der Grundstücksbesitzer erlaubt hat dort zu Sondeln? Komisches Gesetz.
|
| | |
Moin,
wenn Dir der Eigentümer eine Erlaubnis erteilt, dann ist das Privatrecht. Die Erlaubnis brauchst Du ohnehin, weil die Behörde nicht verfügen darf, dass Du auf Privatbesitz eine Fundbergung vornimmst.
Die NFG ist öffentliches Recht, damit Du nach archäologischen Artefakten suchen darfst. Die NFG beinhaltet auch nicht das Recht auf öffentlichen Grund eine Fundbergung durchzuführen, auch hier benötigst Du die Erlaubnis der Forst- oder Domänenverwaltung.
Weil das alles so umfangreich ist, verzichten viele auf eine NFG, aber wisssen was Sache ist, solltest Du es schon und deshalb fragst Du hier ja auch.
Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland
Walter