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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Antrag auf NFG Hessen

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Avatar  Antrag auf NFG Hessen  (Gelesen 10969 mal) 0
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#15
23. Januar 2015, um 13:26:46 Uhr

Hallo,

bleibe ehrlich und korrekt, dann klappt das auch.Auch kein Mist labern .Am Anfang bekommst du nur eine Nachforschungsgenehmigung ohne Sonde.Eine Begehung ohne Sonde ist den zuständigen Archäologen sowieso am liebsten.Auch Leute mit Tarnklamotten sind nicht gern gesehen !! Also hast du neutrale Klamotten  Idee Solltest du nach einem Jahr immer noch Interesse an dem Hobby haben, dann beantragst du eine Genehmigung mit Hilfe eine Sonde.Sollte dann aber klappen !!

Gruß aus Hessen
Warhard


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#16
23. Januar 2015, um 13:58:24 Uhr

Hallo,

nur nicht ins Hemd machen. Das sind auch nur nette Menschen.

Das Schreiben, dass man bekommt, schreckt erst einmal ab. Ging mir genauso. Am besten gar nichts darauf geben.

In einem Verein war ich auch nicht. Konnte aber zeigen, dass ich intensive Heimatforschung betreibe.

Das Gespräch in Wiesbaden hat fast 2 Stunden gedauert und war hoch interessant und hat Spaß gemacht. Davor braucht man keine Angst
zu haben.

Ich habe gleich meine NGF zur Metallsuche bekommen und musste nicht erst mal auf den Acker um Scherben zu suchen.

Wichtig ist, dass du fleißig deine Fundmeldungen hinschickst, damit die sehen, dass du es Ernst meinst. Du bist dann immerhin ehrenamtlicher
Archäologie für den benannten Bereich.

Vorteil ist auch, dass du mit der NFG an Seminaren von HessenArchäologie teilnehmen kannst. Die sind total interessant.

Also, hingehen, plaudern und dann sehen wie es weitergeht.

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#17
23. Januar 2015, um 16:25:27 Uhr

Hi, das was meine Vorredner schon geschrieben haben, kann ich nur bestätigen, In Hessen sind die den Restlichen Bundesländern weit voraus was die Zusammenarbeit mit Sondengängern angeht. Als ich meine erste NFG bekam sagte mir die nette Archäologin schon direkt zu Anfang, das sie auf uns Sondengänger schon irgendwie angewiesen wären, denn die Größe des Landes und die Geschichte dazu wäre enorm Vielfältig. Und wer hätte denn vor 30 Jahren noch gedacht das die Römer über den Rhein gesetzt haben? Diese Erkenntnisse sind alle Sondengängern zu verdanken. War ein absolut tolles Gespräch mit der Frau Archäologin.
Als Tipp kann ich noch dazu sagen, befasse dich mal mit dem Thema Befunde und Bewuchsmerkmale, sieht immer ganz gut aus wenn man da schonmal ein gewisses Vorwissen hat.

Meine NFG für 2015 hab ich schon bekommen, vom Zeitpunkt der Beantragung bis zur Erteilung keine zwei Wochen.

Grüße aus LM/WEL Olli 

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#18
23. Januar 2015, um 17:51:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von NFG2015


Meine NFG für 2015 hab ich schon bekommen, vom Zeitpunkt der Beantragung bis zur Erteilung keine zwei Wochen.

Grüße aus LM/WEL Olli

Meine kam heute auch hier an.

Ende 2013 hatte ich meine Nachforschungsgenehmigung für 2014 beantragt und bekam zur Antwort, ich solle erst einmal meine restlichen Fundmeldungen (ich war tatsächlich im Verzug) einreichen, dann bekäme ich auch eine neue NFG. Deshalb immer schön die Fundmeldungen schicken Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
23. Januar 2015, um 18:54:49 Uhr

Sooo,

Ich hab jetzt für Anfang Februar einen Termin bekommen, sobald der rum ist berichte ich gerne wie es bei mir war  Zwinkernd

VG Bennik

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
05. Februar 2015, um 08:42:47 Uhr

Fahre gleich zu meinem Termin, ich werde heute Nachmittag bzw. heute Abend berichten wie es war.

VG  Winken

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#21
05. Februar 2015, um 08:45:39 Uhr

Na dann drück ich dir mal die Daumen.

Gruß Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
05. Februar 2015, um 08:56:42 Uhr

Danke MichaelP, bin schwer gespannt. Los geht's  Zwinkernd

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#23
05. Februar 2015, um 10:25:36 Uhr

Viel Erfolg, drücke dir die Daumen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
05. Februar 2015, um 12:47:53 Uhr

Soooo,

Gespräch ist durch. Ich muss sagen es war ein sehr angenehmes und entspanntes Gespräch. Ich wurde erst auf die rechtliche Situation hingewiesen,  bevor es dann ans eingemachte ging. Mir wurde nochmal klar gemacht dass ich erst eine Genehmigung bekomme, um ohne Metalldetektor zu laufen. Hr. Göldner hat mir  Anhand von positiven als auch negativen Beispielen dann nochmal kurz erklärt, wie sich das Sondengängertum in den letzten Jahrzehneten in Hessen entwickelt hat. Er hat betont, dass die  Behörden auf Hilfe von Ehrenamtlichen angewiesen sind, aber bedauerlicherweise sich die Fälle häufen, wonach sich viele  bei ihm melden und nach einem relativ überschaubarem Zeitraum nichts mehr von sich hören lassen.
Konkreter wurde es dann als es um das von mir favorisierte Gebiet ging. Er hat mir mitgeteilt,dass ich nicht der einzige bin der in diesem Gebiet suchen wird. Es gibt da wohl schon jemanden der bereits eine Geheneigung hat, ich habe allerdings nichts anderes erwartet. Auf die Frage ob es für mich in Ordnung wäre, meine Kontaktdaten an den Sucher weiterzugeben damit wir uns absprechen können, habe ich selbstverständlich mit JA geantwortet. Ich hab da kein wirklich Problem mit. 
Da einzige um was er mich gebeten hat, war nochmals mein Projekt näher zu beschreiben und dem Landesamt zur Verfügung zu stellen. Dann würde ich relativ zeitnah meine Genehmigung bekommen.

Ach ja, er hat erwähnt dass es eine weitere Novellierung der Gesetzgebung in Hessen in Planung ist.

Vg bennik



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#25
17. Februar 2015, um 18:46:04 Uhr

Um es mal übersichtlicher zu machen um eine NFG in Hessen zu beantragen.

1. auf der Seite der Hessen Archäologie den entsprechenden Ansprechpartner/Außenstelle heraussuchen
2. Email schreiben, in dieser Email sollte schon mal das eventuelle Vorhaben und den Ort um welchen es geht drinnen stehen, sowie alle Kontakt Daten.
3. man bekommt dann ein Infoschreiben, sowie eine Email aus Wiesbaden, nach dessen erhalt, so wie in der Email beschrieben, einen Termin bei der entprechenden Stelle vereinbaren.
4.Bei dem Gesprächstermin ehrlich sein und mit offenen Karten spielen, dann wird einem auch geholfen.
5. Je nachdem wie das Gespräch verlaufen ist, wieder in Wiesbaden melden, zwecks Vervollständigung der Daten,danach wird der NFG-Vertrag zugeschickt, diesen unterschreiben und zurückschicken.
6. Sobald dieser dann dort unterschrieben ist und wieder zugeschickt wurde, kann es los gehen.

zusätzliche Infos:
Wer glaubt das Die NFG dann für ganz Hessen gilt irrt, sie gilt jeweils nur für die Gemarkung des entsprechenden Vorhabens.
Im erstens Jahr wird in der Regel nur eine NFG ohne Metalldetektor erteilt, einfach nur um festzustellen ob man wirklich Interesse hat (um im Vorfeld das ein oder andere schwarze Schaaf schon auszusieben).

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(versteckt)Themen Schreiber
#26
17. Februar 2015, um 19:01:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Odenwälder
Um es mal übersichtlicher zu machen ...


...wäre es wirklich schön, wenn du dich erst mal im entsprechenden Bereich Vorstellen würdest. Gebietet der Anstand und wir hier gerne gesehen.Winken

VG bennik

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#27
17. Februar 2015, um 20:51:32 Uhr

Hab ich doch schon erledigt  Zwinkernd

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#28
17. Februar 2015, um 21:21:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Odenwälder
Hab ich doch schon erledigt Zwinkernd
"ER" möchte gerne anonym bleiben und meldet sich auch via PN nicht

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#29
17. Februar 2015, um 21:28:36 Uhr

So du hast auch ne PN, jetzt jeder mehr oder weniger zufrieden?

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