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 Entwurf DschG Hessen

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Avatar  Entwurf DschG Hessen  (Gelesen 1075 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. September 2016, um 19:20:23 Uhr

Scheint mal wieder alles schön leise im Hintergrund abzulaufen.

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http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/03570.pdf


Grüße Charlie

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(versteckt)
#1
06. September 2016, um 19:46:59 Uhr

Aha! MUss ich mir mal in Ruhe reinziehen....Danke für den Hinweis

Hinzugefügt 06. September 2016, um 19:53:48 Uhr:

...§20, Abs, 2 scheint mir doch seeehr interessant, nicht zuletzt im Hinblick auf die derzeitige Verfahrensweise seitens der Denkmalschutzbehörde...


« Letzte Änderung: 06. September 2016, um 19:53:48 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#2
06. September 2016, um 20:30:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Scheint mal wieder alles schön leise im Hintergrund abzulaufen.

Da haste Recht! Grinsend

Ich finde besonders den Versuch der Entschädigungsregelung nach §971 BGB hoch interessant! 

Du bekommst dann 3% ....ja aber bitte wovon? Wer legt denn den Wert des Fundes fest? Das Denkmalamt? Das kennen wir doch! Da ist der Fund 10 000 Euro wert und ein Jahr später wird er dann als "unbezahlbar" gewertet!

Auch lustig: "Aufwendungen des Landes zur Sicherung und zum Erhalt der Funde sind dabei angemessen zu berücksichtigen"

Was hat die Fundentschädigung für Finder und Grundeigentümer mit dem Aufwand des Landes zu tun, den Fund zu sichern und zu erhalten? Schockiert

Beispiel Himmelsscheibe.....da werden 100 000 Euro angesetzt und somit 3000 (also je 1500) an Finder und Grundeigentümer ausgeschüttet aber die beiden müssen sich noch an den Kosten für die Sicherungsmaßnahmen beteiligen? Und danach werden mit der Scheibe 10 Millionen verdient? Haben die nun komplett die Bodenhaftung verloren?!

Ich halte nix von der derzeit emporsteigenden Partei...rein gar nix. Aber es wird trotzdem Zeit, dass diesen selbstherrlichen Politikmachern mal der Blitz beim Scheißen dreinfährt!...Grinsend

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#3
07. September 2016, um 07:27:48 Uhr

oha,

§21  Abs 3 + 4

wenn ich also was vermutlich historisch wertvolles finde darf ich es nicht ausbuddeln und muss, nachdem ich es gemeldet habe, eine Woche warten damit dies eine amtliche Fachkraft tut.

Ich sehe schon zig Löcher im Feld mit Flatterband gesichert die auf eine fachliche Grabung und Auswertung warten.

LG
Elmex

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#4
07. September 2016, um 09:01:49 Uhr

Genau,  elmex.......Das verstehen die in den Fachkreisen unserer 'Gesetzebastler' unter 'Eindeutigkeit und Praxisnähe'!
Man müsste denen echt endlich mal die Drogen entziehen

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#5
07. September 2016, um 09:17:32 Uhr

....ab dem 2. Dezember wird ja der Pferdekopf Waldgirmes vor dem Landgericht Limburg verhandelt,
es gilt noch der 984 BGB, hadrianische Teilung...

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(versteckt)
#6
07. September 2016, um 09:44:59 Uhr

Hallo ich habe gestern eine interessante Stellungnahme zum Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes für Hessen 2016 gefunden.

LG Arsenbronze

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https://www.academia.edu/28287158/Stellungnahme_vom_5.9.2016_zum_Entwurf_des_Denkmalschutzgesetzes_f%C3%BCr_Hessen_2016


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(versteckt)
#7
07. September 2016, um 10:30:17 Uhr

Vielen Dank,

klingt erst mal vernünftig. Ich jedenfalls hätte kein Problem mit dem Alternativvorschlag. Böse Menschen wird es nicht abhalten böses zu tun, dem Hobbysondler ohne NFG jedoch würde es sehr entgegenkommen. Ich kenne Einige die gerne etwas melden würden sich aber nicht trauen weil keine NFG vorliegt und sie keinen Ärger wollen.

LG
Elmex

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#8
07. September 2016, um 12:40:39 Uhr

Ich mag seine Darlegungen einfach! Ich finde den genial! Bei aller Sachbefangenheit, schließlich und letztendlich ist er ja doch Archäologe und zeigt sich dem Auffinden und Erhalt geschichtlicher Zeugnisse verbunden, hat der Mann hochsensibles Gespür für Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Facharchäplogie und der "populärwissenschaftlichen Suche" des "Normalbürgers"!
All seine Argumente sind schlüssig und durchdacht. Seine Vorschläge im Nachfolgenden der Kritik sind entwaffnend klar und logisch aufgebaut, dass es eine politische Unverfrohrenheit wäre, diese zu ignorieren!

Es sei denn......und da sind wir beim Kern des Problems.......es ginge bei der Novellierung nicht wirklich nur (und das vermuten wir ja nicht erst bei dieser!) um Schutz und Erhalt von wissenschaftlich wichtigen Zeitzeugnissen, als vielmehr darum "unbemerkt" ein Regularium zu schaffen, welches eine "populärwissenschaftliche Suche" zum einen unangemessen erschwert, ja sogar teilweise rechtlich unmöglich macht und weiterhin und vor allem regeln soll, wie das Land (Staat) mit geringstmöglichen finanziellen Einsatz für ihn interessante Kulturgüter in seine Verfügungsgewalt überführen kann!
Nur wenn man den letzten Halbsatz im Kopf behält, machen die verwirrenden Formulierungen der neueren DSG (außer Bayern) Sinn. Weshalb wird in dem Novellierungsvorschlag eine Entschädigungszahlung (hier nach § 971 BGB) eingearbeitet aber nicht erwähnt, wonach sich die Bemessungsgröße zu richten hat?! Aber weitergehend darauf verwiesen wird, dass beim "Finderlohn" noch die Ausgaben des Landes für die Erhaltung und Sicherung des Fundes zu berücksichtigen sind!
Eine Formulierung, die eines raffgierigen Hauptschülers würdig wäre aber doch nicht hochstudierten Rechtsgelehrten? Oder wer verfasst bei uns Gesetze?

Ach ja...§971 BGB........was hat der hier im Zusammenhang überhaupt zu suchen?? Finderlohn bekommt man, wenn man etwas gefunden hat, bei dem es einen rechtmäßigen Voreigentümer gibt! Gibt es diesen nicht und der gefundene Gegenstand wird nach 6 Monaten nicht eingefordert, geht der Gegenstand in den Besitz des Finders über!
Das ist eine völlig andere rechtl. Situation! Der Staat bzw. das Land wollen den Gegenstand (Fund) erwerben! In keinem Fall sind sie der VORBESITZER! Hier muß eine völlig unabhängige, neue Regelung her, die sich am Wert des Fundes orientiert!
Und diese muß flexibel gestaltet sein, um eine Übervorteilung des Finders zu verhindern!
Von wegen, der Fund wird niedrigst bewertet, damit der "Fundlohn" niedrig gehalten wird! Wird nach 2 Jahren eine deutlich höhere Wertigkeit des Fundes attestiert, dann hat der Verursacher des zu tief angesetzten Wertes für den Ausgleich zu sorgen! Zumal, wenn er der vom Tiefpreis profitierende ist!!

Für mich sind die Denkmalschutzgesetze allesamt nur auf diese Punkte ausgerichtet. Der Bürger soll ins Museum gehen, wenn er Kultur und Geschichte erleben will! Und nicht selbst nach Funden im Boden buddeln! Im Museum bekommt er dann noch die letzten Knöpfe abgenommen.
Beispiel Himmelsscheibe. Geht mal hin. Eintritt in die Arche....9,50 Euro....aber die Himmelsscheibe bekommst du da nicht zu sehen, mit der wird im Landesmuseum Halle auch durch Verleih Geld verdient! Es sei denn, du kaufst dir eins der überteuerten "Andenken"!

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