Du darfst jegliche Waffen mitführen, wenn du einen "berechtigten Grund" hast. Dazu zählen auch Wanderungen u.ä.
Zitat Schäuble: "Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern."
Hier noch einmal der korrekte Link, oben hab ich mich in der URL vertan: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.messerforum.net/showthread.php?t=65942
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen "historischen" Waffen oder sonstwas. Ganz abgesehen davon, dass dieser Begriff schwer zu fassen wäre, ist er auch rechtlich irrelevant - eine Waffe ist eine Waffe.
stm