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 Entwurf eines Blauen Briefes an die Wissenschaftsausschüsse

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Avatar  Entwurf eines Blauen Briefes an die Wissenschaftsausschüsse  (Gelesen 2995 mal) 0
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(versteckt)
#30
26. Februar 2013, um 02:05:56 Uhr

Zuerst: Ob man das Amt so vorführen kann, wage ich zu bezweifeln. Hier müssen ganz harte Daten her für die Beweisführung, d.h. jeder der was angemeldet hat sollte hier sich melden. Wenn das natürlich viel höher ist, als das Amt mitgeteilt hat, dann bekommen die ein Problem, was die Öffentlichkeitsarbeit anbelangt. Sie werden sich dann aber wieder dahinter verstecken, daß gewisse Teilressore keine zentrale Meldungen vorgenommen haben.
Dann weiter zum Schatzregal selber. Gesetze aus dem Mittelalter, selbst wenn schon im Sachsenspiegel erwähnt, haben in einer Demokratie überhaupt nichts verloren und werden vom Bürger abgelehnt. Die damaligen Herrscher wollten ja auch nur an den Edelmetallgewinn als Bereicherung für sich selbst heran.Von einem Interesse für die Kunst oder Kultur konnte man damals nicht ausgehen. Das war ja so bis 1900 herum, wo noch tausende von keltischen Goldmünzen auch in Bayern eineschmolzen wurden und in Reichsgoldmünzen dann umgemünzt wurden. Darum darf man sich eigentlich nicht aufregen, wenn heute noch Münzschätze eingeschmolzen werden, was ich keinesfalls für richtig halte, dann liegt halt noch diese alte Vorgehensweise vor. Ich sehe aber auch noch einen anderen Punkt der zu untersuchen ist. Das Gesetz selber gibt der Wissenschaft mehr Rechte. Hier sehe ich einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip in einer sehr gefährlichen Weise, denn die Wissenschaft per se ist nichts Besseres und bedarf überhaupt keiner Bevorzugung, was nicht heißen soll, daß Funde unterschlagen werden. Sie sollten wohl wissenschaftlich bearbeitet werden. Nun sind die Gesetze ja so formuliert, daß sie vom Bürger allgemein nicht anerkannt werden, selbst auch dann nicht, wenn sie von den Parlamenten verabschiedet wurden und vom Verfassungsgericht nicht verworfen wurden. Der Grund liegt hier eindeutig auf der Hand. Hier haben ein paar ganz Schlaue versucht den Bürger mit Hilfe der Wissenschaft und dem sog. Denkmalschutz auszutricksen, was ihnen ja auch im Großen schon gelungen ist. Der Bürger selber meldet dann überhaupt nichts mehr an, weil man Ihn ja  bei diesen Gesetzen vergessen hat. Nur Pflichten aber keine Rechte mehr. Auch das passt nicht in eine Demokratie, denn wer Pflichten hat, muß auch Rechte haben, zumindest ein ordentliches Verfahren über den bedeutenten wissenschaftlichen Wert von unabhängigen Gutachtern.Selbst das ist hier nicht der Fall. Auch ist die Regelung, was ein Fund von hervoragendem wissenschaftlichen Wert ist, nicht nachvollziehbar. Das Verfassungsgericht hat wohl in einer Urteilsbegründung mal formuliert, daß dem Finder der Klageweg offensteht und daß das ein schwieriges Gebiet ist. Hier wird die Wissenschaft genauso mehr Rechte eingeräumt. Welcher Finder ist bereit, wenn er was angemeldet hat, nachher unendlich lange Prozesse zu führen. Die meisten wurden ja schon vom Verfassunsgericht abgelehn, wenn eine Verfassungsklage einereicht wurde. Das Gesetzt selber ist in keinem Fall geeignet, dem Denkmalschutz und der Wissenschaft zu dienen, sondern ganz im Gegenteil, es verhindert Fundmeldungungen und trägt nachhaltig zur Stagnation der Wissenschaft und zur Erkenntnisbereicherung bei.
Derfla  Winken

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#31
26. Februar 2013, um 09:25:00 Uhr

Moin,

habe ich eben gefunden - lesenswert:

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http://de.paperblog.com/gig-warns-about-the-introduction-of-the-schatzregal-in-hessian-119231/


Viele Grüße

Walter

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