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 Einhandmesser beim Sondeln?

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Avatar  Einhandmesser beim Sondeln?  (Gelesen 3071 mal) 0
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Offline
(versteckt)
#15
22. Juni 2009, um 22:49:11 Uhr

Du darfst jegliche Waffen mitführen, wenn du einen "berechtigten Grund" hast. Dazu zählen auch Wanderungen u.ä.
Zitat Schäuble: "Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern."

Hier noch einmal der korrekte Link, oben hab ich mich in der URL vertan: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.messerforum.net/showthread.php?t=65942


Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen "historischen" Waffen oder sonstwas. Ganz abgesehen davon, dass dieser Begriff schwer zu fassen wäre, ist er auch rechtlich irrelevant - eine Waffe ist eine Waffe.

stm

Offline
(versteckt)
#16
22. Juni 2009, um 23:31:19 Uhr

Muß Dir leider wiedersprechen, habe mich heute Abend bei den Polizeidirektionen STGT. MA. und HN
erkundigt. Die Belehrung der drei Beamten war im Prinzip gleich, bei einer Kontrolle wird jedes Einhandmesser
als Waffe eingestuft und beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt. Da nützt auch die private Meinung des
Herrn Schäuble nichts.
Man hat aber das Recht auf Herrausgabe des beschlagnahmten Messers zu klagen.
Dagegen darf ich meine geschmiedeten Hieb u. Stichwaffen zum Verkauf oder Brauchtumsveranstaltungen
transportieren, ohne das diese bei einer Kontrolle beschlagnahmt werden.

Gruß
Micha

Offline
(versteckt)
#17
07. Juli 2009, um 13:47:38 Uhr

Da solltest mal mein Messer sehen das ich beim Sondeln mitführe Grinsend Grinsend Grinsend
Bin beim Sondeln noch nie "ausgesackelt" worden.

Vertrete die Rechtsauffassung: Weise
Wo kein Kläger da kein Richter

Fides Winken

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