Moin Findel,
wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben gibt es im Falle eines wertvollen Fundes keine Rechtsunsicherheit, weil alles gesetzlich geregelt ist.
Etwas anderes ist, wenn Du im Auftrag suchen gehst. Da kannst Du mit dem Auftraggeber vereinbaren wie ein Fund zu teilen ist bzw. welche Vergütung Du im Erfolgsfall oder auch Nicht-Erfolgsfall bekommst.
Bei der IG Phoenix Rhein-Main haben wir so einen Vertrag formuliert. Du kannst ihn unter
phoenixrhgeinmain@t-online.de abrufen um ihn dann mit Deinem Auftraggeber auszufüllen.
Bei der Auftragssuche benötigst Du keine NFG des Denkmalschutzbehörde. Sollte die Nachsuche auf oder nahe bei einem BD durchgeführt werden, ist die Behörde jedoch über die Nachsuche zu informieren.
Viele Grüße
Walter