@Walter Franke
Ich habe schon recherchiert.
Aber wenn Du Dich auskennst:
1) Zitat:
"Auch Hessen hat im Juni 2011 ein Schatzregal (§24 DSchG Hessen) eingeführt. Es wirkt moderner als die älteren reinen Abzockversionen in anderen Bundesländern und erwähnt ausdrücklich, dass bei der Festlegung der Belohnung für den Finder auch der Verkehrswert zu beachten ist. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, bleibt abzuwarten."
- was heißt das genau? Das heist man bekommt Geld dafür und dann geht es an den Staat. Genau so stell ich mir das vor. Wohl aber nur einen magerer Finderlohn stimmts?
Es gab auch schon Leute, die haben ihre Sachen an Museen verkauft. Da gabs wohl mehr Geld oder?
(@Marty McFlySie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogen - wie Du siehst will ich schonmal nix aufm Flohmarkt verkaufen.)
2) Wenn das Gesetz sagt, wenn ich nicht nach archäologischen Funden (das sind bewegliche Bodendenkmäler richtig?) suche brauch ich keine Genehmigung. Da muss mich erst mal die Polizei finden und dann sage ich ich suche meinen Schlüssel. Anzeigen und Verfahren die dann folgen könnten werden i.d.R. eh eingestellt, soweit bin ich informiert. Hausdurchsuchen wegen sondeln halte ich für maßlos übertrieben bzw sind es Einzelfälle zur Abschreckung.
3) Ich suche keine alten Keltenschätze (o.ä.) weil ich den Archäologen nix zerstören möchte. Aber was anderes was man zu Geld machen kann. Es gibt doch z.B. auch verstecktes aus der Nazizeit. Edelmetalle z.B. - sind das auch archäologische Funde? Ich denke nicht ...
4) Man braucht noch eine Genehmigung des Grundstückseigentümers. Bekommt der in Hessen dann auch einen Anteil des "Finderlohns" bei Staatsübergabe?
Danke
Oli