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 Überarbeitung Hessisches Denkmalschutzgesetz

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Avatar  Überarbeitung Hessisches Denkmalschutzgesetz  (Gelesen 624 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. September 2016, um 20:00:07 Uhr

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Als beste Antwort ausgewählt von dictus 07. September 2016, um 01:23:42 Uhr
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(versteckt)
#1
06. September 2016, um 20:24:37 Uhr

Oha. Damit hat Hessen ein Schatzregal wie jedes andere Land. Nur das der Finderlohn ist jetzt gesetzlich geregelt ist. Antrag kann innerhalb von einem Jahr gestellt werden. Berechnet wird laut dem Entwurf dann nach §978. Der wiederum auf §971 verweist.

Diesem nach wird sowieso nur berechnet, was über 50€ wert ist. Bei Werten bis 500 gibt´s 5%. Alles drüber 3%.

Sprich, wer jetzt in Hessen einen Römermünzenhort ausbuddelt, kann es vergessen, das er sich den in die Vitrine legen darf. Auch da verleibt sich das Land ihn jetzt ein. Wird der Hort auf sagen wir mal 100 000 Euro geschätzt, gibt´s einen Trostpreis von 3 000.

Na Prima. Ich sehe es schon kommen. Hier im Bayerisch-Hessischen Grenzgebiet werden in Naher Zukunft HAUFENWEISE
historisch bedeutsamer Sachen gefunden. Ich orakel hier mal so vor mich hin. Smiley

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