| | Geschrieben von Zitat von flumi Die gezeigten Bilder dienen der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung, und fallen deshalb nicht unter § 86 und 86a StGB.
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Diesen Anspruch erfüllt vielleicht Wikipedia, aber doch nicht ein Raubgräberforum. Das war jetzt natürlich überspitzt formuliert, aber so in der Richtung könnte die gegnerische Argumentation dann ablaufen. Selbst museale Seiten wie das-koppelschloss.de trauen sich nicht, Originalobjekte unzensiert zu zeigen.
Nein, solange hier keine Rechtssicherheit herrscht, bleiben §86a StGB-Symbole bitte weiterhin retuschiert. Es sei denn – und das habe ich auch schön öfter erwähnt – jemand hier erklärt sich schriftlich per Vertrag bereit, das Detektorforum ggf. diesbezüglich persönlich in allen Rechtsstreitigkeiten (also auch vor Gericht) zu vertreten und im Falle einer Niederlage sämtliche Prozesskosten und Strafen etc. zu zahlen. Na. Flumi, traust Du dich?

Viele Grüße,
Günter
PS: @2blackhawk: der eBay-Verkauf ist mWn nicht verboten, aber das unzensierte Zeigen dort! Da kann der Verkäufer richtig Ärger bekommen, wenn das der Falsche sieht!